Elternzeit/Hartz4 und Nebenjob?

Hallo,

ich bin noch bis Sommer 2007 in Elternzeit und wir bekommen von der ARGE zusätzlich zum Einkommen meines Freundes Hartz4, da dieser nicht so viel verdient. Meine Kinder sind nun im Kindergarten Vormittags und ich möchte gern nebenbei ein paar Stunden arbeiten gehen. Dazu habe ich ein Jobangebot im Call-Center, wo ich am Montag ein Vorstellungsgespräch habe.

Nun frage ich mich, ob das Geld auf unser Hartz4 angerechnet wird oder ob man nebenbei ein paar Stunden arbeiten gehen darf ohne, daß man die € gleich wieder abzieht?! Beim Erziehungsgeld ist das ja so, wenn ich mich recht erinnere ...

Kann mir jemand dazu Auskunft erteilen, mir evtl. einen Tip geben?

Ich meine, wenn das Geld dann angerechnet wird brauche ich garnicht erst zum Gespräch gehen, denn dann haben wir genauso wenig wie vorher. Und ich möchte doch arbeiten gehen, damit wie MEHR haben .... #kratz

Kann mir jemand helfen? Vielen Dank!

Liebe Grüße, Ina

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Hallo


Bei uns ist das auch so. Ich geh auch ein paar Stunden Arbeiten bis zu 100 Euro darfst Du dazu verdienen, alles was trüber geht ziehn sie dir wieder was ab.

Nicole

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Ganz so ist es ja nun nicht. Du hast vom Einkommen 100 € Freibetrag + 20 % vom Rest. Wenn du also 400 € verdienst, darfst du 160 € behalten und 240 € werden angerechnet. Wenn du 300 € verdienst darfst du 140 € behalten und 160 € werden angerechnet usw.

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"Ich meine, wenn das Geld dann angerechnet wird brauche ich garnicht erst zum Gespräch gehen, denn dann haben wir genauso wenig wie vorher."



Schäm Dich!

Du bekommst staatl. Unterstützung (Die wir alle finanzieren) und fragst, ob Du Dir Geld dazuverdienen kannst (Anrechnungsfrei!)

Die Antwort hättest Du Dir selber geben können, Du Sozialschmarotzer!

Sei froh, dass dass Dir jemand die Möglichkeit gibt, Dir Dein Brot selbst zu verdienen, aber nein, da bleibt man doch lieber gleich zu Hause......

Pfui!

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Es ist eine Frechheit von Dir, mich als Sozialschmarotzer zu beschimpfen.

Ich habe meine Schule und Ausbildung abgeschlossen und jahrelang hart gearbeitet. Ich habe, seit ich 16Jahre alt war, mein eigenes Geld verdient und ebenfalls ordentlich in die Staatskasse einbezahlt. Nund habe ich 2 Kinder und "gönne" mir die erstren 3Jahre mit ihnen. Ja, einen teil geld bekommen wir vom Amt. Wäre es anders, wäre ich froh! Das kannst Du mir glauben!!!

Bitte tu mir einen Gefallen und urteile nicht über Menschen, die Du nicht kennst und vorallem beschimpfe sie nicht.

Und wie ich weiter unten bereits geschrieben habe: ich habe mich anscheinend falsch ausgedrückt. Ich MÖCHTE arbeiten gehen und nur wissen, ob das Geld komplett angerechnet wird oder nur zum Teil.

Ich danke Dir für Deine geistereiche Antwort dazu ...

MFG Ina

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"Ich meine, wenn das Geld dann angerechnet wird brauche ich garnicht erst zum Gespräch gehen, denn dann haben wir genauso wenig wie vorher. Und ich möchte doch arbeiten gehen, damit wie MEHR haben ...."

Also manchmal wird selbst mir diese "Wie raffe ich am besten und meisten vom Staat" (also auch von MEINEN Steuergeldern!!!) zuviel! :-[

Was angerechnet wird, wurde bereits erschöpfend beantwortet und dann hätte ich noch eine ziemlich wichtige Info im Hinblick auf Deine PFLICHTEN als ALG II-Empfänger:

"§ 2 SGB II

Grundsatz des Forderns

(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

(2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen."

Noch Fragen?!

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Hallo,

ich bin echt entsetzt was ich für Antworten bekomme. Ihr habt mich völlig falsch verstanden!

Ich bin bis nächstes Jahr im Erziehungsurlaub und würde es nicht so sein, würde ich sogar wieder Vollzeit arbeiten gehen um von diesem Scheiß Hartz4 wegzukommen! Ich kann nun nur Vormittags ein paar Stunden und werde das auch tun, ob mir das angerechnet wird oder nicht. Da habe ich mich anscheinend falsch ausgedrückt. Sorry!

Meine Frage war eigentlich auch nur, ob das Geld dann angerechnet wird. Beim Erziehungsgeld darf man bekanntlich ein paar Stunden nebenbei arbeiten, ohne daß es angerechnet wird. Ob das nun bei Hartz4 auch so ist wußte ich nicht.

Wir haben durch unsere ganzen Abzüge (Kredite, Kindergarten usw.) am Ende des Monats nur noch sehr wenig Geld über und deswegen würde ich gern etwas dazu verdienen.

Ob es dann angerechnet wird ist die andere Sache ...

Aber danke für euch "kompetenten und schlauen" Antworten und Argumente. Darauf hätte ich wirklich verzichten können.

Einen schönen Tag noch, Ina

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Wie es in den Wald hereinruft, so schallt es zurück!

Eh Du wieder was fragst, überlege doch besser , welche Worte Du wählst!