steuererklärung für elterngeld

Hallo,

ich wusste bis vor kurzem gar nicht, dass man die letzte Steuererklärung beim Elterngeldantrag beilegen muss.

Für was denn bitte?? Kennt sich hier jemand aus?? Weil es berechnet sich ja ab 1.1. anders und es werden Pauschalen abgezogen?!?!BIn ganz normal angestellt und nicht selbstständig oder so..
Hab fr 2011 und 2012 noch keine Steuer gemacht, versuch das jetzt natürlich noch aber ob das bis Juli klappt ist fraglich. Dauert ja immer ewig. :-/

LG

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Es geht darum, dass man ja nur ein bestimmtes Jahreseinkommen haben darf, um Elterngeld zu erhalten.

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Hallo

Es reichen auch die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate vor Geburt

Bianca

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ok das is super, dachte mir so was schon.

weil ie letzten 12 Bescheinigungen, da is alles ja drauf eigentlich!!
Danke für ie Antwort!!

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Nein, die reichen seit 2013 leider in den meisten Fällen nicht mehr aus!

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Du brauchst den Steuerbescheid auf jeden Fall. Wenn du ihn noch nicht hast, musst du ihn nachreichen.

Es geht wie bereits gesagt darum, dass eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf um Elterngeld zu erhalten. (ich glaube 500.000) Die grnauen Zahlen stehen im Elterngeldantrag.

LG

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Aber eine Steuererklärung zu machen ist ja nicht in jedem Fall verpflichtend. Soweit ich weiss, ist die Vorlage des Steuerbescheides für's Elterngeld nur verpflichtend bei Selbstständigen und Freiberuflern. Und bei der 'Reichensteuer' gilt das zu versteuernde Einkommen. Einkünfte aus Kapitalerträgen werden aber direkt von der Bank an's Finanzamt abgeführt (Abgeltungssteuer) und gelten deswegen nicht als 'zu versteuerndes Einkommen'. Und hat man neben dem Gehalt, das monatlich auf dem Gehaltszettel steht, noch andere Einkommen, ist man eben verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und muss den Steuerbescheid dann dem Elterngeldantrag beilegen.

Ich vermute also das in diesem Fall die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate reichen.

Grüsse
BiDi

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Hallo,
ich ich habe eine Erklärung abgeben müssen, dass das Gesamteinkommen die Grenze von 500.000,-€ nicht übersteigt!

Da man in vielen Fällen schlicht nicht verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung zu machen, kann diese von einem Arbeitnehmer auch nicht verlangt werden.

Gruß
Demy