Weiter beschäftigung nach Elternzeit???

Hallo erstmal,

Fange am 1.10.13 wieder an zuarbeiten dann ist meine kleine 14monate.

Habe einen festen unbefristeten AV.auf 20 std./woche.

Jetzt meine frage mein AG möchte immer das ich den vertrag stilllege bis Lea 3j ist und in

der Zeit als Aushilfe arbeite 15std/woche arbeite.

Geht das???

Dachte er muß mich so wieder einstellen wie vor der Geburt.

Danke schon mal für die Antworten.

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Hallo,

sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen, hast Du ein Recht auf den gleichen Beschäftigungs-Umfang wie vor der Elternzeit. Dein AG kann weder verlangen noch bestimmen, dass Du mehr oder weniger arbeiten sollst.

Bezüglich des Arbeitsortes, des Tätigkeitsbereiches sowie der Arbeitszeiten hat man jedoch nach der Elternzeit keinen Anspruch auf exakt die gleichen Bedingungen wie vorher.

Viele Grüße,

Kathrin

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Guten Morgen,

Danke für die Antwort das reicht mir schon.

LG

Melanie

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Hallo,

was heisst denn "er will das"? Oder hat er Dir das einfach nur angeboten?

Du kannst drei Jahre Elternzeit machen und in der Zeit max. 15 Std/Woche arbeiten und bist in dieser Zeit unkündbar. Hätte also auch Vorteile.

Willst Du denn sofort wieder Deinen Arbeitsvertrag erfüllen? Dann kann Dein Chef auch nichts dagegen tun, ausser Dich fristgerecht kündigen.

LG, Andrea

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Hallo

Naja er fängt halt ständig damit an.

Klar hätte das Vorteile aber auch einen RIESEN NACHTEIL

Der Krippenplatz kostet 310,00 euro

verdienen würde ich 395,00 euro.

Und für die paar Euro geh ich sehr ungern Arbeiten.

LG Melanie

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das stimmt nicht, in der elternzeit kann man 30 h/woche arbeiten.

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die antwort hast du ja schon bekommen, das geht nicht. wenn ich du wäre und "nur" 20 h arbeiten gehen würde, hätte ich 3 jahre elternzeit genommen. in der elternzeit darfst du max. 30 h die woche arbeiten. vorteil: kündigungsschutz. und nach der ez lebt der arbeitsvetrag wieder auf. ich würde erstmal versuchen mit dem ag zu reden WARUM er das möchte. und vor allem, warum bis zum 3. lebensjahr?

wollen kann dein ag viel, das recht ist erstmal auf deiner seite.

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Hab ja 3jahre Ez genommen und will jetzt nach 14 monaten wieder anfangen zu arbeiten.

Und warum er will das ich als aushilfe arbeite kann ich dir sagen ...weil es so billiger ist für meinen AG.

Bis zum 3. Lj weil ich 3 jahre Ez angemeldet habe.

Es hat sich aber ein bissl was geändert und wir das geld brauchen.

Bekomme im juli das letzte mal elterngeld und danach kann ich ja auch nix mehr beantragen.

LG

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dann ändert sich das blatt dahingehend, dass dein ag dich vor ablauf deiner elternzeit überhaupt nicht nehmen muß, wenn nichts vereinbart wurde.

bleibt dir nur die möglichkeit, mit ihm eine teilzeitvereinabrung auszuhandeln oder woanders arbeiten zu gehen.

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