Anspruch auf Kinderbetreuung - was wird erstattet?

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen, ich würde gerne wissen was das Jugendamt (oder wer auch immer), oder überhaupt, einen Zuschuss zur Tagesmutter zahlt.
Da es ja ab 1.8.2013 den Anspruch auf eine Betreuung gibt, stellen sich mir nun einige Fragen:

Hier erstmal die Fakten:

- Kind 1 geboren 3.9.11 (also damit fällt es in den Betreuungsanspruch)
- Vater arbeitet Vollzeit
- Mutter bis 2017 in Elternzeit (2. Kind wird 12/13 erwartet)

Unser Kind geht seit dem er 1 Jahr ist 2 mal in der Woche zu einer Tagesmutter für je 2,5 Stunden. Bisher war es so, das wir keinen Zuschuss bekommen haben, da ich noch in Elternzeit bin und nicht arbeiten gehe.

Wenn jetzt im August 2013 der Anspruch auf Kinderbetreung rechtskräftig wird, würde ich gerne einen neuen Versuch starten, das das Jugendamt etwas von den Kosten übernimmt. (Jetzt fällt schließlich auch das Elterngeld weg, wir hatten es auf 2 Jahre gesplittet.)

Bekommen wir auch einen Zuschuss, wenn ich zuhause bin, oder müßte ich arbeiten gehen? Derzeit zahlt unser Jugendamt einen Mindeszuschuss von 0,70 Euro (wenn ich auch arbeiten würde).

Vielen Dank vorab!

1

du hast da was gründlich missverstanden!

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Aber nicht auf einen kostenfreien Platz oder irgendeine Erstattung.

Wenn Du einen Arbeitsplatz hast und die Stadt/Gemeinde Dir keine Betreuung zur Verfügung stellt - wobei noch strittig ist, ob halbtags dem Gesetz genüge tut - dann kannst Du eventuelle Mehrkosten! von der Stadt/Gemeinde zurückverlangen. Per Klage über das Gericht.

Auf Focus.de gibt es einen Artikel zum Thema.

Gruß

Manavgat

2

Hallo,
dein Kind wird doch bereits betreut und nimmt seinen Anspruch bereits wahr. Was willst du denn noch? Einen Anspruch auf Kostenübernahme gab es nie und wird es auch nicht geben.

3

Warum solltest du einen Zuschuss bekommen?

Ganz ehrlich: du bist bis 2017 in Elternzeit, hast bereits eine Betreuung (um die dich viele beneiden könnten) und willst jetzt noch Geld dafür? #kratz

Oder zielt deine Frage eher darauf ab: Elterngeld läuft aus - was kann ich danach noch bekommen?

4

Das hängt vom Bundesland und dort oft vom Einkommen der Eltern ab.

5

Hallo,

es heißt, dass ALLE Eltern für ihr Kind ab 01.08.2013 Förderung vom Jugendamt erhalten, wenn sie ihr Kind von einer Tagesmutter betreuen lassen. Egal ob beide Elternteile berufstätig sind oder nicht.

Ich kann es nicht so ganz verstehen, weil das ja erhebliche Kosten verursacht #kratz Andererseits entstehen durch das Betreuungsgeld ja auch Kosten, wenn die Kinder zu Hause bleiben.

Wie hoch die Förderung sein wird, hängt glaube ich vom jeweiligen Jugendamt ab. Das wird unterschiedlich gehandhabt. Bei uns hier richtet sich die Förderung nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haus und das Kind muss mindestens 5 Stunden in der Woche betreut werden, um einen Zuschuss zu bekommen. Im Landkreis nebenan wird schon wieder anders gefördert.

Ob dir da heute jemand eine verbindliche Aussage bezüglich deiner Fragen machen kann, bezweifle ich, weil noch keiner so genau weiß, wie das mit diesem Rechtsanspruch auf den U3-Platz wirklich alles wird. Du könntest beim Jugendamt anrufen und nachfragen, aber ich glaube, dass noch nicht mal die eine konkrete Aussage dazu machen können / dürfen.

LG

7

Bei uns gehen sogar alle Kinder ab 2 Jahren kostenlos in die Kita, unabhängig vom Einkommen.

Dies versursacht auch ernorme Kosten da ja auch die Erzieher ihr Geld wollen, Tagesmütter, Miete der Kita ect.

Und dennoch läuft es seit Jahren so und es funktioniert in RLP super.

Bei uns sind für 90%aller geborenen Kinder Plätze vorhanden lt. Zeitung und ich kenne keine einzige Mutter die keinen Platz bekommen hat.

Meine Tochter geht mit genau 2, weil 1 jährige zwar nen Anspruch haben aber dieser noch kosten soll.

Und von daher lass ich sie die paar Monate mehr halt noch zuhause und sie geht dann direkt nach dem 2. Geburtstag hin, eben weils kostenlos ist und sie ist die erste auf der Liste, 27 von 28 Plätzen sind somit noch frei;-)

40

Wenn man sich überlegt, wie unterschiedlich das in Deutschland gehandhabt wird mit den Kindergartenkosten... Ich würde mir auch gern die Kosten für meine 2 Kinder (4+2) sparen, damit ich mehr von meinem 300 Euro Minijob übrig habe :-(

Auch die Kindergartenplätze werden hier grad rar. Bei meiner Großen vor 7 Jahren beim Anmelden wars gar kein Problem. Da hat 1 KiTa im Ort angefangen probeweise mal 2-Jährige zu nehmen (alle anderen nahmen damals erst ab dem 3. Geburtstag) und ich habe gleich einen Platz bekommen. Bei meiner Mittleren vor 2 Jahren wars auch noch kein Problem. Aber jetzt beim Kleinsten hatte ich Glück, dass seine Schwester schon im KiGa ist. Momentan sind alle Kindergärten angeblich voll. Wo man nachfragt, gibts keine Plätze mehr. Meine Freundin hatte riesige Probleme ihre Twins unterzubringen mit 2 Jahren. Und da heißt es doch aber immer, dass immer weniger Kinder geboren werden #kratz Von der Stadt kenne ich das ja, dass die Eltern jahrelang einem KiTa-Platz hinterher rennen und es keine Seltenheit ist, dass Kinder teilweise erst mit 3 1/2 oder 4 Jahren einen Platz kriegen. Aber hier bei uns fängts jetzt scheinbar auch damit an. Ich hab gar nicht das Gefühl, dass die Gruppen so voll sind (bei uns hats grad 20 Kinder in einer Gruppe auf 3 Erzieher), aber das liegt sicher an den Zweijährigen, die ja 2 "normale" Plätze besetzen.

Aber bei euch in RLP wird dann sicher so gut wie niemand mit einem 2-jährigen Kind das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. So spart ihr dann auch wieder :-p ;-) Ich würde meine Kinder auch lieber mit 2 Jahren kostenlos in den KiGa geben anstatt das Betreuungsgeld zu nehmen.

weiteren Kommentar laden
6

Also, bei uns in NRW bzw. in der Stadt wo ich wohne hättest du als nicht arbeitende Mutter keinen Platz übers Jugendamt bekommen. Der Elternteil entspricht ja nicht dem was das Jugendamt tatsächlich an die Einrichtung bezahlt. Wenn dein Kind bereits eine Tagesmutter vom Jugendamt hat, also du zahlst die Beiträge ans jugendamt und nicht an die Tagesmutter direkt, bekommst du im indirekten Sinne ja bereits eine Förderung. ;-) die Höhe der elternbeiträge richten sich nach dem Gehalt der Eltern. Nur zum Vergleich, wir zählen derzeit für 45h 450€ + essen und da zählt das Jugendamt immer noch drauf. Bisher haben nur Berufstätige Mütter mit Glück unter 3 einen Platz bekommen und regulär mit 3 erst, immer zum Sommer. Das betreuungsgesetz bedeutet lediglich, das alle Kinder (der eine sagt ab 1 #schein) ab 2 Jahren Anspruch auf einen kiga platz haben, oder halt wenn es Zuhause betreut wird das betreuungsgeld bekommt.

Sorry, aber du bist Zuhause was willst du mit einer Tagesmutter? Die gibt es hier nur ganz selten übers Jugendamt. Und ich bin berufstätig mit 3 Kindern und musste bei meinen Zwillingen kämpfen das sie mit 2 einen kiga Platz bekommen. Trotz Arbeit!#augen

8

Hier hab jeder bei uns einen rechtsanspruch, alle Kinder ab 2 gehen sogar kostenlos in die Kita ab die Eltern nun obdachlos oder Millionäre sind, das ist egal.

Und ab Aug. 2013 haben auch Kinder ab 12 monaten einen Anspruch.

Sollte kein Platz frei sein darf man sich eine Kostenlose Tagesmutter nehmen.

Und von daher ist es doch völlig irrelevant ob die kinder 4 stunden in die Kita gehen und die Eltern in der Zeit das Bett hüten oder den Arbeitsplatz.

Übrigens, wenn man das Kind zur Tagesmutter gibt hat man dennoch anspruch auf die 100€ Betreuungsgeld.
Nur wenns in ne Kita geht, dann nicht

10

Vom Gesetzgeber her dennoch bisher mit 3. Mit dem anderen hast du schon weitestgehend recht, nur 1. Wäre es mir zu blöd im Bett zu liegen und die Kinder im kiga abzugeben und 2. Ist es irgendwie schon ne Sauerei, dass die einen Unsummen zahlen und die anderen nix.

weitere Kommentare laden
9

Du gehst nicht arbeiten, dein Kind ist bei der Tm und du willst das noch bezahlen lassen?
Ohne Worte sowas

11

Na ja, ich war da noch etwas netter.;-) Du bringst es aber auf den Punkt! #pro

13

Na und, die Bundesländer tönen doch groß rum das es geht.

Wer sein Kind nicht zur Kita bringt sondern zur TM bekommt trotzdem die 100€ Herdprämie.

Und wie du weisst ist in RLP die Betreuung für Kinder ab 2 generell kostenlos.

Ich könnte also mein Kind zur TM kostenlos bringen und dafür als Dank sogar noch 100€ kassieren

weitere Kommentare laden
44

Ich würde mal sagen, kommt drauf an. Im Normalfall zahlt man bei einem Platz im Kindergarten ja nie den komplett erforderlichen Betrag, sondern einen von der Gemeinde ( in unserem Fall), der Stadt, dem Jugendamt festgelegten Elternbeitrag.
Hat das Kind nun einen Rechtanspruch auf Betruung und die Gemeinde kann dir keinen Platz in der KiTa anbieten, musst du (für meinen Geschmack) den Betreuungsplatz zu gleichen Konditionen bei einer TaMu bekommen.

Insofern kann ich deine Überlegung schon verstehen.

ABER: mit 5 Wochenstunden bist du doch vom normalen Umfang einer solchen Betreuung meilenweit entfernt, insofern könnte ich mit denken, dass das Jugendamt das weiterhin als Privatvergnügen wertet. Wenn du auf normalen Stundensatz umwandelst (hier mind. 35 Wochenstunden) musst du aber auch den Beitrag für diese Stundenanzahl leisten. "Billiger" wird das so nicht.

Was machst du, wenn du stattdessen einen KiTa-Platz angeboten bekommst?

LG
Susanne

145

Warum fragst Du nicht bei der zuständigen Stelle, also beim Jugendamt nach? Ob man einen Zuschuss bekommt, hängt ja im Wesentlichen vom Einkommen ab. Bei niedrigen Einkommen wird unter Umständen auch der volle Betrag, den die Eltern zahlen müssten, übernommen. Hier wird Dir keiner eine Antwort geben können. Es ist in jedem Landkreis oder Ort anders geregelt.

LG

Carola