Kind krank nach Wiedereinstieg

Hallo,

ich bin seit März wieder im Job, leider ist mein Kind krank und es sieht gerade so aus, als ob ich mich nun krank melden muss, hab ich schon Anspruch auf Kinderkrankengeld von der KK ??? Oder gibt es da Fristen, wie lange man schon wieder arbeiten muss nach Elternzeitende??

In meinem AV steht nichts von bezahlter Freistellung wegen § 616 BGB oder Auschluss von diesem § 616 BGB.....

P.S. Oma fällt leider aus, hatte pünktlich zum Arbeitsbeginn selber einen Unfall und kann zur Betreuung leider nicht da sein....:-(

Danke euch !

cora

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Hallo Cora!

Als ich noch Angestellte War, hatte ich 10 "Kinder-Krank-Tage" im Jahr. Von dem Arzt habe ich ein Pflege-Attest bekommen. In der Arbeit habe ich Urlaub ohne Bezüge beantragen müssen und das Geld habe ich dann von der Krankenkasse erstattete bekommen (allerdings nicht zu 100 %).

LG

Sabrina

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Was ist mit Deinem Mann? Gerade wenn Du so frisch wieder da bist, macht es sich ja nicht gut, wenn Du dauernd ausfällst. Dein Mann hat genauso Anspruch auf 10 Kindkranktage.

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Mein "Mann" (bin nicht verheiratet) ist selbstständig und unregelmäßig verfügbar, ist leider nicht möglich nächste Woche, steht leider auch überhaupt nicht zur Diskussion, da er der Hauptverdiener ist und nicht ausfallen kann......ich habe nach der EZ von VZ auf TZ gewechselt mit 25 Stunden , da ich 1-1,5 Stunden fahrt pro Strecke habe und sonst mit den Betreuungszeiten nicht hinkomme , wegen der KiTa....

Ich gebe dir recht das es sich nicht gut macht, aber was soll ich machen. War letztes WE schon kritisch mit Fieber, da hab ich 2 Tage frei genommen und Samstags dafür gearbeitet, und ihn ab Dienstag wieder in die Kita gebracht, aber nun hat er 39,9 gestern und heute 39,6 war gerade auf der Rettungststelle soll ihn paar Tage rausnehmen und morgen auch nochmal zum Arzt vorstellen....

LG cora

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... und das ist halt genau der Grund, warum Mütter / Teilzeitarbeiterinnen oft nicht für voll genommen werden auf dem Arbeitsmarkt. Komischerweise sind die Väter in 90% der Fälle angeblich unabkömmlich, aber Mama muß halt abkömmlich sein ...

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Anspruch auf Kinder-Krankentage hast du sofort. Wenn der AG dies allerdings nicht ausschließt nach §616 BGB, dann muss er die ersten Tage zahlen.

Da solltest du mit ihm klären, ansonsten zahlt die KK.