Ich will Kündigen, mitten in der Elternzeit! Ist das wirklich sooo schwer??

Hallo ihr lieben,

momentan befinde ich mich in Elternzeit, die ich schriftlich bei meinem jetztigen AG eingereicht und auch genehmigt bekommen habe (von juli 12 bis juli 14)

Ich möchte aber auf keinen Fall nicht mehr dort hin zurück (Mobbing, da mein Chef keine Kinder mag)

Nun ist meine Elternzeit erst zur hälfte rum und ich habe Aussicht auf einen neuen Job, evtl schon ab NOV und ich habe auch schon einen KITA-Platz für meine Tochter. Der neue Job wäre eine Teilzeitstelle.

Jetzt sagt jeder was anderes was die Kündigung aus der Elterzeit heraus angeht, habe vor einiger zeit schonmal hier gepostet und da haben mir alle geantwortet das ich ohne Probleme kündigen kann unter einhhaltung der Frist....nun sagt mir die Elterngeldstelle das ich in der elterzeit nicht kündigen darf, es ist NUR ein Aufhebungsvertrag möglich:-( Und da liegt das Problem, denke das mein AG das nicht macht, weil das würde er mir ja was gutes tun...wobei er mich eh nach der Elternzeit raus schmeissen würde....

Es kann doch nicht so schwer sein da raus zu kommen??? Die neue stelle wäre so optimal, 5min fahrtweg, dann auch noch nen KITA platz früher bekommen, alles könnte so schön sein wenn ich nur selber k´ündigen könnte #heul

Liebe Grüsse

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hi,

Kündige doch einfach. Was genau hat denn die Elterngeldstelle dagegen?

lg

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das haben die mir nicht gesagt, nur das es nicht rechtens wäre :-(

Müsste ja bei denen dann melden das ich die Elternzeit beende ??

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Ich vermute, die EG-Stelle hat das so verstanden, dass der AG Dir kündigen möchte und das darf er in der Tat nicht so einfach tun. Du selbst kannst sehr wohl kündigen. Die Fristen findet man sich leicht bzw. weiß das jemand hier.

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nein, die kennen schon sehr genau mein Problem, da die so ein AG auch noch nie kennengelernt haben....sie musste sich um Papierkram kümmern, da ich nichts von ihm Bekommen habe und ich glaube meinen Fall werden die nie vergessen!

Sie hat wirklich sehr genau gesagt, das ich auf keinen Fall selber in der Elternzeit kündigen darf, ich kann es wohl nur über einen Aufhebungsvertrag hin bekommen #schmoll

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Dann hat sie keine Ahnung davon, was sie erzählt. DAs ist Unsinn!

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Nein, es geht nur per Aufhebungsvertrag.
Alternativ kannst Du während der Elternzeit bis zu 30 Stunden bei einem anderen AG arbeiten, das Bedarf aber der Zustimmung des jetzigen AG's.
Bei Ablehnung prüfen, ob die Gründe stichhaltig sind.

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was genau würde passieren wenn ich einfach selber kündigen würde??

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Wieso geht das denn nur per Aufhebungsvertrag?

Mein BR sagte mir vor 2 Wochen auch, das ich ganz regulär kündigen kann und wenn ich vorher raus will das ich nen Aufhebungsvertrag machen kann (da meine reguläre Kündigungsfrist "5 Monate zum Quartalsende" ist.)

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Hallo.

Du kannst zum Ende der Elternzeit kündigen, mit einer 3-Monats-Frist.
Willst du während der Elternzeit kündigen, müsst ihr euch einigen. Also mit Aufhebungsvertrag. Da hat die Elterngeldstelle recht.

<<Einer Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers steht hingegen auch während der Elternzeit nichts im Weg. Der Arbeitnehmer kann jederzeit zum Ende der Elternzeit kündigen. Dabei sollte mindestens eine Dreimonatsfrist bis zum Ende der Elternzeit eingehalten werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Eine Kündigung bedarf nicht zwingend der Schriftform, sondern kann auch mündlich ausgesprochen werden. Zur Sicherheit sollte dennoch eine schriftliche Kündigung vorgezogen werden.

Möchte ein Arbeitnehmer früher aus dem Betrieb ausscheiden, also vor dem Ablauf der Elternzeit, ist dies nur durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich. In diesem Fall müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Kündigung vor dem Ablauf der Elternzeit kann dann gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb anstrebt, die bereits während der verbleibenden Elternzeit beginnen soll.

Kündigt ein Arbeitnehmer von sich aus ein Arbeitsverhältnis, steht ihm normalerweise innerhalb einer Sperrfrist von drei Monaten kein Arbeitslosengeld zu. Diese Sperrfrist entfällt jedoch, falls der Betrieb keine Arbeitszeiten bietet, die sich mit der Betreuung des Kindes vereinbaren lassen. >>
Quelle:
http://www.elternzeit.de/elternzeit-kuendigung.php

LG,
Enelya

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Vielen Dank für deine Antwort, dann weiß ich es doch nun ganz genau ;) .....wobei mir eine andere Lösung besser gewesen wäre :)

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So, hab nochmal gegooglet.
Ganz richtig ist das wohl auch nicht.

Ich hab auf einer Verdi Seite folgendes gefunden:

<<Kann ich selbst das Arbeitsverhältnis kündigen?

Ja, aber grundsätzlich nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit (§ 19 BErzGG). Damit soll dem Arbeitgeber eine Planungssicherheit dahingehend gegeben werden, ob die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer nach Beendigung der Elternzeit die Arbeit wieder aufnimmt oder nicht. Wird die Kündigung zum Ende der Elternzeit nicht fristgemäß erklärt, wird die Kündigung in eine solche zum nächstzulässigen Zeitpunkt umgedeutet.

Es ist aber auch möglich, innerhalb der Elternzeit zu kündigen; dann endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der Elternzeit. Oder man kann das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflösen (durch einen Aufhebungsvertrag). Aber Vorsicht! Man sollte das nur machen, wenn klar ist, dass das Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf eine Kündigung bzw. eine Kündigungsfrist enden soll. Ein Aufhebungsvertrag beseitigt jeden Kündigungsschutz. >>

Wichtig ist da der 1. Satz im zweiten Absatz. Ich würde mal bei (d)einer Gewerkschaft anrufen und nachfragen.

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Hallo,

du kannst jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen.

siehe hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kuendigung-waehrend-Elternzeit-durch-Arbeitnehmer-(oeffentlicher-Dienst-TV-L)---f162425.html

vg, m.

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Daaaaanke :) es wird ja immer positiver ! Jetzt kann ich nur noch hoffen das ich die stelle bekomme :)

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Da drücke ich dir fest die Daumen