Beschäftigungsverbot

Ich arbeite in einem Wohnheim mit Klienten, die potentiell gewalttätig reagieren können. Mein Arzt hat mir ein vorübergehendes individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt, weil mein AG keine Gefährdungsbeurteilung vornehmen ließ.

Mein AG stellte mir zuvor frei, mir von meinem AG ein individuelles Beschäftigungsverbot auszustellen. Allerdings ist dies erst möglich, wenn bereits eine gesundheitliche Beeinträchtigung bei Mutter oder Kind eingetreten ist.
Nun hat mein AG von der Betriebsärztin eine Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen, mit dem Ergebnis, dass keine Gefährdung vorliege.
Ich kann dies nicht ganz nachvollziehen. Allein die Tatsache, dass wir ein Mal im Jahr an einem Deeskalationsseminar teilnehmen, mit Piepern ausgestattet sind und am WE verpflichtet sind, Alarmgebern mit uns zu führen (alles für den Fall, dass wir uns gegen einen Angriff schützen, bzw. bei einem Angriff Hilfe hinzuholen müssen), lässt meines Erachtens eindeutig darauf schließen, dass eine Gefährdung vorhanden ist.
Zudem haben wir es mit einem Klientel zu tun, dass nicht selten unter HIV und Hepatitis leidet. Ich gehe allerdings davon aus, dass das Ansteckungsrisiko für mich als Pädagogin relativ gering ist.
Was haltet ihr von der Situation? Würde mich über Beiträge freuen.

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Warum bescheinigt dir der fa nicht irgendwas? Wie oft wird das denn hier beschrieben? Frag mal im schwangerschaftsforum, die können dir sicher besser helfen.

LG

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Mein Arzt hat mich lediglich an das Gewerbeaufsichtsamt verwiesen bezüglich der Gefährdungsbeurteilung. Das Gewerbeaufsichtsamt führt die Beurteilung in der Stadt, in der ich arbeite, nicht selbst durch.
Über die Fachgruppe Mutterschutz des Gewerbeaufsichtsamtes habe ich die Info erhalten,. dass der Arzt erst ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen kann, wenn Mutter oder Kind bereits gesundheitliche Beschwerden haben. Wir sind aber beide gesund.

Ich werde Deinen Tipp annehmen und meinen Beitrag ins Schwangerschaftsforum setzten ;)

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DAnn ist das doch aber bisher alles richtig.
Wer führt denn dann für das Gewerbeaufsichtsamt die Gefährdungsbeurteilung durch?
Derjenige muss sich das halt angucken.
Du musst darauf hinweisen, dass du davon ausgehst, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde, scheinbar hast du sie ja auch nicht zu Gesicht bekommen.

Da muss sich das Gewerbeaufsichtsamt drum kümmern, da kann dir niemand anders (außer ein Anwalt) weiterhelfen!

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Hallo,

warum lässt Du Dir von Deinem Gyn nicht eine Überweisung zu einem Arbeitsmediziner (nicht Betriebsarzt) geben? Der stellt Dir bei dieser Begründung sicher ein BV aus, keiner möchte eine Schwangere mit Kind auf dem Gewissen haben, schon die geringste Möglichkeit auf einen eventuellen Schaden lässt sie in der Regel ein BV ausschreiben. Eine Krankschreibung kommt den AG deutlich teurer...ein eventueller "Schaden" an Mutter und Kind, da möchte wohl keiner dran denken..

Lg
Jono

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Hallo,

"allein" die psychische Belastung, welcher man vor allem während einer Schwangerschaft in einem solchen Arbeitsumfeld ausgesetzt ist (Angst vor Gewalt, die dem Baby schaden könnte bzw. vor Eskalation), kann/sollte ausreichend sein für einen FA, um ein Beschäftigungs-Verbot auszustellen. Dafür braucht man nicht zwingend einen Betriebs-Arzt. Der FA kann zwar die Situation am Arbeitsplatz nicht beurteilen, wohl aber die (psychische und körperliche) Konstitution seiner Patientin. Auch (psychischer) Dauer-Stress kann dem Ungeborenen schaden- ich würde in Deiner Situation kein Risiko eingehen und versuchen, an ein BV zu kommen. Evt. ist das auch möglich/notwendig, wenn Dein Immunschutz nicht ausreichend ist.

Ich kenne es so von zwei verschiedenen AG im JH-Bereich, dass Mitarbeiterinnen, die im stationären Bereich tätig sind, sobald sie schwanger sind, ein Beschäftigungs-Verbot seitens des AG erhalten. Was Du von Deinem Arbeitsbereich schreibst (Pieper, Polizei-Einsätze, Infektions-Risiko), sollte von beiden Seiten (AG und Arzt) "ausreichen" für ein BV.

Viele Grüße,

Kathrin