Wo kann man sich wegen Elterngeld etc. beraten lassen?

Hallo zusammen,

hattet ihr auch spezifische Fragen zu den Themen Elterngeld, Mutterschutzgeld, etc. und könnt mir sagen wo man sich da am besten beraten lassen kann? Ich habe schon gesehen daß es eine Beratungsstelle der EU gibt, aber die nehmen gute 100 Euro dafür. Sind die Elterngeldstellen am Wohnort in der Lage, einem zu individuellen Fällen Auskunft zu geben oder rechnen die lediglich die Ansprüche aus ohne einem Tipps zu geben wie man am besten vorgehen soll? Ist sowas gar Thema für einen Steuerberater?

Folgende Thematik betrifft uns. Meine Partnerin ist im Außendienst tätig und bekommt dort ein sehr geringes Grundgehalt daß sie durch umsatzabhängige Provision auf ein akzeptables Maß aufstocken kann. Sie hat seit Anfang 2013 eine Gehaltsglättung vereinbart so daß sie jeden Monat das selbe Gehalt bekommt (ca. 2700 netto), am Jahresende wird dann halt geschaut ob sie noch was zurückbekommt oder etwas zurückzahlen muß. Im Oktober 2013 hatte sie schon freiwillig auf 2400 netto reduziert um am Jahresende nicht so viel zurückzahlen zu müssen, der Umsatz war eben nicht so wie erwartet. Seit Februar wird wieder das reguläre Gehalt gezahlt.

Nun haben wir am 11.7. Geburtstermin, der Mutterschutz beginnt also am 30. Mai. Durch die Schwangerschaft kann sie jetzt schon nicht mehr voll arbeiten so daß der Umsatz entsprechend niedriger ausfallen dürfte, eine Rückzahlung ihrerseits zum Jahresende ist also sehr wahrscheinlich. Es stellen sich uns mehrere Fragen:

- Sollte man versuchen, sein Nettogehalt die letzten drei Monate hoch zu halten um ein höheres Elterngeld zu bekommen? Es gibt ja Elterngeldrechner, aber die sagen mir natürlich nicht wie hoch zu erwartende Rückzahlungen an den AG wären wenn man sein Nettogehalt hoch hält.
- Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen freigestellt werden sollte (im Rahmen eines BV), bekommt sie ja das Gehalt von vor Bekanntwerden der Schwangerschaft (2700 netto). Kann der AG das dann in die Berechnung des Gesamtumsatzes einfließen lassen was dann ebenfalls zu einer Rückforderung führen würde? Im MuSchG habe ich dazu nichts gefunden.

Vielen Dank schon mal für eure Anregungen!

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Hallo,

ich war letzte Woche zu einem Vortrag zum Thema. Wenn ich mir das richtig gemerkt habe, kann es sein, dass nur das Fixum deiner Frau als Berechnungsgrundlage herangezogen wird, die Provision bliebe außen vor. Eure Elterngeldstelle sollte in der Lage sein, euch individuell zu beraten. Dazu sind sie eigentlich auch da.

Der Vortrag war übrigens von der Evang. Familienbildung und wurde von einer Anwältin durchgeführt. Vielleicht gibt es so etwas auch bei euch.

Viel Erfolg

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Ich komme aus bawü und dort ist die l-bank die elterngeldstelle , dort gibts auch eine hotline undnman wird sehr gut beraten. Ich weiss nicht wo ihr wohnt aber evtl. Informiert ihr euch wo man beu euch elterngeld beantragt und dort eben bei diese stelle anrufen.

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Mit diesen Fragen würde ich tatsächlich zu eurer zuständigen Elterngeldstelle gehen. Persönlich. Die sind freundlich und ich habe bei miener nur gute Erfahrungen gemacht.

lg. verena

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Kann man sich nicht beim Amt für Versorgung und Soziales, wo man das Elterngeld beantragt, beraten lassen? Ansonsten würde ich einfach zu dieser EU-Beratungsstelle gehen, von der du gesprochen hast, 100 EUR sind ja nicht die Welt ;-) Vielleicht hilft dir ja auch das hier weiter http://www.einfachfinanzen.de/guter-start-mit-elterngeld/ da gibt's ein paar hilfreiche Links.

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Das Elterngeld wird aus dem Bruttogehalt berechnet von dem dann entsprechend die Steuern und Sozialleistungen abgezogen werden. Provisionen sind jenachdem wie sie abgerechnet werden problematisch da laut Bundeselterngeldgesetz "Sonstige Bezüge" unter denen meist die Provisonen abgerechnet werden nicht berücksichtigt werden. siehe http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html siehe § 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit Absatz (1)

Dazu laufen aber schon einige erfolgsversprechende Klagen wenn die Provisionen regelmässige Gehaltsbestandsteile darstellen. http://www.anwalt.de/rechtstipps/mehr-elterngeld-durch-provisionen-boni_050148.html

Hier kommt es also auf die genaue Art der Lohnabrechnung bei deiner Frau an...

Im Beschäftigungsverbot bekommt deine Frau ja das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Dieses bekommt der AG aber zu 100% von der Krankenkasse über die Umlage U2 die er zahlt wieder zurück. Dabei werden auch Provisionszahlungen berücksichtigt. http://www.lohn-info.de/umlageverfahren.html#variable_entgeltbestandteile und http://www.gesetze-im-internet.de/aufag/BJNR368610005.html -> §1 (2) Satz 2

Daher kann er es auch nicht in die Provisionsrückzahlungsberechnung am Jahresende einfliessen lassen.

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Hallo Smokefighter,

vielen Dank für die ausführliche Antwort, sehr interessant! Ich habe mal in eine der letzten Gehaltsabrechnungen geschaut, darin gibt es nur die Posten Gehalt, Glättung, Geldwerter Vorteil (v.a. wegen dem Dienstwagen). Von sonstigen Bezügen ist darin keine Rede da sie das Gehalt ja hat glätten lassen. Nur in der Januar-Abrechnung taucht ein Posten "Provision" auf, soweit ich weiß wird die aber regelmäßig gezahlt und lässt sich somit hoffentlich als regelmäßiger Gehaltsbestandteil deklarieren.

Zu deinem Kommentar bezüglich des BV hätte ich noch eine Frage. Sagen wir mal sie müsste bis zum Mutterschutz eine Summe X an Umsatz machen um von ihrem jetzigen geglätteten Gehalt am Jahresende (von Ende Mai bis Dezember arbeitet sie wegen Mutterschutz und Elternzeit nicht) nichts zurückzahlen zu müssen. Wenn der Arzt ihr ein BV erteilen würde, könnte sie ja keinen Umsatz mehr machen. Sie würde dann zwar das Gehalt von November letzten Jahres bekommen, aber das Umsatzziel in jedem Fall verfehlen. Gibt es dazu einen entsprechenden Gesetzes- oder Expertentext, der belegt daß sich ein BV nicht nachteilig auf diese Jahres-Provisionsabrechnung auswirken darf? Ich habe nämlich Bedenken daß meine Partnerin aus Angst vor hohen Rückzahlungen bis zum Ende voll durcharbeitet und damit ihre Gesundheit und die des Kindes gefährdet.

Vielen Dank nochmal für deine Einschätzung!

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Laut Mutterschutzgesetz darf ihr durch die Mutterschaft kein Nachteil entstehen.
Siehe auch § 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten Absatz 2:
"Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen.

Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen."

Eine Provisionskürzung aufgrund nicht erreichbarer Umsatzziele aufgrund des BVs würde eine nicht zulässige Verdienstkürzung für den Zeitraum des BVs bedeuten. Andere gesetzliche Vorschriften sind mir dazu nicht bekannt.
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html

Und wie schon geschrieben bekommt der AG ja das Gehalt während des BV vollständig von der Krankenkasse ersetzt. Daher muss er das Jahresumsatzziel dann auch entsprechend korrigieren und die Monate des BVs und der Mutterschutzfristen rausrechnen.

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