Greift die Ratenschutzversicherung in der Elterngeldzeit?

Hallo Mädels,
ich habe mal folgende Frage: und zwar habe ich im September einen Kredit für einen Autofinanzierung aufgenommen und - für den Fall von Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit mit Krankengeld zur Folge - einen Ratenschutzversicherung zur Restschuldversicherung mit abgeschlossen. Die ist so geregelt, dass sie bis max. 12 Monate am Stück die Raten übernimmt.
Im Februar wurde ich ungeplant schwanger und man macht sich dann natürlich so seine Gedanken wg. Finanzen und Co...

Ich möchte das 1. Jahr in dem es Elterngeld gibt zuhause bleiben und anschließend wieder arbeiten gehen.

Das passt auch ganz gut weil der Vertrag bei meiner Arbeitsstelle zum 31.12. ausläuft was witzigerweise auch - zumindest wenn alles plan- und termingerecht kommt - auf den Tag genau das Ende meines MuSchu sein wird. Danach wäre ich quasi arbeitslos bzw. halt in Elternzeit.

Hat vllt eine von euch Erfahrungen mit so einer Versicherung gemacht? Greift die auch in dem einen Jahr wo es Elterngeld gibt? Das ist ja finanziell zum Krankengeld kein Unterschied, aber ein Kind kann man natürlich nicht als Krankheit werten... Andererseits wäre ich quasi arbeitslos - falls ich mir nichts neues suche - und sie müsste dann doch auch greifen?! Ich hab leider in den Vertragsunterlagen nichts dazu finden können...
Ich hoffe ihr versteht was ich meine

Liebe Grüße,

Claudia + Samantha + #ei 18. SSW

P.S.: Nur damit hier kein falscher Eindruck entsteht: wenn die Versicherung nicht greift müsste ich halt iwie schauen dass ich das finanziell geregelt bekomme; denn verkaufen kommt bei 2 Kindern, in einem 200 Einwohner-Kaff mit Busverbindung zum nächsten größeren Ort nur alle 2 Std nicht in Frage... Es geht also auch nicht drum das ich was nicht bezahlen will, ich frage mich nur ob es - nachdem ich diese Versicherung ja auch über die komplette Finanzierung zu zahlen habe - die Möglichkeit gibt sie in genanntem Fall auch zu nutzen - oder eben nicht...

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die Police durch lesen kann ich von hier aus nicht - also les doch selber nach.

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Aber Texte lesen geht, oder?! Wie ich schon geschrieben habe - es steht nichts Konkretes dazu drin...

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Wenn konkret drin steht, dass die Versicherung im Fall einer Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit greift, dann weißt Du doch Bescheid, oder? Du bist nichts von alle dem, also zahlt auch keiner.

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Frag deinen Kreditsachbearbeiter.

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Da du weder krank noch arbeitslos bist, wird die Versicherung nicht einspringen.

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NEIN

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Weil Elternzeit Dein privater Luxus ist, Du könntest genauso gut nach dem Mutterschutz wieder arbeiten.

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Sie ist ja nicht mal in Elternzeit ;)

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Du bist weder in Elternzeit noch arbeitslos, du bist zur Kindererziehung zu Hause und das ist Privatvergnügen!

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Allein die Denkweise ist witzig...

Arbeitslosigkeit und Krankheit sind Dinge, die sich WAHRSCHEINLICH negativ auf die Einkünfte auswirken und die MEISTENS absolut unverschuldet und plötzlich eintreten...

Das kann man von einem Baby jetzt mal nicht behaupten...

Das Problem an dem Elterngeld ist, dass der Staat das mal als ANREIZ geschaffen hat, quasi als Erleichterung zum Elternwerden. Nur irgendwie scheint jetzt so ein "Anspruchsdenken" bei den werdenden Eltern daraus geworden zu sein....

Um ehrlich zu sein, würde ich mir in deiner Situation keine sooooo großen Sorgen um das eine Jahr nach der Geburt machen, sondern vielmehr um die Zeit DANACH!!!!

Denn du hast keinen Vertrag, bist also arbeitslos. Bekommst unter Umständen nur schwer einen KiTa-Platz (Berufstätige werden oft bevorzugt), stehst also dem Arbeitsmarkt nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Dann bekommst du kein oder nur anteilig Arbeitslosengeld. Wenn du nicht offiziell arbeitssuchend gemeldet bist (weil du keine Kinderbetreuung hast), könnte es sein, dass DANN die Versicherung auch nicht zahlt!

Und was nun?

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Sie ist eben genau nicht arbeitslos, denn das kann sie nur mit Betreuungsplatz sein!

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>>Allein die Denkweise ist witzig...<<

genau das dachte ich auch ...#kratz

>> Und was nun?<<

das ist jetzt sicher eine völlig abstruse, abwegige Idee, aber ich hätte da sogar zwei Vorschläge:

1) die Karre, die man sich offensichtlich gar nicht leisten kann, zurückgeben, und umsteigen auf ein Auto, das bar bezahlt werden kann (so habe ich es mein Leben lang gehalten)

oder, falls das nicht zur Debatte steht, da das unter der Würde der fragestellenden Dame ist

2) sich einschränken, vielleicht sogar versuchen, irgendwie jobben zu gehen und die Raten aus den dann zur Verfügung stehenden Mitteln SELBER zurückzuzahlen

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