Frau 400€ Job - welche Steuerklasse

Hallo,

habe 2011 ein Kind bekommen, d.h. Elterngeld bekommen und mussten laut Steuerbescheid 2012 500€ nachzahlen.

Jetzt haben wir uns etwas informiert und interessieren uns für die Steuerklasse 4 plus Faktor.

Nur, ist das auch sinnvoll wenn ich nur einen 400€-Job habe???

Welche Kombination ist da gut? Besondern in der Hinsicht, dass wir nächstes Jahr nicht so viel nachzahlen müssen????

Danke und lG

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Hallo,

ich kenne mich nicht perfekt aus aber wir haben seit Jahren 3 (mein Mann) und 5 (ich), da ich auch nur auf 450 Euro Basis arbeite (3 kleine Kinder). Mein Mann ist normaler Angestellter, also nix besonderes. Wir bekommen jedes Jahr kräftig was zurück.

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Wir haben auch 2 Kinder und mein Mann ist normaler Krankenpfleger.
Habe mir letztes Jahr einen Steuerberater geleistet, da wir das Jahr zuvor auch 600€ nachzahlen mussten. Auch bei seiner Erklärung mussten wir nich 200€ nachzahlen...??!!

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Das hört sich dann doch ganz danach an, als ob das Elterngeld der Grund für die Nachzahlungen ist, wie ich unten auch schon geschrieben habe.
Habt ihr die Erklärung 2012 mit einem Steuerprogramm oder Elster gemacht? Dann lösche doch einfach mal die Daten zum Eltergeld und schau, welche Beträge sich dann ergeben. So ähnlich sollte es dann für 2013 aussehen ohne Elterngeld.
Die Eintragungen vom Steuerberater für 2011 wirst Du ja für 2012 angepasst und übernommen haben.
LG wippsteert

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schau online nach steuerprogrammen oder kauf dir zukünftig jährlich das WISO. -- gebt eure Daten ein und dann schaut nach, was passiert, wenn du die Grundeinstellungen änderst.

Ohne genaue Zahlen udn Rahmenbedingungen und was ihr alles absetzen könnt, kann euch hier keiner eine echte und nützliche Antwort geben.

lg
tanja

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Hallo,
wie schon oben gesagt, zu einer Steuernachzahlung kann niemand eine Aussage machen, ohne Eure genauen Verhältnisse zu kennen. Da hilft im Zweifel der Steuerberater gern weiter.

Eine geringfügige Beschäftigung (jetzt bis 450 Euro möglich) wird grds pauschal besteuert. Das heißt auch, dass die Steuerklasse des geringfügig Beschäftigten nicht von Belang ist und dass man den Arbeitslohn in der Steuererklärung nicht angeben muss. Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren erscheint mir daher für Euch nicht sinnvoll. Zumal meines Wissens beide Ehegatten lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Pauschalbesteuerung beziehen müssen, damit ein Faktor eingetragen wird. Und das wäre ja bei Dir nicht der Fall. Ihr habt doch sicher 3/5, dabei würde ich bleiben.
Die Nachzahlung für 2012 dürfte sich im Elterngeld begründen, welches Du ja sicher in 2012 bekommen hast. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und hat den Steuersatz erhöht. Daher haben die Vorauszahlungen Deines Mannes in Form der Lohnsteuer nicht ausgereicht. Ob noch andere Faktoren die Höhe Eurer Einkommensteuer beeinflusst haben, keine Ahnung, ich kenne Eure Verhältnisse nicht. Aber ein Fachmann kann Euch das ausrechnen, ggf kann man auch im Jahr etwas zurücklegen für eine Nachzahlung.
LG wippsteert

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Hallo,

ich würde es auch bei der 3/5 belassen. Ist euer Kind erst im Laufe des Jahres 2011 geboren und deine Frau hat noch ein paar Monate von dem Jahr gearbeitet? Dann wäre das mit der Steuernachzahlung logisch durchs Arbeiten UND das Elterngeld / Mutterschutzgeld.

Wenn deine Frau nur auf 450 Euro Basis arbeitet und somit ja keine Steuern zahlt bzw. zahlen muss, seid ihr mit der 3/5 besser dran. Wir haben auch die 3/5, mein Mann arbeitet "nur" als normaler Arbeiter, hat keine großen Kosten bei der Steuer zum Absetzen und ich arbeite auch auf Minijob-Basis. Und trotzdem bekommen wir was raus bei der Steuererklärung, auch während der Elterngeld-Zeit. Hier ist besonders wichtig ALLE möglichen Belege aufzubewahren für die Steuererklärung von Zahnarztrechnungen, neue Brille, sonstige Arzt-/Rezeptgebühren usw., weil man da schneller über die Grenze kommt beim Absetzen als Sonderausgaben, da das Gesamt-Haushaltsbrutto niedriger ist. Bisher haben wir nie etwas absetzen können im Bereich Gesundheitskosten, als wir beide noch gearbeitet haben.

LG