Frage zu Gebäudeversicherung bei Hauskauf

Wir haben ein Haus gekauft. Im Januar haben wir den Vertrag unterschrieben. Bis jetzt ist noch nichts weiter passiert. Das Problem ist nun aber das die Vorbesitzerin verstorben ist. Die Erben haben aber vorher das Erbe ausgeschlagen. Ich bekam ein Anruf von der Versicherung. Wir sollen jetzt die aussenstehende Beitragszahlung leisten, da sonst der Versicherungsschutz erlischt. Wir haben mit der Versicherung noch keinen Vertrag, da es ja auch üblich ist sowas er nach Übergabe zu veranlassen. Meine Frage: müssen wir jetzt wirklich den Beitrag leisten? Sicher ist es in unserem eigenen Interesse, aber es würde mich wirklich interessieren.

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Ich denke mal nicht. Schließt eine eigene darauf ab und gut ist. Sollen sich andere damit rumschlagen. Ihr habt das Haus gekauft und nicht die Versicherung. Mein Ex hatte sie damals auf seinen Namen und als er auszog war ihm alles egal. Er dachte, dass es ihm nichts mehr angeht. Ich durfte sie nicht kündigen, da sie auf seinen Namen lief. Also schloss ich eine neue ab, da ich im Haus geblieben bin. Die Versicherung ist dann an ihn herangetreten und alles weitere eingeleitet. Ich war somit raus, da es ja auf seinen Namen lief.

Also schließt einen eigenen Vertrag, vielleicht auch woanders, ab und teilt es der Versicherung mit. Somit habt ihr wieder Versicherungsschutz und sollen sie sich kümmern.

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Hallo

Nein, falsch. Sie übernimmt mit Hauskauf auch den Versicherungsvertrag.
Somit muss sie erstmal zahlen. kündigt sie, bekommt sie den Rest von der Versicherung erstattet.

Bianca

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Ja die musst Du leisten,w enn Du die Gebäudeversicherung nicht gekündigt hast:

http://www.tarifnet.de/artikel/eigentumswechsel-gebaeude/eigentumswechsel-gebaeude.html

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Die Gebäudeversicherung gehört prinzipiell zum Bauwerk, nicht zu der Person, die sie ursprünglich mal abgeschlossen hat.

So wurde uns das aktuell erklärt vom Finanzierungsmakler und vom Notar.

Sprich, wenn Ihr die neuen Eigentümer seid, geht sie auf Euch über und Ihr müsst natürlich auch zahlen. Mit endgültiger Eintragung im Grundbuch hat man dann ein Sonderkündigungsrecht und Ihr könnt Euch einen anderen Versicherer suchen, der evtl. bessere Konditionen hat.

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Ich denke ganz so einfach ist es nicht, denn sie haben zwar einen Vertrag gemacht, aber die Frage ist, wann Eigentümerbwechsel usw. ist. War der noch nicht, dann sind sie auch nicht für die Versicherung zuständig, sonst natürlich schon.

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Wann Eigentümerwechsel ist, sollte der Notarvertrag klären.

Ab dem Tage müssen Sie auch die bestehende Gebäudeversicherung zahlen.

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Vielen dank für eure Antworten. Die Sache hat sich jetzt erledigt. Wir bekamen den Anruf, dass morgen Schlüsselübergabe ist, somit sind wir die Besitzer und die Versicherung schließen wir nun auf unseren Namen und unserer Wahl ab

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Nein es hat sich doch nicht erledigt. Da noch keine Grundbucheintragung stattgefunden hat können wir doch noch keine Versicherung abschließen. Die Schlüsselübergabe hat damit wohl nichts zu tun. Also sollen wir trotzdem den Beitrag von der verstorbenen Besitzerin bezahlen.

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Hallo ,

#Da noch keine Grundbucheintragung stattgefunden hat können wir doch noch keine Versicherung abschließen. #
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Im Kaufvertrag steht irgendwo sinngemäss: Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren gehen am Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung auf den Käufer über. Das reicht doch.

freundliche Grüsse Werner

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Hallo Werner! Unsere Versicherung sagte mir das wir erst eine eigene Versicherung abschließen können, wenn wir im Grundbuch stehen.

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