Gibt es in der Elternzeit Weihnachtsgeld?

Hallo ihr Lieben,

weiß von Euch jemand wie das geregelt ist? Bin Arzthelferin und seit 11 Jahren in der der selben Praxis. Wir bekommen immer Weihnachtsgeld/13. Gehalt. Jetzt hab ich gehört das dies auch in der Elterzeit der Fall ist. Wäre ja eine schöne Finanzspritze.
Mein Kleiner ist übrigens am 10.02.14 zur Welt gekommen. Weiß nicht ob das wichtig ist.

Danke schon mal für Eure Antworten.

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Wirst du nach einem Tarifvertrag bezahlt, dann gucke dort nach. Im TVöD und TVL z.B. ist dem so, aber viele ohne Tarifvertrag bekommen dies nur, wenn sie noch im Mutterschutz sind zu der Zeit!

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Kommt drauf an, wie das bei euch geregelt ist. Pauschal gibts kein weihnachtsgeld! Entweder dein Chef ist so nett und zahlt welches oder der Tarifvertrag regelt das!

Im Übrigen müsstest du Weihnachtsgeld der Elterngeldstelle melden - ist Einkommen und wird angerechnet!

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"Im Übrigen müsstest du Weihnachtsgeld der Elterngeldstelle melden - ist Einkommen und wird angerechnet! "

Falsch, es ist eine Einmalzahlung und wird nicht angerechnet!

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Hallo

Mein Sohn ist November 2007 geboren. Ich habe 2007 und 2008 volles EG bekommen.

Und melden muss man es nicht der Eg Stelle. Sie werden nicht angerechnet.
Denn bei der Berechnung des Eg wird es auch nicht mitberechnet

LG
Bianca

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Inwiefern hilft es ihr denn weiter, dass Du Weihnachtsgeld bekommen hast?

Gruß,

W

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Sie hat doch gefragt, ob es Weihnachtsgeld gibt. Und die Frage habe ich ihr beantwortet

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Ja, ich habe in der Elternzeit Weihnachtsgeld bekommen, aber nicht 100 %, ich glaube es waren 70 % vom Nettolohn.

Grüsse !

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Danke Euch für die schnellen Antworten. Im Tarifvertrag ist es etwas schwammig formuliert. Aber man sieht ja auch an den Anworten das es da wohl keine einheitliche Regelung gibt. Hab zwei Bekannte, auch MFA die eine hat Bekommen, die andere nicht. Leider hat sie nicht nachgefragt warum - hat das so hingenommen.

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Natürlich ist das bei jeder Angestellten anders, weil es eben auf die vertragliche (oder tarifliche) Regelung ankommt. Du mußt nachlesen, wie das bei euch geregelt ist, das kann dir ansonsten keiner beantworten. Nur bei Angestellten der selben Firma dürfen keine Unterschiede gemacht werden wegen der Gleichbehandlung.

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Das kann Dir nur ein Blick in Deinen Arbeits- bzw. Tarifvertrag beantworten.
Eine einheitliche gesetzliche Regelung gibt es hier nicht.

Gruß,

W

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Hallo,

bei uns gab es immer im Juni und im Dezember extra Geld.

Da ich im Juni damals schon im Mutterschutz war, wurde nur das normale Gehalt berechnet, ohne das Urlaubsgeld.

Ich hatte mich erkundigt. Das ist wohl rechtens, wenn dazu nichts explizit im Vertrag vermerkt ist.

In der Elternzeit bekommst Du sowieso kein Gehalt und damit keine sonstigen Vergünstigungen.

GLG

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"In der Elternzeit bekommst Du sowieso kein Gehalt und damit keine sonstigen Vergünstigungen."
Das ist eben so allgemein falsch, die Angestellten im öD z.B. über TVL, TVöD usw. bekommen in dem Jahr der Geburt sogar 100% Weihnachtsgeld, auch wenn es eben sonst kein Gehalt gibt!

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Hallo,

im öffentlichen Dienst mag das schon so sein, aber in der freien Wirtschaft ist das wohl eher nicht Usus.

GLG

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