Wohngeldbescheid geht nicht ohne ok vom Jobcenter raus

Hallo,

habe im April wieder angefangen zu arbeiten (bin alleinerziehend und mein Sohn konnte nun in den Kindergarten) und zuvor ALGII bezogen. Ich wurde dann vom Jobcenter nahcdem ich meine künftige Arbeitsaufnahme bekanntgab,m aufgefordert Kidnerzuschalg und Wohngeld zu beantragen. Beides hätte ich sowieso getan, ich hatte sowieso damit gerechnet, daß mein ALGII dann gestoppt wird - mir würde wohl aber noch ein bißchen was zustehen aufgrund der fahrtkosten die ich zur Arbeitsstelle habe.
Nachdem ich gestern einen freien Tag hatte erkundigte ich mich bei der Wohngeldstelle nach dem Stand der Dinge. Die Dame hatte schon vor Wochen meinen Anspruch ausgerechnet, dies aber bisher nur meinem Sachbearbeiter beim Jobcenter kommuniziert.
Weder dieser noch sie haben irgendwas mit mir besprochen. Nun meinte sie, daß sie auf das ok des Jobcenters warten würde - das Jobcenter würde ausrechnen ob ich ALGII (daß ich seit April sowieso nicht mehr bekomme, obwohl ich keinen Aufhebeungsbescheid bekommen habe) bekommen würde oder Wohngeld. Ich war der meinung, naiv wie ich bin, daß wenn ich einen Antrag stelle ich auch den Bescheid bekomme und den dann weiterleite an andere Stellen für die das von Interesse ist, wie eben das Jobcenter. Ich habe schließlich den Antrag gestellt und nicht das Jobcenter, das mir auch nicht beim ausfüllen oder unterschrieben behilflich war. Daß das Jobcenter eine Kopie vom Wohngeldbescheid bekommt ist natürlich seölbstverständlich, aber daß die Wohngeldstelle meinen bescheid zurückbehält bis irgendwer vom Jobcenter - der zwischenzeitlich wie ich dann gestern in Erfahrung gebracht habe erst mal nicht anwesend ist im Jobcenter, also nicht absehbar ist ob und wann dieser Sachbearbetier seine Arbeit wieder aufnehmen wird - irgendwas ausgerechnet hat - was er wahrscheinlich eh nicht kann solange nicht auch mein Bescheid zum Kinderzuschlag da ist - hier hat man aus unerfindlichen Gründen wie ich gestern telefonisch erfahren habe noch gar nicht mit der bearbeitung angefangen - ich würde aber binnen 10 Tagen einen bescheid bekommen.
Ich gehe aber davon aus daß ich Anspruch auf Kinderzuschlag haben müsste - es gibt ja genug rechner im netz. Dieses plus Wohngeld (den Betrag hat die dame mir gestern unter Vorbehalt shcon genannt) wäre wohl mehr als ein mögliches aufstockendes ALGII - außerdem müste ich denn ALGII weiter in Anspruch nehmen, auch wenn ich mich mit dem Kinderzuschlag und Wohngeld zufireden geben würde?
Oder bekomme ich einfach beides nicht wenn der Austockungsbetrag - wenn auch nur geringfügig - höher wäre als ALGII? Weiß das jemand?
ich bin jedenfalls der Meinung daß ich zuerst meine Bescheide bekommen sollte und daß dann mit dem Jobcenter zu kommunizieren und zu reglen mein Bier und nicht das der Dame von der Wohngeldstelle sein sollte....ich bekomme ja - Gott sei dank - auch meinen Lohn ohne "Genehmigung" des Jobcenters und mir geht es ja erst mal um den Bescheid nicht um den tatsächlichen Zufluss von Geld.

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Sorry, aber mit dem Text verrenkt man sich die Augen und Hirn!

Gruß,

W

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#kratz

Häh...?!

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Auch nach dreimal lesen, verstehe ich nichts.

Überarbeite den Text nochmal, er ist wirklich sehr verwirrend.

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Wenn dir Wohngeld plus Kinderzuschlag lt offizieller Rechnung nicht zum Leben reichen kannst du es nicht wählen, auch wenn du selbst der Meinung bist dass es dir reicht.

Wenn es dich lt Rechnung besser stellt als mit ALGII, dann bekommst du es und dafür kein ALGII.
Sei doch froh dass die beiden Stellen miteinander direkt kommunizieren, dann sparst du dir ein wenig Rennerei.

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Danke für die Auskunft.
Ich bin nicht froh darüber daß mit mir beide Stellen nicht kommunizieren. Ich habe schließlich den ANtrag gestellt und wenn ich aus irgendwelchen Gründen keinen Bescheid bekomme dann möchte ich auch darüber informiert werden.
Außerdem kümmert sich beim Jobcenter auch niemand darum ob mein Antrag auf Kinderzuschlag bearbeitet wird oder nicht - daß darf ich natürlich wieder selber machen, sonst wäre wahrscheinlich Weihnachten noch nichts passiert.