Gehaltsabrechnung bei Berufsverbot

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe es kann mir jmd. von Euch helfen.

Habe soeben meine Gehaltsabrechnung aus dem Briefkasten gefischt und mich hat fast der Schlag getroffen! Stolze 100,00 € netto weniger!!!

Ich habe wg. diverser Sachen von meiner Frauenärztin ab September ein BV bekommen. Mein Chef hat sich gefreut, da er ja mein Gehalt komplett von der Kasse wieder bekommt.

Und nun das! Ist das überhaupt rechtens, dass mir die pauschalen Fahrtkosten gestrichen werden? Es steht ja in meinem Vertrag, dass mir monatliche Fahrtkosten zustehen. Außerdem sagte man mir, dass mir durch ein BV keine finanziellen Nachteile entstehen.

Wer kann mir helfen? Für evtl. Quellennachweise wäre ich dankbar!

LGe Isa

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M. E. ist das rechtens.
Inwiefern entstehen Dir denn Nachteile, wenn Du keine nicht anfallenden Fahrtkosten mehr erstattet bekommst?

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Der Nachteil m.E. liegt darin, dass ich ja nun dadurch weniger "Nettobezüge" habe und später das Elterngeld ja auch von dem Nettobetrag berechnet wird. Oder sehe ich das jetzt falsch?

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Bei der Elterngeldberechnung hat der sv-freie Zuschuss auch nichts zu suchen!

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Du hast ja, da du nciht arbeitest, keine Fahrtkosten mehr... von daher: WO ist dein Nachteil?

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Hi Isa,

die anderen haben dir ja schon geantwortet: da du keine Fahrtkosten mehr hast, entsteht dir ja eigentlich kein finanzieller Nachteil.

Und noch eins: du hast kein Berufsverbot (das würde bedeuten du dürftest deinen Beruf nie wieder ausüben), sondern ein Beschäftigungsverbot.

LG Brijuni#blume

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http://www.experto.de/b2b/personal/mutterschutzlohn-und-mutterschaftsgeld.html

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Danke für den Link, da steht ja alles detailliert drin.

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die te schrieb aber, dass sie pauschal eine aufwandsentschädigung bekommt und das so in ihrem vertrag steht. also selbst, wenn sie hinfliegen würde und keine kosten entstünden, bekäme sie dieses geld im normalfall.
da sie nun eine art lohnfortzahlung bekommt, wäre es also theoretisch möglich, das ganze gehalt weiter zu beziehen.

allerdings denke ich, dass alle recht haben, und sie im av eine unanfechtbare formulierung drin hat.

wollt nur sagen, dass ich deinen link toll finde, aber es mich doch mit fragen zurücklässt. prämien/provisionen werden ja auch durchschnittlich weitergezahlt, die fallen doch aber auch nicht mehr an...

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windsbraut hat dir ja schon einen passenden link geschickt, die fahrtkosten (für nicht entstehende fahrten) müssen NATÜRLICH nicht erstattet werden.
sie werden übrigens auch beim elterngeld nicht eingerechnet.

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Hallo,

hast du 100 Euro Nett weniger UND die Fahrtkosten wurden gestrichen?

Ersteres kann ich dir nicht sagen, warum.

Letzteres ist ja logisch - du fährst ja nicht mehr zur Arbeit, warum solltest du denn dann Fahrtkosten erstattet bekommen? Die Autofahrten, die du zu deinem Privatvergnügen unternimmst, muss dir dein AG nun wirklich nicht finanzieren.

LG,
delfinchen

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Hallo

Wo hast du denn einen Nachteil? Du hast keine Fahrtkosten mehr, also warum sollten sie dir bezahlt werden?

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Erst nachdenken.

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Wenn man nix zu sagen hat, einfach mal F*** halten!

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es wurde kurz und bündig geantwortet....wo er recht hat - hat er recht.

Deine Antwort ist mehr als#contra

lisa

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Du hast doch keine finanziellen Nachteile, denn du hast doch keine Fahrtkosten mehr, also können die auch nicht erstattet werden!