Parkscheinautomat defekt. Jetzt soll ich zahlen. Einspruch?

Hallo zusammen.
Ich habe folgendes Problem. In der Nachbarstadt parken wir regelmäßig auf dem selben Parkplatz so ca. 3-4 Stunden mit Ticket vom Automaten. Neulich war der Automat defekt, man solle die Parkscheibe einlegen. Klar, haben wir gemacht und trotzdem ein Knöllchen kassiert. Andere Autofahrer hats auch erwischt, alle wurden aufgeschrieben, die länger als 2 Stunden geparkt hatten. Nur gibt es nirgends eine Zeitbegrenzung, weder am Automaten selber noch auf den Verkehrsschildern.

Am darauf folgenden Tag habe ich bei der Stadt angerufen. Die Dame sagte nur, sie gibt es weiter und legte auf, ohne dass ich wirklich den Fall geschildert hatte.
Heute kam der Bußgeldbescheid per Post und ich frag mich, lohnt sich ein Einspruch? Ich habe keine Lust dass das nach hinten los geht und ich noch einen Haufen Gebühren bezahlen muss.
Möchte mich aber auch nicht abzocken lassen.

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http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/aerger-mit-parkuhr-parkautomat-oder-parkscheibe_204_110232.html

Wenn es der einzige Automat war und du keine Höchstparkdauer übersehen hast, dann lohnt sich ein Einspruch.

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Zur Klarstellung:

Du hast einen Verwarngeldangebot erhalten über ca. 10 EUR. welches Du nicht bezahlt hattest.
Jetzt ist es ein Bußgeldbescheid (von ca. 10 EUR zuzüglich Gebühren von ca. 25,--).

Ist das soweit korrekt?

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Hallo!
Nein, das Knöllchen beträgt 10 Euro.
Jetzt kam die Zahlungsaufforderung per Post.
Ich solle innerhalb von 1 Woche bezahlen oder Einspruch einlegen.

Ich weiß, 10 Euro ist nicht die Welt, aber immerhin.

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Dann ist es auch kein Bußgeldbescheid den Du bekommen hast. Der ist nämlich immer mit Gebühren verbunden.

Gegen eine Verwarnung muss man auch keinen Einspruch einlegen. Diese muss man zur Wirksamkeit akzeptieren.

Wenn Du nichts macht kommt also ein Bußgeldbescheid (mit den von mir angekündigten Zusatzkosten).

Mein Rat: nehme mit der zuständigen Behörde Kontakt auf und Versuch das vorher telefonisch zu klären.

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Hallo,

lege Einspruch ein.

Die Stadt wird nachprüfen können, dass der Parkscheinautomat defekt war.

LG
Rehlein

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Noch von mir zur Info:
Mein Mann fragte ein paar Tage später in einer anderen Stadt eine Politesse und schilderte die Situation. Sie sagte, dass man generell laut Gesetzt nur 2 Stunden mit Parkscheibe parken darf, wenn nichts anderes angegeben ist.
Das verunsichert mich halt. Aber so finde ich im Netz dazu was schriftliches?

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http://www.strassenverkehrsordnung.de/#Strassenverkehrsordnung-13

Das sagt die StVO dazu.

Wenn auf dem Parkplatz eine Höchstparkdauer vorgegeben ist (z. B. 4 Stunden), dann darfst du die auch mit Parkscheibe ausnutzen. Anders kann ich die StVO nicht interpretieren.

Fhr doch einfach mal zur nächsten Polizeiwache und schildere dort den Fall.