Befristung des Arbeitsvertrages und (vorsorgliche) Bewerbung auf andere Stellen

Hallo!

Ich bräuchte mal einen kurzen Rat. Kurz zu den Fakten:

- Ich bin Erzieherin
- Habe aktuell befristeten Arbeitsvertrag von 01.11.2013 bis Ende der Integrationsmaßnahme
- Arbeitsvertrag ist an eine Integrationsstelle gebunden (Kind wurde namentlich in Arbeitsvertrag aufgeführt); müsste zum 01.08.2014 neu beantragt werden

Theoretisch würde die Integrationsmaßnahme am 31.07.'14 enden, wenn die Eltern des Kindes keinen neuen Antrag stellen. Das Kind braucht diese Integrationsmaßnahme, allerdings stellen sich die Eltern etwas quer. Daher ist noch unsicher, ob mein Stelle weiterhin bestehen bleibt oder ob ich mir etwas Neues suchen muss.

Wenn der Antrag auf eine Integrationsstelle genehmigt würde bis 31.07.2015, könnte man mich trotzdem entlassen und die Stelle einer anderen Erzieherin in unserer Einrichtung geben? Ich frage deshalb, weil bei uns evtl. Stellen abgebaut werden sollen, da im nächsten Jahr sehr viel weniger Kinder die Einrichtung besuchen werden, als es aktuell der Fall ist. Und wir haben einige Mitarbeiterinnen, die Vollzeit arbeiten, bei denen aber eine Integrationsstelle wegfallen würde. Oder ist durch den Arbeitsvertrag sichergestellt, dass ich weiterhin meine Stunden dort arbeiten kann, weil das Kind namentlich genannt wurde?

Ich möchte zu August nicht ohne Arbeit dastehen, weshalb ich mich aktuell schon umschaue. Ich habe nun eine andere Stelle zum 01.08.'14 gefunden, auf die ich mich bewerben möchte. Soll ich die Befristung meines Arbeitsvertrages erwähnen? Mein Dilemma ist nämlich, dass ich mich nach gerade mal 4,5 Monaten schon auf eine andere Stelle bewerbe. Mein aktueller Arbeitsplatz gefällt mir. Ich würde sehr gerne dort bleiben. Aber sich nach 4,5 Monaten schon neu zu bewerben, wirkt irgendwie komisch, oder? Schreibt man also das mit der Befristung in die Bewerbung? Wenn ja, wie?

Ich würde mich über einen Rat von euch sehr freuen!

Gruß

.cherry.blossom.

1

Ich würde die Befristung in der Bewerbung angeben.So ist klar,warum du dich jetzt schon wieder bewirbst.
Endet dein Vertrag mit Auslaufen des I-Status und spätestens am soundsovielten?Dann hast Du keinen Anspruch auf Verlängerung meiner Meinung nach.Der AG ist dann frei umzuverteilen.Aber es hängt viel an der genauen Formulierung im Vertrag.
LG

2

Ich würde in der Bewerbung in jedem Fall erwähnen, dass deine jetzige Stelle bis zum 31.07. befristet ist (so nach dem Motto "Aufgrund meiner dort lediglich befristeten Anstellung..." o.ä.). So ist ja direkt verständlich, warum du dich nach 4,5 Monaten bereits neu bewirbst.

3

Spätestens drei Monate vor Auslaufen deines Fristvertrages musst du dich sowieso beim Arbeitsamt melden. Ich weiß nicht, ob sie dir dann schon freie Stellen anbieten (falls überhaupt vorhanden) oder dich dazu verpflichten, Bewerbungen zu schreiben, um der drohenden Arbeitslosigkeit zu entgehen. Also kommt es sowieso in Kürze auf dich zu, dich nach geringer Beschäftigungszeit bewerben zu müssen. Es liest sich immer besser im Lebenslauf, wenn man mehrere Jahre beim selben AG beschäftigt war. Aber heutzutage sind Fristverträge große Mode und kaum einer wird sich wundern, dass du jetzt schon wieder auf der Suche bist, wenn du das Auslaufen deines Vertrages erwähnst.

4

Hallo,

meines Erachtens ist doch die Befristung der absolut beste Grund, den man haben kann, um sich sofort weiter nach einer festen Anstellung umzusehen. Ich würde es daher auf jeden Fall mit reinschreiben.

Wie man es genau macht, dazu kann ich mich nicht äußern, da meine Bewerbungen alle sehr lange zurück liegen und ich mich da nicht mehr so auskenne.

LG
klaxx