ALG während Elternzeit - wer kennt sich aus?

Habe schon weiter unten einen Beitrag geschrieben...
Bin jetzt im 2. Jahr Elternzeit und habe mir das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen.
Nun bin ich seit einer Weile auf Jobsuche, da mein AG mir vor Ende der Elternzeit und vorauss. auch danach meinen alten Teilzeitarbeitsplatz nicht mehr anbieten kann/will.
Letzte Woche hatte ich einen Termin beim AA, wo man mir sagte, dass ich - so lange ich noch Elterngeld beziehe - keinen Anspruch auf ALG habe. Nun hat man mich hier bei Urbia darüber eines besseren belehrt und mir empfohlen, dass ich mir den Rest des Elterngeldes (bekomme jetzt noch 4 Monate gezahlt) sofort in einem Betrag auszahlen lassen soll, dann hätte ich Anspruch auf ALG...
Stimmt das so??? Wie schnell geht das? Muss ich dem AA darüber einen schriftl. Nachweis liefern oder werden die dann stutzig wegen der Gesamtsumme bzw. weil ich mir das dann auf einmal auszahlen lasse? Habe Angst, dass ich das nun bei der Elterngeldstelle beantrage und nachher doch kein ALG bekomme...? Vor allem wie soll ich das der Dame beim AA beibringen, dass ich nun doch nur noch eine Zahlung Elterngeld bekomme (und nicht noch bis August wie ich letzte Woche noch gesagt habe)? Gibt's da irgendwelche Paragraphen dazu? Oder wird das dann irgendwie miteinander verrechnet? Wie lange braucht so eine ALG-Beantragung und wieviel bekomme ich denn? Hat das dann steuerliche Nachteile wenn ich mir das restliche Elterngeld in einer Summe überweisen lasse?

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Wirkt sich das dann negativ auf meinen Lebenslauf aus? Muss ich dann im Lebenslauf arbeitssuchend angeben oder kann ich das noch unter Elternzeit laufen lassen? Bisher bin ich ja noch offiziell bei meinem AG angestellt (daher hatte ich auch keine Elternzeit im Lebenslauf aufgelistet)... #kratz Viell. erledigt sich die Sache ja auch von alleine, wenn ich viell. doch schnell wieder einen Job finde... #schmoll Stehe ja dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung, aber das momentane Elterngeld ist einfach zu gering... :-(

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Im Lebenslauf bist du in Elternzeit bzw. bei deinem AG angestellt.

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"Nun hat man mich hier bei Urbia darüber eines besseren belehrt und mir empfohlen, dass ich mir den Rest des Elterngeldes (bekomme jetzt noch 4 Monate gezahlt) sofort in einem Betrag auszahlen lassen soll, dann hätte ich Anspruch auf ALG..."

Nein, das hat dir so keiner gesagt, denn das ist Unsinn.

Anspruch auf ALGI hast du auch während der Auszahlung von Elterngeld. Das darf auch nicht angerechnet werden beim ALGI, macht es aber evtl. für die unfähige Bearbeiterin etwas einfacher, wenn du es auf einmal auszahlen lässt.
Anspruch hast du aber jetzt schon und das ist in soweit wichtig, dass du, wenn du nachweisen kannst, vorher es beantragt zu haben (was du hoffentlich entgegen der unsinnigen Aussage getan hast) die Monate noch rückwirkend gezahlt bekommen musst!

Solltest du es bisher nicht beantragt haben, dann hole es unverzüglich nach und ignoriere den Unsinn der Bearbeiterin. Sie ist verpflichtet dir die Anträge zu geben, wenn du danach verlangst!
Also gleich Montag hin und sie holen!

Ob das steuerliche Nachteile hat, hängt von eurem Gesamteinkommen und der Höhe des ALGI dabei auch ab.
Aber da du die Summe sonst ja eh bekommen hättest bis August, verändert das Elterngeld nichts an der Steuerlast, nur das ALGI!

"Ist die Arbeitgeberseite mit der Verringerung der Arbeitszeit nicht einverstanden, kann sie die Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schrift-lich ablehnen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, Arbeits-losengeld während der Elternzeit zu beziehen, wenn der Elternteil den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes für eine ver-sicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Wochenstunden zur Verfügung steht."

Seite 71 http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

"Gibt es Elterngeld während des Bezuges von
Arbeitslosengeld?
Steht eine Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, kann sie
bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Arbeitslosengeld
beziehen. Daneben kann Elterngeld in Höhe von 300 Euro
gezahlt werden. Die Person kann sich aber auch dafür entscheiden,
zunächst das Elterngeld für das ausfallende Einkommen
zu beziehen und im Anschluss daran ihren Anspruch auf
Arbeitslosengeld geltend zu machen."
Seite 31
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit-2013,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

"Elterngeld und Entgeltersatzleistungen
Entgeltersatzleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld, Gründungszuschuss,
Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Renten), die
während des Elterngeldbezuges als Ersatz für das Einkommen
vor der Geburt gezahlt werden, mindern den Elterngeldanspruch.
Das Gleiche gilt für Mutterschaftsleistungen nach
der Geburt eines weiteren Kindes, wenn die Kinder in kurzen
Abständen geboren werden. Soweit der Betrag der anderen
Leistung geringer ist als das Elterngeld, wird Elterngeld in Höhe
des Unterschiedsbetrages gezahlt. In jedem Fall erhalten die
Anspruchsberechtigten jedoch neben diesen Entgeltersatzleistungen
Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Steht den Eltern ein
Geschwisterbonus zu, erhalten sie zusätzlich zu den Entgeltersatzleistungen
Elterngeld in Höhe von 375 Euro."
Seite 35

Dort steht also ncihts von verwehren den Anspruch auf ALGI, ganz im Gegenteil, das muss voll gezahlt werden und Elterngeld würde gekürzt werden (was bei der Auszahlung ja entfällt!).

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Ist das nicht im zweiten Jahr sowieso vollkommen egal ob sie noch Elterngeld bekommt oder nicht? Die Vorraussetzung der Teilzeit oder Vollzeitelternzeit gilt doch nur im ersten Jahr. Im zweiten Jahr spielt es keine Rolle was man Beruflich macht und die Splittung geschieht doch freiwillig unter den selben Bedingungen wie wenn man nicht Splittet, wäre ja auch ungerecht.

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DAs habe ich doch genau so geschrieben!

Sie wollte aber wissen, wie es während der Elternzeit aussieht in der sie sich befindet.

Für das Elterngeld ist es vollkommen egal, wie ich gleich am Anfang schrieb!

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Wir reden doch hier schon von ALG1 oder? Also ich habe mich damals nach 6 Monaten ET Arbeitslos gemeldet und da hat das Arbeitsamt nicht Interessiert ob ich Elterngeld bekomme, man muss dies dann halt nur der Elterngeldstelle melden damit das Elterngeld entsprechend reduziert wird.
Im 2. Jahr sollte das aber meines Wissens nach Unerheblich sein, da du dann ja wieder Arbeiten kannst wie du willst, egal ob es noch Elterngeld gibt oder nicht. Die Vorraussetzungen der verminderten Berufstätigkeit sind ja nur im ersten Jahr zu erfüllen.

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Sie ist aber in Elternzeit, das ist der entschiedene Punkt, deshalb darf sie nur reduziert arbeiten!

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Ich kann dir leider nicht per PN antworten, deshalb hier:

"Ich bekomme momentan x,-€ Elterngeld (inkl. Geschwisterbonus) zzgl. 100 Betreuungsgeld, laut Gesetz darf ich ja nur 300,-€ +75€ Geschwisterbonus beziehen, "

Du beziehst aber gar kein Elterngeld mehr!

Der Bezug betrifft nur die ersten 12 Monate und aus denen bist du raus!

"Also du meinst, ich hätte ggf. sogar noch rückwirkend Anspruch auf ALG??? Ab der 1. Bewerbung dann oder wie soll ich das monatlich beziffern? "
Ja, wie viel wird fiktiv berechnet (nach einer Tabelle, wo dein Beruf eingestuft wird usw.)

Und angerechnet werden darf dir auch gar nichts mehr auf das Elterngeld, weil du nicht mehr im Bezug bist, nur da würde angerechnet werden! Hier geht es nicht darum, bei welchen Sachen Elterngeld angerechnet wird!
§3 sagt auch nichts weiter, als das die 375 Euro einem mindestens bleiben!

Auskennen tue ich mich so gut, weil ich bereits zwei Kinder habe, jeweils bei Gesetzesänderungen geboren (Januar 2007/2009) und keiner helfen konnte, also half nur selber nachlesen und den Mitarbeitern der Elterngeldstelle erklären und dabei lernt man dann auch solche Dinge bzw. wird dann immer wieder um Rat gefragt und liest noch mal nach usw.