Inkassobüro Mahnung....Hilfe !!!

Hallo, ich habe heute ein schreiben von mediafinanz bekommen das ich einem verkäufer von ebay geld schulde....ich bin voll fertig....

wie verhalte ich mich jetzt??? denn diese forderung ist zwar nicht viel aber unbegründet.

sachverhalt:
ich habe juni 2011 einen artikel bei ebay gekauft für 9 euro und sofort mit paypal bezahlt(den beleg habe ich )
nach einer woche schrieb mich der verkäufer an ob meine adresse stimme, denn der artikel wäre zurückgekommen. die bei paypal hinterlegte adresse war korrekt und der verkäufer verschickte den artikel erneut und er kam auch bei mir an. damit war der fall für mich erledigt.....
im mai 2012 bekam ich von dem verkäufer eine mahnung auf meine emailadresse bezüglich der doppelten versandkosten und mahngebühren in höhe von 8 euro. ich schrieb den verkäufer an das es nicht mein verschulden war, bezahlte aber zum schluß.(auch darüber habe ich einen kontoauszug)

nun bekomme ich heute dieses schreiben mit einer forderung von 5 euro, mitlerweile inklusive inkassogebühren und so weiter in höhe von knapp 40 euro.

das ist doch ein witz!!!!! angeblich habe ich auf die mahnung im mai nicht reagiert. danach habe ich aber nachweislich 8 euro überwiesen.

ruf ich da nun an????mach ich einen schriftlichen wiederspruch???? an wen wende ich mich denn überhaupt? an das inkassobüro oder an den verkäufer???

danke !!!

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Ach ja.....mein problem, ich habe die ganzen emails nicht mehr !!!!

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Gib ein paar Daten erst mal bei Google ein, um zu schauen, ob das Inkasso-Büro seriös ist. Und manchmal findet man direkt
ein paar Rückmeldungen/Bewertungen anderer.

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hallo, da die daten des verkäufers stimmen gehe ich mal nicht davon aus das es so ein fakebrief ist....

( ich erinnere mich gut an den den verkäufer weil ich mich damals schon so geärgert habe)

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Aber es könnte ne Masche sein.

Prüf halt erst mal alles. Kann ich aus Erfahrung nur empfehlen.

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Wie schon von sandy geschrieben erstmal googeln, wenn nix auffälliges zu finden das inkasso unternehmen anrufen und den sachverhalt klären und das du per Kontoauszug ect beweisen kannst das du bezahlt hast. Überhaupt ist das ein komischer verkäufer der ein jahr später kommt und noch Geld fordert.

Hat er denn mit der Post verschickt? Ich hatte bestimmt schon 3 mal das ein Brief oder Packchen zurück gekommen ist trotz richtiger Adresse und ich musste nichts erneut an Porto bezahlen#kratz. Zur Not ruf doch mal bei ebay an vieleicht können die dir auch in dem ein oder anderen problemchen mit dem vogel helfen.

LG

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die mahnung vom verkäufer kam natürlich per mail.....ich habe denn darauf reagiert und irgendwann war es mir zu doof und ich habe einfach bezahlt.

die mails habe ich natürlich nicht mehr....

das von medifinanz kam heute per post.... ebay kann mir da nicht helfen, die habe ich gerade angerufen.

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schau mal hier http://www.gutefrage.net/frage/hilfe-mahnung-von-mediafinanz-danach-gerichtlicher-mahnbescheid-was-tun

Interessant ist, das hier einige Beiträge geschrieben worden sind, die von Zuarbeitern der Mediafinanz stammen. Mediafinanz ist ein unseriöses Unternehmen, das seit Jahren den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt. Die meisten der hier beschriebenen Tipps beschreiben eine Anerkennung der Forderungen von Mediafinanz. Wer von Mediafinanz ein Schreiben bekommt, sollte es aufbewahren und nicht darauf reagieren. Denn zu 90% schreibt Mediafinanz diese Briefe, auch wenn der "Kunde" keine Ware erhalten hat - oder sogar vom Widerspruchsrecht gebrauch machte. Entscheidend ist: Ein Widerspruch bei Mediafinanz auf die gestellte Forderung IST EINE ANERKENNUNG DER FORDERUNG! Widerspruch ist erst dann einzulegen, wenn ein Mahnbescheid vom Amtsgericht zugestellt wird. Wer bis dahin nicht reagierte und allen Schriftverkehr aufbewahrte, kann jeder Gerichtsverhandlung gelassen entgegen sehen: Denn jedes Gericht und jeder Anwalt wird innerhalb von wenigen Minuten feststellen, das Mediafinanz eine betrügerische und auf argliste Täuschung basierende Unternehmnskultur hat.

Wer Post von Mediafinanz erhält, sollte diese Aufbewahren und nicht reagieren. Erst ab dem Mahnbescheid durch das Gericht ist eine Handlung nötig: Widerspruch. Danach der Gang zum Anwalt.

Weiter: Jede Unternehmung, und hier im Forum hat auch jemand aus dem Dunstkreis von Mediafinanz geschrieben, die mit Mediafinanz zusammenarbeitet, ist im Rahmen der arglistigen Täuschung unterwegs. Keines der durch Mediafinanz vertretenen Unternehmungen ist seriös. In einem aktuellen Fall geht es hier um die Unternehmung HANDY.DE

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"das ist doch ein witz!!!!! angeblich habe ich auf die mahnung im mai nicht reagiert. danach habe ich aber nachweislich 8 euro überwiesen."

Wenn du alle Zahlungen nachweisen kannst, ist doch alles gut. Ich verstehe zwar nicht, warum der Verkäufer sich an ein Inkassobüro wendet, wenn seine Forderungen beglichen sind, aber ich muss ja auch nicht alles verstehen. Davon ab widersprichst du dir. Der Forderung widersprechen musst du übrigens erst, wenn dir ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert...da solltest du dir dann aber schon 100% sicher sein, dass die Forderung unberechtigt ist.

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Nicht reagieren und aussitzen!

Uns ist vor ein paar Monaten auch was nettes ins Haus geflattert - ein Mahnbescheid vom Gericht über knappe 3000 Euro. Bumm, das sitzt. Die Forderung schon Jahre alt,also tief in den Ordnern wühlen - und klar haben wir das gezahlt gehabt.

Also Wiederspruch eingelegt, und dann ging die Sache vor Gericht. Schon das hat uns sehr verwundert, dass ein Inkasso wirklich zum Gericht will und nicht versucht das vorher zu klären, aber gut, dann halt vor Gericht, amtsgericht hier in der Nähe ist ja kein Problem.

Wer nicht kam, war ein vertreter der Inkassofirma. Die Richterin hat auch recht genervt geschaut und meinte, das wäre ihr auch noch nicht passiert, dass der Gläubiger in so einem Fall nicht erscheint. Also Klage abgewiesen, und wir haben danach auch nichts mehr gehört.

Glaub mir, ich habe jede Menge Nerven verloren, gerade bei so einer Riesensumme, und nen Mittelgroßen Ehekrach hatten wir auch deswegen, aber am Ende war es wirklich das beste ruhig zu bleiben und einfach abzuwarten.

manchmal vergessen die nur zu vermerken, dass eine Zahlung eingegangen ist, und dann hat man nur Scherereien.

Selbst wenn das vor Gericht geht kannst Du ja beweisen, dass Du gezahlt hast - und das auch noch doppelt.

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"Also Wiederspruch eingelegt, und dann ging die Sache vor Gericht. Schon das hat uns sehr verwundert, dass ein Inkasso wirklich zum Gericht will und nicht versucht das vorher zu klären"

Das streitige Verfahren muss schon mit dem Mahnbescheid beantragt werden...im Klartext heißt das, dass es bei einem Widerspruch gleich vor Gericht geht.

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Es gibt aber vorher noch die Möglichkeit, das untereinander zu regeln, das haben die aber gar nicht erst versucht.

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Hast du gegoogled? Ich hab viel negatives von diesem Verein in 5 min gelesen! aussitzen. Erst wenn was vom Amtsgericht kommt reagieren. Sobald du widersprichst, erkennst du die Forderung an. Hasipferdi hat alles geschrieben!

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Ehrliche Antwort ?

Der hätte von mir schon die zweiten 8 Euro fürs erneute Porto nicht bekommen, sondern lediglich ein Bild von meinem ausgestreckten MIttelfinger.
Denn ich bin schließlich nicht für die Unfähigkeit von Briefträgern zuständig und habe auch keinen Einfluß auf die Personalauswahl der Post, somit alles nicht in meinem Verantwortungsbereich.
Auf den Inkassoblödsinn würde ich auch nicht reagieren, beim Mahnbescheid gäbe es von mir einen Widerspruch ohne Begründung und dann mal schauen was kommt, bei Vollstreckungsbescheid wieder Widerspruch.
Soll sich doch ein Richter damit befassen, dann entstehen dem Komiker wenigstens richtige Kosten.
Hier wäre es außerdem schon fast überlegenswert eine Anzeig wegen Betrug auf den Weg zu bringen, aber erst wenn der Mahnbescheid da ist.

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"beim Mahnbescheid gäbe es von mir einen Widerspruch ohne Begründung und dann mal schauen was kommt, bei Vollstreckungsbescheid wieder Widerspruch."

Der Vollstreckungsbescheid würde nicht mehr kommen, da durch den Widerspruch gegen den Mahnbescheid das vereinfachte gerichtliche Mahnverfahren beendet ist.

Die Gegenseite MUSS dann ein Klageverfahren durchziehen wenn sie etwas möchte.

Davon ab hätte ich ähnlich gehandelt wie du, eventuell noch bei weiterer Belästigung die negative Feststellungsklage angedroht.
Letzteres bringt oft sofort Ruhe im Karton.

Gruß
Demy

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.... juni 2011 einen artikel bei ebay gekauft für 9 euro...
.....im mai 2012 bekam ich von dem verkäufer eine mahnung ...

Der kommt ein Jahr später angeschissen und will Portogeld und Du überweist das auch noch?

Und jetzt NOCHMAL ein Jahr später meldet sich ein Inkassobüro? Wegen 5 Euro? FÜNF Euro? #schock#rofl

Den hätte ich im Mai 2012 schon ausgelacht und garantiert nichts überwiesen.

Und jetzt würde ich zum Anwalt gehen und ihm ein Schreiben schicken lassen, dass er es unterlassen soll Dich zu belästigen.

Manche Leute scheinen echt gewaltig einen an der Waffel zu haben ..... bäh, was muss das für ein Ätzbrocken sein.

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"Und jetzt würde ich zum Anwalt gehen und ihm ein Schreiben schicken lassen, dass er es unterlassen soll Dich zu belästigen."

Und das bezahlt genau wer?
Freiwillig bestimmt nicht das Inkassobüro!
Das ist rausgeworfenes Geld.

Gruß
Demy

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Für sowas hat man hoffentlich eine Rechtschutzversicherung.

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Mach das unbedingt schriftlich und schicke Kopien der Zahlungsbelege mit. Aber nicht nur eine Kopie des ausgeschriebenen Überweisungsträgers, sondern eine vom Kontoauszug, auf der man die Belastung sehen kann incl. Datum (Rest schwärzen). Ich würde die ans Inkassobüro schicken.