TVöD Teilzeit in Elternzeit, niedrigere EG

Hallo!
In der nächsten Zeit möchte ich wieder anfangen zu arbeiten. Meine Elternezeit kann ich insgesamt noch fast 3 Jahre nehmen (ist auch so angemeldet).

Mir wurde eine Stelle angeboten, die niedriger ist als meine bisherige EG. Dazu wurde gesagt, ich bekäme einen anderen 'vorläufigen' Arbeitsvertrag, in dem die neuen Konditionen, also Arbeitszeit und Vergütung, geregelt würden. Mein derzeitiger Arbeitsvertrag würde weiterlaufen und würde wieder aufleben, sobald ich eine Stelle meiner eigentlichen EG bekommen könnte oder wollte.

Wer kennt sich damit aus und/oder hat damit Erfahrungen gemacht?
Was ist für mich zu beachten, was den "neuen" Vertrag angeht? Sollte dieser z.B. für mich nur für die Dauer der noch bestehenden Elternzeit abgeschlossen werden? Oder auf unbestimmte Zeit?
Ich möchte natürlich nicht riskieren, dass mein bisheriger Arbeitsvertrag am Ende doch nicht mehr greift...

Danke und viele Grüße
Becca

1

Ich würde den gar nicht annehmen, denn du hast Anspruch auf deine jetzige Stufe und Bezahlung, dann eben nur prozentual, wenn du weniger arbeitest.

5

Dass ich Anspruch auf meine alte EG habe, ist mir schon klar. Eine Stelle gäbe es da auch - allerdings ist die für mich vollkommen 'artfremd' und ein Arbeitsbereich, der mich eigentlich eher anwidert...

Die andere Stelle könnte ich auch - vorläufig - nehmen, zu geringerem Einkommen (was für mich netto ca. 60 Euro bedeuten würden, also nicht die Welt) und warten, bis sich ggf. in meiner eigentlichen EG etwas ergibt. Diese Stelle beinhaltet auch Teile meiner alten Aufgaben, was also den Einstieg für beide Seiten wesentlich vereinfacht. Daher steht dieser Bereich überhaupt für mich zur Debatte...

Mir geht es eigentlich darum, was zu beachten ist, wenn ein zusätzlicher, vorläufiger Vertrag, abgeschlossen würde, nicht dass ich meinen Hauptvertrag damit riskiere...

8

Genau das riskierst du aber, wenn der AG dich auf einer anderen Position einsetzt, musst du trotzdem zu den alten Konditionen weiter bezahlt werden.

Ich kann dir ein Beispiel nennen:

Ein Grundschullehrer bekommt in Berlin E11, ein Studienrat E13. Nun wird der Studienrat an einer Grundschule eingestellt oder auch nur eingesetzt, zu bezahlen ist er trotzdem nach E13. Auch wenn alle anderen, die die Aufgaben machen E11 bekommen, aber er ist eben von der Qualifizierung her E13!

2

Ich berichte dir mal, wie das bei mir lief. Ich habe in der EZ 30 Stunden gearbeitet und habe für diese Zeit einen Änderungsvertrag bekommen. Dort stand explizit geschrieben, dass das nur für die Dauer der EZ gilt und danach der alte Vertrag wieder gilt. Die Bezahlung ist aber gleich geblieben. Natürlich niedriger aufgrund der Stunden.

6

Okay, also sollte ich - wenn - drauf achten, dass es z.B. für die Dauer der Elternzeit gilt...

Mir ist halt nicht ganz klar, welche vertraglichen Möglichkeiten es für solche Sondervereinbarungen geben kann und wo die Unterschiede liegen... Ist so ein Thema über das ich mir noch nie vorher Gedanken gemacht habe/machen musste...

9

Du kannst innerhalb der EZ bis zu 30 Std. arbeiten und dein Vollzeitvertrag ruht in der Zeit. Was anderes ist, wenn du TZ anmeldest, dann bleibt es auch dabei.

3

Hallo,

hmm, was ich nicht ganz verstehe: Warum bietet man dir eine andere Stelle an und nicht deine alte?
Soweit ich weiss, bekommt man seine alte Stelle doch zurück mit den entsprechenden EG. Bei mir war das zumindest so und wird demnächst auch wieder so sein.
Ich bin zwar kein Experte im Tarifrecht, dennoch darf man wohl nicht schlechter gestellt werden wenn man eine neue Stelle bekommt (beim gleichen Dienstherren), auch wenn diese Stelle normalerweise mit einer niedrigeren EG verbunden ist. Dann müsste dir dein Dienstherr zusätzlich zur niedrigeren EG die Differenz zur alten EG noch zahlen, denn sonst würde er dich ja schlechter stellen.

Bei mir ist es so, dass ich mich vor Antritt der Elternzeit gegenüber meinem Dienstherr erklärt habe, dass ich während der Elternzeit in Teilzeit wieder arbeiten möcht und etwa ab wann, natürlich mit dem Hintertürchen, dass ich dies abhängig von der Entwicklung meines Kindes mache. Wenn ich also demnächst wieder anfange, bekomme ich einen Änderungsvertrag, der meine wöchentliche Arbeitszeit definiert sowie die zeitliche Befristung dieser Änderung zum ursprünglichen Arbeitsvertrag.

Ich an deiner Stelle würde einen solchen Vertrag mit niedrigerer EG nicht unterschreiben, da entsteht dir ja ein sogenannter wirtschaftlicher Schaden aufgrund des geringeren Einkommens.

Sicherlich bekommst du sowieso weniger Geld, aber nur deswegen weil du während der Elternzeit max 30 Stunden und nicht Vollzeit arbeiten darfst.

Wenn du dennoch mit dem Gedanken spielst, die neue Stelle zu nehmen, dann solte der Vertrag befristet sein, und auch einen Passus enthalten, der zusichert, dass du nach Auslaufen dieses Vertrages (ggf. Änderungsvertrages) in deinen alten Vertrag mit seinen Konditionen wieder einsteigen kannst.

Hui, is lang geworden.

LG sannyi

PS: Wer Tippfehler findet darf sie behalten :-p

7

Anspruch auf meine ALTE Stelle habe ich NICHT, soweit ich weiß nur auf eine Stelle die vergleichbar ist, also gleiche EG

Es geht aber hier darum, was bei einer Sondervereinbarung, wie ein voräufiger Vertrag für eine niedrigere Stelle zu beachten wäre, wenn ich mich tatsächlich dafür entscheiden würde, diese Stelle anzunehmen. Mir wurde gesagt, mein alter Vertrag würde weiterlaufen.

Ich kann die alte Vergütung hier nicht verlangen. Eine gleichwertige Stelle wurde mir angeboten, die für mich aber eher nicht in Frage kommt. Was die Stelle angeht, bin ich in der wirklich glücklichen Lage, wählen zu dürfen... (aber natürlich will ich meinen Besitzstand aus dem derzeitigen Vertrag nicht riskieren...)

4

Hallo,

ich kenne es so, dass sobald du den neuen Vertrag unterschreibst, deine alte EG weg ist.

LG Tina