Teilzeit/gleichwertiger Arbeitsplatz

Guten Morgen Zusammen,

ich habe bei meinem AG fristgerecht einen Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit gestellt.
Nun bekam ich per Email mitgeteilt, dass man mir eine Teilzeitstelle anbieten könne, allerdings weder zu meinen gewünschten Arbeitszeiten noch wäre der Arbeitsplatz meiner Meinung nach gleichwertig zu meinem Vorherigen.

Dazu muss ich sagen, dass die Firma (Spedition) während meiner Abwesenheit an eine Andere verkauft wurde und das meine ehemaligen Kollegen auch (noch) nicht mit eingebunden wurden, sprich es gibt die große Filiale und 2 km weiter sitzt der Rest der ehemaligen Mannschaft in einem Aussenlager und betreut die Kunden welche nach dem Verkauf noch geblieben sind.
Die Personalpolitik wird aber von der großen Filiale gesteuert.

Weiß jemand was ich jetzt für Möglichkeiten habe?
Muss mir mein AG entgegen kommen?

Sein Angebot ist von der Arbeitszeit her nicht umsetzbar für mich und das Schlimme daran ist, dass das der AG weiß und mir damals, als ich Teilzeit während der Elternzeit beantragt habe, mir genau das gleiche Angebot gemacht hat.
Glücklicherweise habe ich dann eine andere Stelle gefunden, dieser AG würde mir aber jetzt nach Ablauf des befristeten Vertrags, der bis zum Ende meiner Elternzeit läuft, den Vertrag auch nur um ein Jahr verlängern, mehr geht nicht.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Danke fürs lesen.

Lg,
njoki

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Mit diesem Anliegen würde ich zu einem Anwalt gehen. Einfach irgendwas vorschreiben geht nicht seitens des AG, ihr müsst euch einigen. D.h. einen Kompromiss eingehen.

lg,v erena

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Der AG schreibt nicht "einfach irgendwas" vor, sondern das, was in seinen betrieblichen Ablauf passt.

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Aha und Du nimmst Deine Meinung woher? Irgendein Gesetz?
Du hast gelesen, dass die Elternzeit rum ist und die TE ihren ursprünglichen Arbeitsplatz nicht antreten will?

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Du hast ja nur Anspruch auf deine volle Stelle und wenn du Teilzeit möchtest muss der Arbeitgeber das ja nicht mitmachen und kann dir auch eine andere Stelle anbieten. Ich glaube nicht, dass man dir da entgegen kommen muss.
Es gibt da so ein online-Handbuch über Elternzeit, da stehen ganz tolle Tips drin von einem Anwalt und es sind auch Anträge dabei und wie man alles richtig formuliert, damit man die größtmögliche Chance auf durchsetzung hat.

Ich an deiner Stelle würde bei der "neuen" Firma bleiben. Wer weiß ob sie nicht nach dem Jahr den Vertrag auch wieder verlängern und dann passt es doch.
Sich jetzt in Arbeitszeiten zu quetschen, die nicht gehen oder ewig mit nem AG zu kämpfen der nicht will - das wär mir zu anstrengend. Vorallem wenn man was anderes hat.

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Wie kommst du darauf, dass der AG da snicht mitmachen muss?!?

Das TzBfG sagt eindeutig, er muss, wenn keine betrieblichen Gründe dagegn sprechen. Und das scheinen sie nicht zu tun.

Lediglich die Ausgestaltung ist noch nicht zur Zufriedenheit beider Parteien und dann muss man sich auf eine Verteilung der Arbeitszeit einigen nach dem TzBfG!

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Ich denke der Arbeitgeber wird schon "betriebliche Gründe" finden. Zumal sie ihren Anspruch dann gleich hätte durchsetzten sollen und nicht erst jetzt.
Da hätte sie ja schon währrend der EZ Anspruch gehabt und hat es hingenommen, dass er nein gesagt hat.
Dann jetzt auf einmal dagegen vorzugehen. Ich denke das wird schwierig werden.

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Hinsichtlich der Arbeitszeit KÖNNTE Dir Dein Arbeitgeber entgegenkommen, wenn ihm etwas an Dir liegt und das betrieblich möglich ist, aber er muss es nicht tun. Über Vergleichbarkeit lässt sich streiten bzw. eine Einigung finden, aber wenn das schon mit der Arbeitszeit nicht passt und Du ein anderes Angebot hast, würde ich eher das in Anspruch nehmen als mich da zu verkämpfen.

LG

Anja

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Wie soll man denn eine einvernehmliche Einigung erzielen, wie es das TzBfG vorschreibt, wenn keiner dem anderen entgegne kommen muss?!?

Das ist doch absoluter Unsinn.

Er muss ihr auch entgegen kommen, damit eine einvernehmliche Einigung möglich ist, aber auch sie muss Abstriche machen!

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Dass ein Paragraph ausdrücklich vom AG fordert, dass eine einvernehmliche Lösung erzielt wird, wusste ich so nicht - daher vielen Dank für die Info.

Und trotzdem: In der Praxis ist es oft schwer, Teilzeitansprüche durchzusetzen: Wenn der AG zum Beispiel darauf besteht, dass die Zentrale bis 13:00 Uhr besetzt ist, die AN aber um 12:30 Uhr gehen muss, um ihr Kind abzuholen ... der AG hat bei uns nicht mit sich reden lassen und auch Alternativvorschläge abgeblockt, da half auch alles Zureden des Betriebsrats nicht - letztlich war der AG nicht wirklich am Verbleib der Kollegin interessiert. Hätte sie wirklich dagegen vorgehen können? Bei uns wird manchen TZ-Mitarbeitern einfach die Pistole auf die Brust gesetzt: Der TZ-Antrag für Mo-Fr wird genehmigt, bei den ungeliebten Wochenenddiensten müssen diese aber fast dieselbe Last tragen wie Vollzeitkräfte ("Da ist doch ihr Mann da!"), auch hier meine Frage: Gibt es einen rechtlichen Anspruch, hier bessere Bedingungen für TZ-Kräfte durchzusetzen?

LG
Anja

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Bei einigen Antworten hier stehen mir echt die Haare zu Berge.

Du und der AG müsst euch auf die Verteilung der Arbeitszeit einigen, d.h. er muss dir also einen Gegenvorschlag machen, das hat er getan und nun bist du am Zug zu sagen, dass und das kann ich als Kompromiss anbieten und das und das geht überhaupt nicht.
Einfacher ist es aber sicherlich, dass nicht schriftlich, sondern in einem Gespräch zu tun, was schriftlich protokolliert wird!