Verletztengeld und Steuererklärung

Hallo, eine Frage
mein Mann ist seit ca. 1,5 Jahren wegen eines Arbeitsunfalles krank. Er bezieht Verletztengeld, im letzten Jahr haben wir auch ganz normald die Steuererklärung gemacht weil er ca 6 Monate Steuern zahlen und Aebeitslohn erhielt.
Jetzt hat er aber für 2013 12 Monate Verletztengeld erhalten hat auch vom AG keine Steuerbescheinigung erhalten.

Muss ich seine Daten trotzdem angeben oder kann ich einfach für mich alleine eine Steuerklärung machen? Schön, wäre ja letzteres, sonst drohen 2.000€ Nachzahlung :-(

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Du kannst getrennt veranlagen, wenn das günstiger ist. Wenn er nur Einkünfte hat, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, muss er keine Steuererklärung machen.

LG

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Ja, er hat nur Einkünfte von der Krankenkasse, also nur Verletztengeld nichts anderes.
D.h ich kann obwohl ich angebe verheiratet etc. nur für mich alleine eine Erklärung machen??

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Ab 2013 nennt sich das Einzelveranlagung bei Ehegatten. http://www.steuerverbund.de/steuer-hilfe-tipps/einzelansicht/artikelansicht/ab-2013-einzelveranlagung-fuer-ehegatten-stand-07012013/

Dein Mann muss auch eine Erklärung machen, allerdings werden diese Lohnersatzleistungen nicht versteuert.

LG

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Hallo,
eigentlich hätte das Verletztengeld auch schon 2012 in der Steuererklärung angegeben werden müssen (als Lohnersatzleistung in der Anlage N).
Außerdem gibts über die Zahlung ja eine Finanzamtsbescheinigung. Die Zahlung des Verletztengeldes wird von der auszahlenden Stelle (meist Krankenkasse) elektronisch ans Finanzamt übermittelt und darüber bekommt man die Finanzamtsbescheinigung, die der Steuererklärung beigefügt werden muss.

LG
Zauberfee

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2012 haben wir es auch angegeben und ordentlich nachgezahlt, aber da hat er ja auch noch Steuern gezahlt. Dieses Jahr nichts.. Daher war die Frage wenn er keine Steuern gezahlt hat ob er dann die Erklärung machen muss. Als Arbeitsloser zb macht man das doch auch nicht oder??

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Wie schon geschrieben wurde könnt ihr auch die Einzelveranlagung wählen. Jeder wird dann für sich veranlagt. Vergiss dabei aber nicht, dass dann auch für jeden der Grundtarif gilt. Bei deinem Mann ist das egal aber wenn du Steuerklasse drei hattest dann darfst du vermutlich nachzahlen. Müsste man durchrechnen.

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