Arbeitnehmer hält Kündigungsfrist nicht ein

Hallo,
wir sind ein kleines Familienunternehmen.
Ein Mitarbeiter, seit 4 Monaten bei uns beschäftigt, hat am Freitag mitgeteilt, dass er Montag nicht wieder zur Arbeit erscheint. Er hat wohl eine neue Arbeit, die näher an seinem Wohnort liegt. Ist ja auch verständlich. Aber wir mußten einen Auftrag absagen weil wir so schnell keinen ERsatzkraft gefunden haben und haben jetzt jede Menge Ärger und es droht eine Schadenersatzforderung.

Beim Arbeitgeber wird immer genauestens darauf geachtet, dass er die Kündigungsfrist einhalt, wenn nicht, gehts sofort zum Arbeitsgericht. Dort verliert zu 90% dann der Arbeitgeber.

Ich weiß, es hat mal wieder keine große Aussicht auf Erfolgt, aber dieses mal möchten wir Schadenersatz fordern. Leider wurde im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe nicht extra vereinbart. Bis jetzt...

Kann mir vielleicht jemand sagen, wie ich so ein Schreiben aufsetzen muß, bzw. eine Internet-Adresse sagen, wo ich so etwas finde.

Danke!!!

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In dem Fall würde ich IMMER zu einem Anwalt gehen!

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Hi,

ich kann Dich verstehen, keine Frage. Aber ich glaube kaum, dass Ihr damit durch kommt. Wenn der AN "schlau" ist, lässt er sich rückwirkend ab Montag krankschreiben für mehrere Wochen und da kannst Du nichts machen.... Da gibt's dann auch keinen Schadensersatz.

Solche Fälle hatten wir auch schon in der Arbeit. Der AN hat einfach von jetzt auf gleich gesagt, ab Morgen ist Schluss, er hat keinen Bock mehr.... Nach 3 Tagen war keine AU da und wir haben ihn noch abgemahnt, was ihm natürlich gerade Recht kam und gleichzeitig kam die AU für die nächsten 4 Wochen... Rückwirkend, er war nicht in der Lage sie zu Post zu bringen....

LG
Caro

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Huhu!

Bin ich jetzt naiv, oder würde diese Möglichkeit Möglichkeit nicht flachfallen?

Der Betreffende ist doch deshalb Hals über Kopf weg, weil er woanders anfangen will! Das kann er doch aber mit AU nicht! ;-)

LG

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"Wenn der AN "schlau" ist, lässt er sich rückwirkend ab Montag krankschreiben für mehrere Wochen und da kannst Du nichts machen.... Da gibt's dann auch keinen Schadensersatz."

Dann kann er in dieser Zeit aber auch nicht woanders arbeiten...und aus ebendiesem Grund hat er ja so überstürzt aufgehört.

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Auch der Arbeitnehmer hat die Fristen einzuhalten.

Du schreibst "dieses Mal".........

Habt Ihr denn schon öfters mit einfach kündigenden Mitarbeitern zu tun? Weil dann würde ich darauf tippen, dass Ihr selbst nicht schuldlos an dieser Situation seit.

Mal ganz abgesehen von dem einzelnem MA, was hättet Ihr denn gemacht, wenn der übers Wochenende krank geworden wäre?

Wenn man wichtige Terminaufträge hat, dann muss es auch immer einen Plan B geben, ansonsten seid Ihr für mich einfach nicht geschäftsfähig.

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Jaaaaa, jaaa, jaaaa...

Mit mal wieder meinte ich, der dritte in 5 oder 6 Jahren....

Zu 90% sind unsere Mitarbeiter bereits über 5 Jahre bei uns.

Alles klar?

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Ich hatte die gleichen Fragen wie vwpassat im Kopf...

Wenn der Mitarbeiter 4 Monate bei euch war, war er doch noch in der Probezeit, oder? Hat man nicht in der Probezeit eh eine Kündigungsfrist von 2 Wochen?

Und die hätten euch den Hals gerettet? Wäre er jetzt also 2 Wochen krank gewesen (z.B. Autounfall), hättet ihr den Auftrag auch absagen müssen? Dann müsstet ihr euer Geschäftsmodell tatsächlich überdenken!

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Hallo,

zur Frage...ja, der AN hat natürlich die Kündigungsfristen einzuhalten.

Habt Ihr keinen Anwalt, dem Ihr den Sachverhalt mal schildern könnt? Ein guter Anwalt wird sagen Chance oder keine Chance.

Nun mal zum Sachverhalt. Wenn der AN, wie auch schon vorher AN, von heut auf morgen gehen, ist doch mehr faul, als Du angibst? Ist nur eine Vermutung, keine Unterstellung. Im Prinzip schaut man, daß man das Arbeitsverhältnis so schnell und aufwandslos wie möglich vom Tisch hat, sprich, lasst gut sein.
Ein AN wird vor Gericht immer im Vorteil sein, das ist einfach mal so.

Ein Auftrag kann auch abgesagt werden, wenn der AN krank wird, eine Ersatzkraft sollte also schon gegeben sein. Alles in allem würde ich sagen, die Chancen auf Erfolg vor Gericht stehen nicht besonders gut. Lasst es gut sein.

LG

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Hallo,

uns ist schon klar, dass wir als AG keine Chance auf Schadenersatz haben. Man muß den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen usw. Das ist fast unmöglich und Zeit . und Nervenaufwenig. Trotzdem wurmt es mich total :-.[ . Gegen uns würde sofort eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden...

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Das sehe ich etwas anders, wenn ein AG von heute auf morgen kündigt ist es doch was anderes, wie eine Ersatzkraft für einen kranken AN.

Aber das wird der Anwalt ihnen dann genau sagen können. Ich denke, ihre Chancen sind gar nicht so schlecht, wenn der AN wirklich fristlos gekündigt hat (ob er nur gesagt hat er kommt nicht mehr oder gekündigt hat, ist ja auch noch mal ein Unterschied!)

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Da würde ich zum Anwalt gehen, wenn er unter Zeugen mitgeteilt hat, dass er fristlos kündigt (was er eh schriftlich machen muss, sonst ist eine Kündigung ja nicht wirksam), habt ihr gute Chancen gegen ihn vorgehen zu können.

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Wie lange ist denn die Kündigungsfrist ?

Gilt ein Tarifvertrag?

Wäre der Auftrag ordnungsgemäß abgewickelt worden, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde?

Könnt ihr den konkreten Verdienstausfall bezoffern und nachweisen, dass dieser allein darauf beruht, dass der AN vorzeitig ausschied?

Ihr konnte den Ausfall nicht dadurch kompensieren (wenn auch nur vorübergehend oder durch einen anderen Dienstleister)?

Wenn das alles bejaht werden kann, sind Schandesersatzansprüche denkbar.

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anwältin! Ist dadurch ein nachweisbarer Schaden entstanden, dann ist er voll in der Haftung. Außerdem würde ich Personalsuchkosten in Rechnung stellen.

Gruß

Manavgat

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Wie lange ist denn die Kündigungsfrist?

Ich denke das Problem ist wenn der Mitarbeiter sagt Ich komm ab Montag nicht mehr und ihr sagt "Ok". Dann könnt ihr danach nicht sagen "Ja aber jetzt haben wir einen Schaden".
Dann hättet ihr im Moment wo er gekündigt hat, ihn auf die Frist hinweisen müssen und dass er wohl am Montag noch kommen muss.

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"Dann hättet ihr im Moment wo er gekündigt hat, ihn auf die Frist hinweisen müssen und dass er wohl am Montag noch kommen muss. "

Der AN hat nicht gekündigt, er hat gesagt er kündigt, eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen und das ist es wohl bis heute nicht, somit läuft das Arbeitsverhältnis normal weiter.