Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag während Elternzeit

Hallo,

ich bin sehr an euren Meinungen bzw. Erfahrungen bzgl. folgender Situation interessiert:
ich arbeite hier in Deutschland für einen internationalen Konzern (in BRD gänzlich unbekannt). Bin Niederlassungsleiterin und betreue ca. 30 Mitarbeiter. Aktuell befinde ich mich in Elternzeit. Meine Tochter wurde vor knapp 5 Monaten geboren. Ich wollte direkt nach dem Mutterschutz wieder Teilzeit arbeiten. Habe das beantragt und der Personalleiter des Konzernz mit Sitz im Ausland hat es mir bestätigt. Nun arbeite ich seit ein paar Wochen wieder und bekomme gestern den Anruf vom Personalleiter, dass die Ausübung einer leitenden Position auf Teilzeitbasis doch nicht durchführbar ist und sie mir gern einen Aufhebungsvertrag anbieten möchten, da ich ja mit Kind nicht mehr flexibel bin. da war ich platt, denn ich habe für diese Firma (arbeite dort seit 2007) mein letztes Hemd gegeben, habe sogar im Mutterschutz gearbeitet. Schön blöd. Natürlich möchte ich meinen Job nicht verlieren, aber für ein Unternehmen zu arbeiten, dass einem am Telefon sagt, dass man an einer Weiterarbeit mit mir nicht mehr interessiert ist...das geht gar nicht. Der Personalleiter bat mich, mir Gedanken über eine Abfindung zu machen. Jetzt schwirren mir viele Fragen im Kopf rum. Sicherlich werde ich bei der ARGE gesperrt, ich bekomme ja noch Elterngeld ..falls dieses jahr eine Abfindung ausgezahlt wird..was passiert mit dem Elterngeld..usw. Hatte jemand von euch eine ähnliche Situation?? Und eine Abfindung bei Kündigung in der Elternzeit, wo cih eigentlich unkündbar bin müsste doch unfassbar hoch sein :-). Freue mich über eure Meinung.

Liebe Grüße

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Ja, die werden sicherlich keine Zustimmung der Aufsichtsbehörde bekommen, also bist du nicht kündbar.
Frage ist, willst du eine Abfindung oder einfach so weiter arbeiten und evtl. aus Prinzip das 3. Jahr Elternzeit auch noch ranhängen mit Teilzeit ;)

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Ich wurde lieber eine Abfindung..die wurden mich sonst nur mobben, auch wenn mein Chef 2800km entfernt sitzt.

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Ehrlich gesagt würde ich nicht kündigen, sondern die Elternzeit auf 2/3 Jahre verlängern und mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass du bei einem anderen Arbeitgeber Arbeit suchen kannst. So bist du versicherungstechnisch noch auf der sicheren Seite und deinen Arbeitgeber kostet es vorerst keinen Cent, du hältst dir aber alle Optionen offen.
Naja, du arbeitest erst seit 2007 dort. Also soooo unfassbar hoch wird die Abfindung da nicht sein. du musst ja auch bedenken, dass du mit Garantie eine Sperre vom Arbeitsamt bekommst (wenn du die Kündigung nicht ganz normal mit Kündigungsfrist hast) und du in dieser Zeit eben von der Abfindung leben musst + all deine Versicherungen selbst bezahlen musst.

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Wenn Aufhebungsvertrag, dann nur mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von AG-Seite. In Deutschland wären es 2 Monate zum Monatsende. Wie das bei einer Firma mit Sitz im Ausland geregelt ist, weiß ich nicht. Eventuell stehts auch im Arbeitsvertrag. Außerdem muss im Aufhebungsvertrag vermerkt sein, dass der AG für die Aufhebung verantwortlich ist, weil er dich in Teilzeit nicht weiter beschäftigen kann und NICHT "im beidseitigen Einvernehmen".

Wenn diese Kündigungsfrist nicht eingehalten wird (also z.B. Aufhebungsvertrag von heute auf morgen) und der Kündigungsgrund nicht wie oben beschrieben vermerkt ist, dann kriegst du wahrscheinlich eine Sperre vom Arbeitsamt. Außerdem wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet !!!

Hast du das schriftlich, dass du derzeit in Elternzeit bist und daher nur in Teilzeit arbeitest? Dann kannst du dich darauf berufen und hast somit eigentlich Kündigungsschutz.

LG

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Hallo, erstmal danke für deine Antwort. Ich habe einen normalen deutschen Arbeitsvertrag und natürlich schriftlich bestätigt bekommen, dass ich in Elternzeit bin und auch die Teilzeitregelung wurde mir schriftlich bestätigt. Habe gestern mit der ARGE telefoniert: wenn ich heut auf morgen Aufhebung unterschreibe dann bekomme ich eh Null ALG, denn ich musste dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das ist aber aktuell nicht der fall. Meine Tochter ist 4 Monate. Bei meinem aktuellen AG arbeite ich derzeit nur Homeoffice.

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Stimmt, Arbeitslosengeld 1 gibts auch nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Was wäre jetzt die Alternative? Kündigen lassen und daheim bleiben, wenn es finanziell reicht? Eventuell das Elterngeld anpassen, weil das ja anders berechnet wird, wenn du nicht berufstätig bist (also der Arbeitslohn wird nicht angerechnet). So kannst du vielleicht das 1. Jahr überbrücken.

Aber willst du das überhaupt? Wenn nicht, würde ich mich einfach auf die schriftliche Bestätigung von der Teilzeitarbeit in Elternzeit berufen.

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