Steuererklärung - Werbungskosten ohne Belege?

Hallo,

ich sitze gerade (fluchend und schwitzend) an der Steuererklärung.
Was passiert eigentlich, wenn ich die Werbungskosten teilweise nicht richtig nachweisen kann?

Kann ich die Kosten trotzdem angeben? Fordert das FA die Belege dann gegebenenfalls nach? Oder werden die betreffenden Posten einfach kommentarlos gelöscht?

Gelten Kontoauszüge? Amazon-Bestellbestätigungen?

Danke im Voraus für eure Erfahrungen!
LG!

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Eine Bestellbestätigung ist kein Beleg, ein Kontoauszug schon. Wenn auf dem Kontoauszug nun noch die Nummer der Bestellung vermerkt ist, dann kannst du einen eigenen Beleg schreiben und Kontoauszug und Bestellbestätigung einfach als Kopie hintendran heften.

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Danke! Ich habe jetzt alle Kontoauszüge von 2013 ausgedruckt und Eigenbelege für die Posten geschrieben. Irgendwie fehlt jeden Monat ein Beleg...

Mal sehen, was die sagen.
LG!

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"Gelten Kontoauszüge? Amazon-Bestellbestätigungen?"
Ja, werden in der Regel anerkannt.

Machst du die Einkommenssteuererklärung mit Elster? Wenn ja, würde ich erst einmal alles angeben, denn du musst die Belege ja nicht mit einreichen und gucken, ob sie die überhaupt nachfordern.

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Danke für deine Antwort!

Ja, ich mache es mit Elster, habe aber gehört, dass man die Belege gleich einreichen soll, sonst werden die Werbungskosten einfach ganz gestrichen und man muss Einspruch einlegen um sie wieder rein zu bekommen. Das wäre dann ganz ätzend.

Ich nehme an, du hast andere Erfahrungen gemacht? Wollten sie die Belege bei dir alle sehen?

LG und Danke!

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Das ist definitiv falsch, was du gehört hast.

Hier steht es sogar klar drauf, dass man sie nicht abgeben soll bzw. welche man abgeben soll. Wir geben immer nur das wirklich notwendige ab
https://www.elster.de/download/Merkblatt_Einzureichende_Belege_ab_VZ2011_Ansichts-PDF.pdf

Letztes Jahr mussten wir erstmalig Belege über die Kinderbetreuungskosten abgeben und dann haben wir zuviel wiederbekommen, weil das Finanzamt bei uns zu doof ist. Also musste ich Einspruch einlegen, damit sie das korrigieren. Sie hatten übersehen, dass der AG für ein Kind die Betreuungskosten komplett erstattet. Da fällt mir nichts mehr zu ein.

Diesmal wollen sie Kinderbetreuungskosten und Büro- und Arbeitsmaterialien von mir haben, ich bin mir sicher, dass machen sie genau einmal. Ich habe die 120 Seiten zusammengefasste Belege nun kopiert und werde morgen mit Original, Kopie und Liste hingehen und dann soll die gute Dame den ganzen Mist schön abhaken, dass alles da ist, während ich daneben steht. Dann werden wir sehen, wer wen weiter schikaniert ;)

Aber die ganzen Belege meines Mannes, alle Unterlagen der beiden Gewerbe usw. mussten wir nicht einreichen.

Achso, zuviel erstattet haben sie auch schon wieder, weil sie meine zweite Lohnsteuerbescheinigung mit immerhin über 2000 Bruttoeinkünfte übersehen haben #augen

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Hallo Paula,

ich habe das Problem auch bei meiner Steuererklärung: ich bestelle viel Fachliteratur für die Uni und verschwitze den ein oder anderen Beleg. Insofern du nicht hunderte von Euro ohne Beleg angibst, ist das in der Regel kein Problem.

Bei mir wurde einmal dann, als ich auf Nachfrage den Beleg nicht vorlegen konnte, einfach diese Position rausgestrichen und gut war´s.

LG
Krümel

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Herzlichen Dank für deine Antwort!

Hast du die Werbungskosten dann überhaupt belegt oder die Belege nur auf Nachfrage geliefert?
Woher wusstest du, dass die Position gestrichen wurde? Hat man dir das gesagt? Ich habe ein wenig Angst, dass einfach Sachen (v.a. Arbeitszimmer) kommentarlos gestrichen werden.
LG!

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Es wird nie etwas kommentarlos gestrichen, sondern das steht dann alles im Kommentar des Bescheides drin!

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Das mit dem zulässigen erstellen der Eigenbeleg kommt darauf an, wie hoch deine Werbungskosten sind. Leigen diese über 150 Euro werden Eigenbelege vom Finanzamt nicht anerkannt, da hierfür laut Kleinbetragsregelung http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer unerlässlich ist. Liegen die Kosten jedoch unter deisem Betrag kannst du dafür durchaus Einen Eigenbeleg verwenden. Aber auch hierg gelt es zu beachten, dass du sämtliche Pflichtangebn mitaufführst. Ich nutze dafür ein ein vorgefertigtes Muster http://www.eigenbeleg-vorlage.de/eigenbeleg-muster-pdf-kostenos/ wenn mal wieder Not am Mann ist ;-)