Frage zu Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Guten Morgen,

ich bin seit 27.04.2014 im Mutterschutz und habe das Mutterschutzgeld von € 13 pro Tag bereits für die ersten sechs Wochen von der KK erhalten. Vor dem MuSchu war ich nicht schwangerschaftsbedingt mehrere Monate krank geschrieben. Seitdem ist das Verhältnis zum Arbeitgeber schlecht.

Dieser behauptet nun, er müsse den Arbeitgeberzuschuss zum Mitterschaftsgeld nicht bezahlen, da dieser nach den letzten drei Mon. vorm Mutterschutz berechnet wird und ich da ja Krankengeld bekommen habe. Das hätte ihm so auch die KK bestätigt - ich erhalte von denen aber leider keine konkrete Aussage.

Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?

Vielen Dank schonmal

Bibi

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Hallo, ja diese Sorge habe ich auch gerade. Soviel ich weiß, darf sich eine Schwangerschaftbedingten Krankengeld nicht negativ auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld auswirken.

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Es darf sich jegliche unverschuldete Verdienstkürzung nicht negativ auf den AG-Zuschuss auswirken siehe dazu §14, Absatz 1, Satz 4 MuSchG.

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(1) Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 200 Abs. 1, 2 Satz 1 bis 4 und Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung, § 29 Abs. 1, 2 und 4 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte oder § 13 Abs. 2, 3 haben, erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten dreizehn abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen. Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen. Ist danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde zu legen.

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Die angebliche Aussage der KK ist falsch und wahrscheinlich so auch nicht erfolgt. Das Krankengeld bleibt aussen vor da es zu einem unverschuldeten Arbeitsausfall mit verminderten Arbeitsentgelt gekommen ist.

Hier die Infos:
http://www.ikk-suedwest.de/arbeitgeber/verfahren/u2-erstattungsverfahren-bei-mutterschaft/

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__14.html

"Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.
Ist danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde zu legen."

Das heisst wenn die Berechnung nicht möglich ist, ist das normale durchschnittliche Gehalt zur Berechnung heranzuziehen!

Der Arbeitgeber erhält das doch eh über das Umlageverfahren wieder zurück.

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Ruf doch noch mal bei der KK an und Frage sie, woraus der AG konkret berechnen muss, da ja nach § 14, Absatz 1, Satz 4 Tage mit Krankengeld nicht zu berücksichtigen sind:
"Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht."

Dem AG würde ich dies auch so mitteilen und mitteilen, dass du im Notfall auch Klage beim Arbeitsgericht einreichst und dir den AG-Zuschuss einklagst.

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Vielen lieben Dank für Eure Infos, das deckt sich mit meinem Verständnis und meiner Auffassung.

Ich muss erklären, dass ich mich bereits seit Beginn der Schwangerschaft gegen diverse Kündigungsversuche wehren musste. Erst vor ein paar Tagen wurde nun entschieden, dass er mich natürlich nicht kündigen darf.

Mein Arbeitgeber ist Rechtsanwalt (u. a. für Arbeitsrecht) und ich habe diesen gestern per Mail unter Fristsetzung und Hinweis, dass ich bei nicht fristgerechter Zahlung weitere Schritte einleiten werde, zur Zahlung des Zuschusses aufgefordert. Daraufhin bekam ich eine Antwort, die vom Stil her schon unter aller Sau war und er teilte mit, sein Steuerberater hätte mit der KK telefoniert und bekam dort die Auskunft, man müsse nichts bezahlen, da ich ja wie gesagt schon längere Zeit Krankengeld bezog und man sich auch auf Seiten der KK doch sehr über mein Vorgehen wundert.

Nun habe ich mich die ganze Nacht so geärgert - immerhin steht in ein paar Tagen die Geburt meines Würmchens an und ich lebe vom Ersparten, immerhin hat der Monat ja erst angefangen - und dachte, ich frag hier mal nach.

Habe gerade auch endlich einen kompetenten Ansprechpartner bei der KK erreicht. Die Dame meinte, dass der Steuerberater trotz mehrfacher Bitte, ihr gegenüber nicht reagiert, geschweige denn angerufen hat. Außerdem bestünde natürlich ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss und da mein Arbeitgeber mir gegenüber ja nicht sachlich reagieren kann, setzt sie sich nun frenudlicherweise mit dessen Steuerberater in Verbindung und gibt mir im Laufe des Tages Bescheid.

Drückt mir die Daumen, dass die Sache kurzfristig und vor allem ohne weiteres Verfahren - wäre das dritte - über die Bühne geht. Mein Arbeitgeber hat mir mit seinem Verhalten schon immer wieder die Vorfreude auf mein Baby versaut, ich will mir nicht noch die erste Zeit nach dem Schlupf versauen lassen.

Nochmal herzlichen Dank für eure Antworten.

dankbare Grüße

Bibi

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Da drücke ich dir natürlich die Daumen.
Frag mal bei der KK nach, ob für die Zahlung nach der Geburt von der KK auch deine Gehaltsabrechnungen von vor dem Krankengeld reichen. Oder ob sie auch so zahlen.
Bei mir wollten sie nämlich nach der Geburt erst einmal nicht zahlen, weil der AG eben auch nicht reagiert hat.

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Mir wurde von der KK mitgeteilt, es reicht, wenn ich die Geburtsurkunde vorlege, dann bezahlen sie automatisch für die Acht Wochen nach der Geburt.

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