Kontopfändung-Erfahrungen?

Hallo
Es geht um meinen Schwiegervater. Da er es mit den Steuern nicht so genau genommen hat, hat er seit Monaten Stress mit dem Finanzamt. Nun ist es soweit gekommen, dass sein Konto gepfändet wird.
Wir haben uns vor drei Jahren eine ETW gekauft. Da mein Mann damals noch nicht fest eingestellt war, läuft der Kredit über meinen Schwiegervater. Also wir bezahlen ihm jeden Monat den Kredit. Er ist sozusagen Vermieter und wir Mieter.
Die ETW wurde aber auf den Namen meiner Schwiegermutter eingetragen. So, nächstes Jahr werden wir den Kredit übernehmen. Alles schön und gut.
Doch jetzt hab ich angst wegen der Pfändung. Würde etwas passieren?

LG bebek2010 die kein Auge zu bekommt

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Hallo,
dein Schwiegerv sollte schnell die Bank beauftragen die Pfändung zu bezahlen oder er muss sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Das Konto ist gesperrt somit wird euer/sein Kredit nicht bedient! Daher sollte er schnell handeln. Das zieht weitere Probleme hinter sich her. http://de.m.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung

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Ja, das ist natuerlich jetzt ein bisschen ein Kuddelmuddel... Ich sehe aber nach jetziger Lage der Dinge erstmal kein allzu grosses Problem.. Klar, Geld wird es kosten.... Das Finanzamt muss vollumfaenglich befriedigt werden... Solange das nicht in die Hunderttausende Euro geht, sollte es doch einen Weg geben, sich mit den Burschen vom FA zusammenzuraufen....

So, jetzt aber mal gesetzt der Fall, dass es ganz gewaltig Aerger gibt, die Jungs vom FA auf stur schalten und die verbleibenden Forderungen jenseits von sagen wir 80.000 EUR liegen: Das Konto wird sofort in voller Hoehe vom Finanzamt eingezogen, dazu kannst du gleich die genaue Vorgehensweise und die rechtlichen Fachbegriffe zur Pfändung (http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/pf%C3%A4ndung/pf%C3%A4ndung.htm) nachlesen. Das Hauptproblem ist, dass deine Eltern aller Wahrscheinlichkeit zusammen veranlagt sind, (also nicht in Guetertrennung leben...), das Finanzamt weiss das.... Das FA weiss auch im allueberwachten Deutschland dass eine Wohnung auf den Namen der Ehefrau, also deiner Mutter, existiert und danach werden sie auch greifen (!), ja sind sogar gesetzlich verpflichtet dazu... Das heisst , wenn ihr das die naechsten Monate nicht loest und sich dein Vater weiterhin mit dem Finanzmat anlegt und die ausstehenden Forderung in einem hoeheren Bereich liegen, bei denen nicht absehbar ist, dass sie von deinen Eltern in den naechsten 2 Jahren beglichen werden koennen, dann ist die Wohnung schwuppe.

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Vielen Dank für die Info. Es geht um einen Betrag von 12.000,-
Würde das FA fur diesen Betrag eine ETW verkaufen?

Mir wird echt schlecht

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Nein, wegen 12.000 EUR machen die das nicht - sicher. Da kann ich dich beruhigen. Aber die wollen das Geld frueher oder spaeter sehen.... In der Regel laesst sich ein Rueckzahlungsplan mit denen vereinbaren. Kannst also beruhigt sein....