Parkschaden auf Arbeitsweg über Arbeitgeber versichert?

Hallo,

ich habe heute Morgen leider beim Einparken vor meinem Arbeitsplatz ein anderes Auto beschädigt (und meines natürlich auch), nur Stoßstangenschaden.

Meine Frage, ist dies ein Wegeunfall und ist dann der Blechschaden des Gegners und meiner hierüber auch beim Arbeitgeber versichert? Bitte nur Experten antworten :-)

Viele Grüße
B

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Wer wäre denn schuld, wenn Du vorm ALDI ein anderes Auto anditschst?

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Hmm, komisch, ich arbeite doch gar nicht bei ALDI.

Nein, im Ernst. Mein Mann hatte mal die Tiefgaragenschranke bei der Einfahrt ins Parkhaus seines Arbeitgebers tuschiert (Schranke ging einfach so mir nichts dir nichts runter .....) und da wurde auch sein Schaden über die Versicherung des Arbeitgebers reguliert, ebenso als er mal jemanden hintendrauf gefahren ist (nein, er ist kein Vertreter, sondern Angestellter).

Wenn ihr alle so nett antwortet, dann wird sein Arbeitgeber wohl scheinbar eine besondere Versicherung haben ....

Deine Antworten sind aber auch immer sehr erfrischend :-)

VG
B

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wenn die schranke an der Tiefgarage des Arbeitgebers nicht funktioniert und dabei ein Auto eines Angestellten beschädigt zahlt das natürlich der Arbeitgeber - seine Schranke, seine Schuld.

Bei dem Auffahrunfall: war das ein Arbeitsweg von zu Hause aus oder ist Dein Mann da im Auftrag des Arbeitgebers irgendwohin gefahren? Oder war es ein Dienstwagen? das ist ein wichtiger Unterschied!

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Nein, natürlich nicht.

Ein Wegeunfall heißt, wenn Dir etwas zustößt bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit, dann werden Behandlungskosten und Kosten für den Arbeitsausfall von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Als ich auf dem Weg zur Arbeit schwer gestürzt bin musste ich z.B. keine Rezeotgebühren zahlen, weil das die Berufsgenossenschaft nicht verlangt, und hätte bessere Rehaleistungen bekommen, wären welche nötig gewesen.

Aber das gilt nicht bei Sachschäden, nur bei Verletzungen an Dir selber.

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Hallo

Du musst es über deine Haftpflicht laufen lassen. Der Ag hat damit nichts zu tun.

LG

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Hallo an alle :-)

Ich habe mich das deswegen gefragt, weil der AG meines Mannes schon zweimal seine selbstverschuldeten Schäden (Blech-) ausgeglichen hat (siehe meine Antwort an vwpassat) - vermutlich hat man dort aber besondere Vereinbarungen und es gilt nicht immer.

VG
B

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Wie oben geschrieben: einmal war es eine Fehlfunktion der Schranke die dem Arbeitgeber gehört, und beim zweiten Fall muss klar sein, ob es eine Dienstliche Fahrt war.

Bei einer Fahrt von zu Hause zur Arbeit mit dem privaten PKW zahlt normalerweise niemand.

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Du rammst ein Auto und der AG soll zahlen? #rofl

Entschuldige, aber überleg doch mal!

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wie schon zuvor beschrieben ...
:-)

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So Kinners, wir ham es jegläard :-)

Hoffentlich geht die Woche besser weiter ...

VG und merci

B

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wie die anderen sagten es ist dein bier
soweit ich weiß kannst du es aber steuerlich geltend machen als sonderausgaben
zumindest war es früher mal so

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0117.htm