Elterngeld und Kleingewerbe

Hallöchen

Ich hab eine Frage. Ich bin z.z. in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Ich habe jetzt vor, ein Kleinunternehmen anzumelden. Ich fotografiere, aber nur nebenbei. Anmelden möchte ich es zur Sicherheit.

Wird das dem Elterngeld angerechnet? Ich bekomme nur den Mindestsatz und das auf zwei Jahre.
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Danke schon mal für eure Antworten

LG

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Nein, beim Mindestsatz wird es nicht angerechnet.

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Ok. Habe eben nochmal nachgeschaut. Bekomme doch 170,- mehr als den Mindessatz.

Dann dürfte es schlecht aussehen oder?

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Das mindeste, was dir vom Elterngeld bleibt ist der Mindestsatz, sonst wird aus der Differenz berechnet, also ca. 33 Cent je verdientem Euro bleiben dir dann mehr als wenn du nur Elterngeld hast.

Musst du also gucken, ob es sich lohnt.

Achso, es wird beim Kleingewerbe natürlich nur der Gewinn angerechnet!