noch Elternzeit-Monate übrig...jetzt nehmen????

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Elternzeit. Unser Sohn ist im Oktober 2011 geboren und mein Mann hat nach dem Mutterschutz 9 Monate Elternzeit genommen (ich habe eine Weiterbildung gemacht).

Nun haben wir ja noch Elternzeit übrig (drei Monate). Kann ich denn jetzt diese Monate noch nehmen? Ich bräuchte einen Monat Elternzeit, weil mein Sohn ab August in eine neue Kita gehen wird für die Eingewöhnung.

Wie läuft das dann? Gehe ich zu meinem Arbeitgeber und beantrage das? Kann er es ablehnen?

Vielen Dank und liebe Grüße :-D

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Hallo #blume

jedes Elternteil hat einen eigene Anspruch auf Elternzeit (max. 3 Jahre). Da ird nichts mit Mutter oder Vater verrechnet;-)

Mit Zustimmung des AG können max. 12 Monate auf einen späteren Zeitraum (bis zum 8. LJ)übertragen werden.

Ob Du die Zustimmung des AG benötigst, wenn Teile dieser Zeit, z. B. die von Dir angesprochenen 3 Monate, im 3. Lebensjahr des Kindes liegt (also bis Okt 14), weiß ich leider nicht. Ich weiss nur, dass Du für EZ, die die ab dem 2. Geburtstag Deines Kindes einreichst, keine Zustimmung brauchst.

#liebdrueck
Sanne sonne

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Danke #herzlich

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"WIch weiss nur, dass Du für EZ, die die ab dem 2. Geburtstag Deines Kindes einreichst, keine Zustimmung brauchst."

man braucht auch vorher keine zsutimmung! deshalb benatrgt man ja auch keine ez sondern meldet sie an.

lg v.

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du hast nicht 3 monate sondern noch mehr als ein halbes jahr ez "übrig", nämlich genau bis zum 3. geburtstag des kindes. ja, du kannst diese nehmen, allerdings musst du dem ag 7 wochen vor antritt diese schriftlich anmelden. wenn du auf das gehalt verzichten kannst und dein ag (er muß es zwar, aber mann will es sich ja auch nicht schwieriger machen also nötig) mal einen monat auf dich verzichten kann, dann mach es so. aber elterngeld bekommst du nicht, falls du hier etwas verwechselst, weil du schriebst, du hast noch 3 monate übrig! elterngeld gibt es nur bis zum 12 bzw. 14 lebensmonat des kindes, wenn man vorher wieder arbeiten geht verfällt der rest.

lg v.

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Danke!

Also hab ich richtig verstanden: Ich darf den Monat Elternzeit nehmen, muss dies 7 Wochen vorher bei meinem Arbeitgeber ankündigen und es muss vor dem 3. Geburtstag sein. Elterngeld werde ich nicht bekommen. Der Arbeitgeber muss es prinzipiell genehmigen.

LG

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jawoll. genauso isses.

mit zustimmung des ag dürftest du sogar noch nach dem 3. geburtstag ez nehmen, aber eben nur mit zustimmung.

lg v.

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Du kannst problemlos bis zum 3. Geburtstag deines Kindes noch Elternzeit nehmen, danach nur, wenn du jetzt noch schnell eine Übertragung von bis zu 12 Monaten auf Zeiten nach dem 3. Geburtstag beantragst (hätte eigentlich schon passieren müssen, aber der AG kann es trotzdem noch genehmigen), was ihr nicht mehr bekommt ist allerdings Elterngeld!
Das wäre das einzige, wovon nur 3 Monate übrig wären.

Dein Mann kann bis zum 3. Geburtstag auch noch Elternzeit nehmen oder Monate übertragen lassen. Da wären aber keine 12 mehr übrig, wenn er jetzt noch Monate nimmt, denn 24 von 36 sind schon verbraucht!

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Hallo!

Wenn Dein Sohn bisher schon in einer Krippe betreut wurde dauert die Eingewöhnung in den Kindergarten nicht mal eine Woche - gut möglich, dass er sich schon nach 2-3 Tagen pudelwohl fühlt. Da brauchst Du nicht einen ganzen Monat zu Hause bleiben.

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Da ich selbst Erzieherin bin, weiß ich, dass eine Eingewöhnung (auch bei Elementarkindern) durchaus mal länger dauern kann und man MINDESTENS 4 Wochen veranschlagen sollte. Deshalb werde ich 4 Wochen Elternzeit nehmen. Das war auch nicht meine Frage.....