Erbrecht

Hallo zusammen,

naja ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll.

Ich bin in der 24 Woche schwanger und wir, also mein Freund und ich, haben Pfingsten erfahren, dass sein Vater plötzlich verstorben ist.

Wir hatten zu ihm sehr wenig Kontakt, er wohnte weit weg und zu Geburtstagen und Weihnachten wurde halt telefoniert. 1 mal im Jahr haben wir ihn gesehen.

Jetzt haben wir erfahren, dass es ein Testament gibt, indem mein Freund berücksichtigt wurde. (was er erben soll, wissen wir nicht)

Er möchte das Erbe aber ausschlagen, da wir der Meinung sind, dass wir dafür zu wenig Kontakt hatten und es sich auch irgendwie nicht richtig anfühlt.....

Meine Frage ist, wenn mein Freund das Erbe ausschlägt, müssen wir es auch für das Ungeborene Kind ausschlagen?

Die Vaterschaft ist bereits anerkannt und sein Vater wusste auch bescheid, dass er Opa wird.

Könnt ihr mir vielleicht helfen?

Vielen Dank #danke

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Hi,

wie kommst du darauf, dass das Kind erbt? Ist es im testament berücksichtigt worden? Dein Freund, also die Kinder, hätte auch ohne testament geerbt. Gesetzlicheranteil. Im testament kann man eine umverteilung machen, dass heißt der und der nur den gesetzlichenanteil und der und die z, b darüber hinaus. Oder halt weitere die sonst nicht geerbt hätten. Wenn das Kind extra erwähnt wurde, wird er sich dabei was gedacht haben und dann würde ich nicht gleich die erbschaft verweigern. Auch bei deinem Freund, wenn er mehr als den gesetzlichen Anteil bekommt, hat er dem vater doch was bedeutet. Ihr ward doch nicht zerstritten.

Wenn das Kind erwähnt wird, solltet ihr euch erkundigen. Ihr dürft solche sachen nur entscheiden für euer Kind, wenn es ihm zugute kommt und nicht benachteiligt.
Automatisch erben die enkel nicht!

LG

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Die Frage, ob man Erbe sein kann oder nicht ist nicht davon abhäng, ob man zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits lebt oder nicht. Auch das ungeborene Kind kann Erbe sein, wenn.

1).es zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits gezeugt war
2).es später lebend geboren wird

Liegen die Voraussetzungen vor, dann wird das ungeborene Kind so behandelt, als ob es zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits auf der Welt war.

Wenn der Sohn das Erbe ausschlägt, wird automatisch das ungeborene Enkelkind zum Erben.

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Stimmt, hatte ich nicht bedacht. Nur in diesem zusammenhang brauch man kein Testament.

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Ich glaube (!), dass ihr das Erbe nicht ausschlagen müsst, solange das Kind noch nicht geboren ist, würde mich da aber ggf. mal bei einem Anwalt beraten lassen.
Als meine Mutter gestorben ist, musste ich, dann mein Mann und ich für unsere Kinder ausschlagen, dann meine Oma, dann die beiden Brüder meiner Mutter, dann deren Kinder und Enkelkinder. Bis keiner mehr übrig war.

Für Kinder im Bauch gilt das (wie gesagt) m.E. nicht.

Viele Grüße

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Doch, es gilt der ungefähre Zeugungszeitpunkt.... wir mussten damals bei der Oma meines Mannes auch fürs ungeborene Ausschlagen.

LG

die#bla

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Boah, wahnsinn! Danke für die Aufklärung!

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Hallo

soweit ich weiß,muss man für das Kind auch das Erbe ausschlagen.denn so war es damals bei mir auch,als meine Oma gestorben ist.musste für mich und mein ungeborenes das Erbe ausschlagen!denke nicht,das sich das jetzt geändert hat!

lg Jacqueline

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Ich würde es fürs Kind mit ausschlagen lassen auch wenns rein pro forma ist besser jetzt als Hinterher die rennerei.

Als mein Erzeuger letztes Jahr starb kam auch die Polizei wegen Hinterbliebenenverständigung und ich habe noch am folgetag einen Notor kontaktiert und für mich und meine Tochter das Erbe ausgeschlagen noch bevor irgendwas nach Hause kommt.

Hat pro Person ich meine 10€ gekostet also 20€ insgesamt.

Es kostet also nicht die Welt und um auch nummer sicher zu gehen würde ich es für das Kind gleich mit ausschlagen (FALLS es bei ungeborenen ohne Namen und Geschlecht bisher überhaupt möglich ist)

Aber wenn es möglich ist würde ich es machen

Lg

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Es dürfte nicht nötig sein, das Erbe für ein ungeborenes Kind auszuschlagen...

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Doch, ist es.

BGB § 1923 Erbfähigkeit.
(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.

(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.

freundliche Grüsse Werner

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Hallo,

Wenn Dein Freund die Erbschaft ausscshlägt, wird so getan, al shätte er im Zeitpunkt der Erbschaft nicht gelebt, d.h. die erben Deines Freundes treten an seine Stelle. Erben kann auch, wer im Zeitpunkt des Erbanfalls noch nicht geboren, aber schon gezeugt war.Also würde in diesem Fall euer ungeborenes Kind an die Stelle Deines Freundes treten. Um auch diesen von der Erbschaft auszuschließen, müsst ihr beide für das Kind das Erbe ausschlagen.

LG

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Du hast ja nun schon viele richtige Antworten bekommen.

Das Erbe für das ungeborene müsste separat ausgeschlagen werden.

Die Frage ist, geht das so einfach ?

Wenn das Erbe unterm Strich positiv ist, dem Kind also einen Vorteil bietet, meine ich, dass die Eltern gar nicht alleine ausschlagen DÜRFEN. Da muss das Vormundschaftsgericht zustimmen. (ohne Gewähr)
Ich persönlich fände das auch in Ordnung, denn Dein Freund trifft die Entscheidung für sich selber. Für das Kind sollen aber andere entscheiden. Spätestens wenn in 18 Jahren das Geld für den Führerschein fehlt, könntet Ihr Euch (zu Recht) Vorwürfe anhören...

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Hi,

ja, wenn Dein Freund als Vater das Erbe ausschlägt, muss auch für das ungeborene Kind das Erbe ausgeschlagen werden. Der sog. "nasciturus" ist nämlich gem. BGB schon erbberechtigt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nasciturus

LG