Umbau in Betrieb und Urlaub Frage hierzu

Guten Morgen,

ich frag hier mal für meine Freundin.

Sie hat im Dezember ihre Urlaubsplanung Fristgerecht eingereicht. Jetzt hat sie vor wenigen Tagen erfahren das im Juni oder Juli der Betrieb (Kantine) wegen Umbau & Renovierungsarbeiten für 3-4 Wochen geschlossen wird.

Ihr Urlaub vom 2.5. wurde ihr nicht genehmigt bisher mit der Begründung " das erfahre sie am 28.4. wenn sie aus dem Urlaub zurück sei kurzfristig je nach Laune = O Ton Vorgesetzter)

Dann wurde der Sommerurlaub nicht genehmigt (braucht sie aber wegen Umzug und ist Chef bekannt) bisher weil ja diese Betriebsschließung wegen Umbau ansteht (was erst anfang April klar war anscheinend das umgebaut wird)

So jetzt die Frage.

Ist das alles so rechtlich in Ordnung? Darf der Chef von ALLEN Mitarbeitern den Regulären Urlaub verwenden für den Umbau?
Es wäre nämlich Theoretisch und auch Praktisch möglich das die Mitarbeiter in anderen Kantinen die zu dem Unternehmen gehören als Urlaubsvertretung / Krankheitsvertretung/ Zusatz Personal untergebracht werden können.

Gerne auch Antworten mit Links ich hab bisher beim googeln nix gefunden

Danke schon mal

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Wenn sie noch andern Urlaub haben, dann darf er einen Teil dafür verwenden.
Wenn das der ganze Jahresurlaub ist, dann nicht.

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Nein wenn der Urlaub für den Umbau eingesetzt wird dann würden manche sogar zu viel genommen haben da ja auch schon anderweitig Urlaub genehmigt und genommen wurde.

Und wie gesagt man könnte die Schließzeit der Kantine auch mit Arbeiten in anderen Kantinen des Unternehmens auspuffern. Was sogar zuerst wohl so kommuniziert wurde.

Es herrscht gerade eine Miese Stimmung deswegen

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Wie gesagt, einen Teil darf der AG auch festlegen, aber nicht den kompletten Urlaub und Minusstunden o.ä. weil er schließt darf es auch nicht geben, da muss der AG sich was anderes einfallen lassen.

Es gibt also keine Pauschalantwort für alle AN, sondern muss für jeden einzeln dann gesehen werden, ob das geht. Schon genehmigter Urlaub kann auch nicht mehr ohne weiteres gestrichen werden!

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wie susanna &co schon sagten er darf betriebsbedingte (zb. wegen umbau) urlaubszeiten vorschreiben
allerdings nicht über den ganzen jahresurlaub sondern nur ca 2/3 (tarifvertrag/arbeitsvertrag etc prüfen ob es dazu regelungen gibt)

die zeitliche absprache find ich aber äuserst knapp , da es sich ja nicht um ein umbau nach zb. einen brand handelt sondern um ein geplanten umbau..
da könnte sich der arbeitgeber nen ei ins nest gesetzt haben in dem punkto
ich könnte mir gut vorstellen das da 14 tage nicht ausreichen
wäre ein punkt wo du evtl ansetzen kannst
vieleicht weiß susanna was dazu ;-)