Kind krank! Urlaub statt Überstunden?

Meine Tochter war 1 Tag krank und ich wollte das mit Überstunden ausgleichen und hab mit keine krankmeldung von der Kinderärztin geholt. Ich habe 5 Stunden am Tag zu arbeiten und hatte aber nur 4 + Stunden. Meine Büroleiterin sagte dann, dass das nicht geht und ich die 1 Stunde nicht nacharbeiten darf und zog mir 1 Tag Urlaub ab. Ist das rechtens? Kann ich die Krankschreibung nachreichen? Danke.

4

HALLO!
Rückwirkend wird der Arzt dir die Bescheinigung wohl leider nicht ausstellen. Über so eine Korinthenkackerei könnte ich mich echt aufregen. Da zeigst du Entgegenkommen und willst die Stunden rausarbeiten, und da kommen die so. Also, ich wüsste jedenfalls, dass ich das nächste mal einen "Kindkrank-Schein" einreichen würde - und wenn ich 20 Überstunden hätte...

LG

6

Warum Entgegenkommen?
Vielleicht wollte sie einfach nur keine finanziellen Einbußen hinnehmen...

Gruß,

W

13

Sie hat das Recht, sich für die Betreuung des kranken Kindes bis zu 10 Tage freistellen zu lassen. Sie "muss" diese Zeit nicht nacharbeiten. Dadurch, dass sie das über die Überstunden lösen wollte, geht dem AG die Arbeitskraft für diese Stunden nicht verloren UND sie erspart ihm massig Papierkram. Das sehe ich schon als Entgegenkommen. (Mein Arbeitgeber übrigens auch, ich habe das auch immer so geregelt, er hat mir im Gegenzug dafür viele Freiheiten gelassen, z. B. völlig freie Einteilung der Arbeitszeit, etc.).

Die Gehaltseinbuße für einen Tag "kindkrank" wird bei einer Halbtagsstelle nicht so enorm sein, dass sie dabei nur an sich gedacht hat...

Gruß

weitere Kommentare laden
1

ich denke wenn minus machen laut Vertrag nicht geht, dann ist Urlaub doch Ne alternative.

Wann war denn dein Kind krank?

2

Natürlich ist das rechtens, wenn es bei Euch nicht erlaubt ist, dafür ins Minus zu gehen!

3

Hallo,

wenn du eine büroleiterin hast vermute ich du arbeitest in einem größeren Unternehmen. Frag mal den Betriebsrat. Ansonsten solltest du deinen Arbeitsvertrag und eventuell vorhandenen Tarifvertrag lesen.
Aber für die Zukunft, versuche wenigstens 2 Tage rauszuarbeiten.

Gruß Karin

5

Das nächste Mal vom Kinderarzt Krankmeldung geben lassen. Dir stehen 10 Tage zu. Als AE sogar 20 pro Kind. Da bist du doch blöd, die mühsam erarbeiteten Überstunden oder wertvolle Urlaubstage zu opfern.

Gruss
agostea

7

Es möchte aber auch nicht jeder anteilig Einkommen für Kind-krank-Tage einbüssen.

LG

8

So ein Tag macht den Bock nicht fett. Da ist mir Urlaub aber wichtiger.

weitere Kommentare laden
14

Ich würde eine Krankschreibung nachreichen bzw. nie wieder sowas machen. Das würde ich gar nicht einsehen, dass ich dafür Überstunden oder Urlaub nehmen würde, wenn es Kinderkrank-Tage gibt.

20

Hallo,
wenn dir die Ärztin die Kind Krankschreibung noch ausstellt warum nicht?

So sparst du Überstunden und Urlaub.

Du musst nur noch prüfen, ob in deinem Arbeitsvertrag, deinem eventuell gültigen Tarifvertrag, oder einer Betriebsvereinbarung die Entgeltfortzahlung nach §616BGB ausgeschlossen wurde.
Ist das nicht der Fall, dann muss der AG das Gehalt zu 100% zahlen für bis zu 5 Kind Krank Tage pro Kind.

Ist es ausgeschlossen, dann hast du die Möglichkeit es bei der Krankenkasse des Kindes einzureichen.
Dann gibt es allerdings nur 60%, sofern das Kind gesetzlich versichert ist, privat Versicherte gehen da leer aus wenn es nicht extra versichert ist.

Gruß
Demy

23

Hi,
wie soll denn der Kinderarzt heute noch beurteilen können, ob dein Kind vor ein paar Tagen so krank war, dass es zu hause bleiben musste?

Mag ja sein, dass der eine oder andere derartige Kristallkugeln besitzt und solche Gefälligkeitsatteste ausstellt, aber meiner würde das nicht tun.

Ansonsten kann dir hier niemand sagen, ob es rechtens ist. Niemand hier kennt deinen Arbeitsvertrag und alle gültigen Betriebsvereinbarungen. Ob Ihr in die Miesen gehen dürft müsste ja irgendwo ausdrücklich festgelegt sein.

Viele grüße
miau2

29

Wenn Du eine Krankmeldung vom KiA bekommen hast, mußt Du doch nichts nacharbeiten #kratz In der Regel zahlt Dir die Krankenkasse den Ausfall prozentual und der AG nicht, es sei denn, in Deinem Arbeitsvertrag steht etwas von Lohnfortzahlung im Kindkrankheitsfall.

LG

32

"der AG nicht, es sei denn, in Deinem Arbeitsvertrag steht etwas von Lohnfortzahlung im Kindkrankheitsfall."

Hallo,
es ist umgekehrt, wenn nichts im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung dazu steht, muss der AG Kind Krank Tage voll bezahlen.
Es muss also extra ausgeschlossen werden, macht ein AG das nicht, ist er gesetzlich dazu verpflichtet das Gehalt zu 100% bei Kind Krank weiter zu bezahlen.

Bis zu 5 Tage pro Kind und Jahr wie schon geschrieben!

Gruß
Demy

33

O.K. , das wußte ich so nicht.

LG

weitere Kommentare laden