Hallo zusammen,
meine Tochter wurde am 26.02.2014 geboren. Errechneter Entbindungstermin war der 08.04.2014, d.h. sie ist 6 Wochen zu früh geboren.
Wie verhält es sich nun mit Mutterschutz und Elternzeit?
Mein ursprünglicher Mutterschutz hat am 25.02.2014 begonnen, die Geburt war jedoch schon einen Tag später. Wie lange erhalte ich nun Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss? Und wie beantrage ich diese?
Im Anschluss an den Mutterschutz möchte ich 1 Jahr Elternzeit nehmen. Wann würde diese dann beginnen und enden?
Mich verwirren diese ganzen Sachen gerade etwas... :)
VG
Mutterschutz und Elterngeld bei Frühgeburt
Hi,
der Mutterschutz nach der Geburt ist um 4 Wochen verlängert. Dafür brauchst Du evtl. aber eine "Frühchen-Bescheinigung" vom KH (ich brauchte damals eine wegen Mangelgeburt, heißt unter 2.500 g).
Diese Zeit bekommst Du das volle Mutterschaftsgeld "länger". Dazu werden die Zeiten, die du vor der Geburt nicht nehmen konntest, hinten dran gehängt. Du hast also insgesamt, mit dem Tag vor der Geburt , die 6 Wochen die eigentlich vor der Geburt gewesen wären, die 8 Wochen für danach plus 4 Wochen extra.
Die Elternzeit beginnt am Tag nach dem Mutterschutz. Gerechnet wird aber ab Geburt, heißt, Du musst bei einem Jahr Elternzeit am 26.2.2015 wieder arbeiten gehen.
Falls du längere Zeit nur Teilzeit arbeiten willst, solltest Du aber über das Konstrukt "Teilzeit in Elternzeit" nachdenken. WEnn du jetzt nur ein Jahr EZ nimmst, hast Du KEINEN Anspruch auf Elternzeit im 2. Lebensjahr, der AG darf zwar zustimmen, muss es aber nicht. Du legst dich mit der Erstanmeldung für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes fest.
Beim Elterngeld hat das längere Mutterschaftsgeld Nachteile, da das Mutterschaftsgeld angerechnet wird und kein Zeitraum wegen Frühgeburt verlängert wird. Du hast Anspruch auf 12 bis 14 Monate (je nach Aufteilung mit Partner, m.W. nach auch bei Alleinerziehenden), und das Mutterschaftsgeld wird angerechnet - bei Dir halt für einen sehr viel längeren Zeitraum als bei einer Geburt am Termin.
Viele Grüße
Miau2
Hallo miau2,
danke für Deine Erklärung!
D.h. mein Mutterschutz endet am 01.07.2014?
Diese Frühgeburtsbescheinigung muss ich dann bei der Krankenkasse vorlegen? Ich habe diese Bescheinigung im KH nicht erhalten. Da meine Tochter aber noch auf der Kinderintensiv liegt, kann ich die sicher noch nachfordern. Die Kleine wog bei der Geburt auch nur 1.900 Gramm.
Bezüglich der Elternzeit werde ich sowieso bei meinem AG weiter beschäftigt sein. Ich werde in der offiziellen Elternzeit im Home Office beschäftigt sein, allerdings nicht Voll- sondern nur Teilzeit. Da ich im ÖD tätig bin, ist eine TZ-Beschäftigung nach der EZ auch gar kein Problem. Aber danke für Deinen Hinweis!
LG
Hi,
die Bescheinigung musste ich damals bei KK und beim AG vorlegen. Aber ist auch schon eine Weile her (war das erste Kind, das zweite hat die Grenze um stolze 70 g gesprengt ).
Teilzeit in Elternzeit hat für "normale" Arbeitnehmer halt auch den Vorteil des Kündigungsschutzes, und dazu den Aspekt, dass der normale Arbeitsvertrag erhalten bleibt, man also danach Anspruch auf den alten Vollzeitplatz hätte - man weiß ja nie, was kommt. Wie das im ÖD ist, weiß ich nicht.
Noch vergessen: zur Geburt und alles Gute für den weiteren Weg... mein Großer war zwar mit 2.270 g ein echtes Fliegengewicht, aber zum Glück haben wir bis 2 Wochen vor Termin durchgehalten...nicht wirklich vergleichbar.
Viele Grüße
Miau2
Erst einmal herzlichen Glückwunsch!
Wenn du eine Frühchenbescheinigung erhältst, dann geht dein Mutterschutz bis zum 1.7.2014, sonst nur bis zum 3.6.2014.
Beantragen tust du dies gar nicht weiter, du teilst der KK und dem AG nur den Geburtstermin mit (meist Kopie der Geburtsurkunde).
Das berechnen die dann selber bzw. die KK berechnet das dann.
Wenn es dir um das Jahr Elternzeit mit dem Elterngeld geht, dann beginnt es nach dem Mutterschutz, endet aber am 25.2.2015, da dieser angerechnet wird.
Sonst bestimmst du das Ende!