Bestellung eines Betreuers für finanzielle Angelegenheiten - Wer kennt sich aus?

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Es gibt keine Entmündigung mehr.

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"Kann jemand helfen, was wir tun müssen?"

Ich kenne mich leider nicht aus...aber vielleicht kannst du aus diesem Text ein paar Infos ziehen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_%28Recht%29

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Nein, mein PArtner (sozialpädagogischer Betreuer) sagt das muss mit Einwilligung der betreffenden Person geschehen.

Alle bei ihm betreuten Menschen welche einen gesetzlichen Betreuer haben mussten selbst zustimmen.

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Die Vorstellung, dass irgendwer nach Gutdünken eine "Entmündigung" veranlaßt, um dann auch gleich selbst als Betreuer zu fungieren, klingt auch ziemlich beunruhigend...

LG

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Das geht gar nicht. Die Person muß es selbst wollen, beantragen und dem Antrag auch vor Gericht zustimmen.
Selbst mehrfach schwerstbehinderte Kinder, die 18 werden müssen vor Gericht selbst aussagen, "dass sie wollen, dass alles so bleibt und Mama/Papa sich auch weiterhin um alles kümmern". Notfalls eben mit "Übersetzer".
Das jedoch, was ihr wollt, funktioniert schon mal gar nicht. Selbst mit einem finanziellen Betreuer nicht. Ihr solltet euch erst einmal informieren, wie weit man als Betreuer überhaupt handeln kann und was der Betreute trotzdem alles noch darf. Falls ihr der Meinung seid, der Betreute darf keine Geschäfte mehr abwickeln auf seinen Namen nur weil er unter Betreuung steht, irrt ihr euch gewaltig. Nirgendwo in seinem Ausweis wird "vermerkt", dass er unter Betreuung steht und dass ein Gericht einen Menschen verbietet selbst Geschäfte abzuschließen, ist äußerst selten. Ihr habt maximal die Chance, alles zu Kündigen ab dem Zeitpunkt, wo ihr von dem Vertragsabschluß erfahrt.

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Wenn die Person damit kein Problem hat, ihre finanziellen Angelegenheiten Euch oder Deinem Mann zu übertragen, braucht Ihr doch keine "Entmündigung" und keinen offiziellen Status!

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geplante Entmündigung und ein Betreuer zum Bewältigen von alltäglichem im Alltag - sind 2 völlig verschiedene Welten.

Beim Amt für Soziales kann man Euch sicherlich Informationen darüber geben.
Vielleicht auch Anwälte oder bei Gericht!

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Wenn die Person noch geistig auf der Höhe ist, dann solltet Ihr über eine Betreuungsvefügung und Vorsorgevollmacht nachdenken.

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Hi,

erstmal:

Entmündigen ist NICHT gleichzusetzen mit einem Betreuer! Zudem wird das heute nicht mehr so gemacht wie früher.

Depressionen sind idR kein Grund, damit das Gericht einen Betreuer bestellt. Und ich würde mir sehr gut überlegen, ob ihr/Dein Mann da wirklich machen will.

Am Dienstag nächste Woche kann ich Dir aber mehr dazu sagen. Habe am Montag einen Beratungstermin, weil ich für meinen Vater einen Betreuer bestellen lassen will. WEnn Du magst, schreibe ich Dir dann gerne.

Mein Vater ist zwar erst 65, lebt noch ganz gut alleine, aber bekommt aufgrund von Demenz und anderen Erkrankungen seine vertraglichen und finanziellen Dinge nicht mehr wirklich geregelt bzw. verliert den Überblick. Auch der Haushalt leidet. Außerdem meint er immer, jeder will ihm was, macht für jeden Sch... eine Anzeige bei der Polizei, schreibt die Staatsanwaltschaft an, den Bundesgerichtshof etc.

Bisher haben mein Mann und ich immer versucht ihm zu helfen bzw. haben geholfen, aber wir können nichts richtig machen. Egal was wir für Lösungen finden - alles passt meinem vater nicht, ihm steht was anderes zu etc. Es gibt regelmäßig Streit deswegen. Selbst wenn ich ihm die passenden Gesetzestexte dazu gebe und zeige - ich habe immer Unrecht. Darunter leidet unsere ganze Familie.

Seit dem letzten Eklat (letzte Woche) habe ich meinem Vater gesagt, dass er gerne zum Kaffee kommen kann, aber seine Probleme soll er zu Hause lassen. Wir packen das nervlich nicht mehr (haben auch viele eigene Probleme). Allerdings habe ich ihm auch gesagt, dass ich mich bezüglich Betreuer & Haushaltshilfe beraten lasse und diese Aufgabe im Sinne des Familienfriedens NICHT übernehmen werde.

Erstaunlicherweise lehnt er mittlerweile einen Betreuer für die finanziellen / vertraglichen Angelegenheiten nicht mehr ab. Mal sehen, wie es wird, wenn es konkret an die Umsetzung geht.

Wenn Du Dich selbst beraten lassen willst (und das solltest Du unbedingt tun!), dann suche mal nach "Betreuungshilfeverein" bzw. wir gehen zur Lebenshilfe - die haben auch entsprechendes Fachpersonal.

Gruß
Kim

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werde ich tun!

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Hallo,

ich hatte einen ähnlichen Fall kürzlich in der Verwandtschaft.

Ein entfernter Cousin von mir kam mit seinen Finanzen überhaupt nicht mehr zurecht, wollte sich aber von uns nicht helfen lassen. Er war behindert, seit langer Zeit Hartz IV-Empfänger, rasselte immer wieder in Sachen rein, die viel Geld kosteten, schloss neue Handy-Verträge ab, um ein neues Handy zu bekommen, weil er seins verloren hatte (ohne zu beachten, dass die Tarifumstellung des noch laufenden alten Vertrags ihn viel mehr kosteten als ein günstiges, vertragsfreies Handy), hatte etliche Mini-Raten auf Schulden etc.

Dazu kamen immer längere Krankenhausaufenthalte, wo er sich um nichts kümmern konnte, weswegen dann aus einer kleinen Mahnung schnell mal eine recht teure Angelegenheit wurde.

Er sah dann ein, dass er seine Finanzen nicht mehr alleine regeln konnte und erklärte sich bereit, mit dem Sozialdienst im Krankenhaus zu reden, der dann gemeinsam mit ihm eine rechtliche Betreuung beantragte. Ich selbst konnte es nicht machen, weil wir zu weit weg wohnten (aber wie gesagt, hätte er's von mir auch schwer angenommen).

Als Betreuerin wurde eine Rechtsanwältin bestellt, die sich auch hervorragend um die Sachen kümmerte. Sie schaffte es, bei allen Gläubigern Verzicht oder Reduktionen zu erwirken, erreichte bei Handyverträgen & Co., die mein Cousin nicht brauchte, eine vorzeitige Vertragsauflösung, erreichte bei den Sozialbehörden zusätzliche Leistungen wie eine Haushaltshilfe, Zuzahlung für Essen auf Rädern und kümmerte sich um den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente.

Innerhalb kurzer Zeit waren die finanzielle Situation wieder einigermaßen stabil und ich bin mir sicher, dass es v.a. deshalb so gut geklappt hat, weil sie als Rechtsanwältin und erfahrene Betreuerin einfach mit guter Fachkenntnis und Autorität rüberkam.

Da mein Cousin Hartz IV bezog, wurden die Kosten für die Betreuerin auch übernommen, auch wenn sie natürlich keine ehrenamtliche Betreuerin war (die gibt es aber auch). Die Erstbewilligung war für 3 Monate, dann wurde ein Gutachter bestellt, um festzustellen, ob die Betreuung weiterhin gewünscht und notwendig war (was der Fall war, allerdings verstarb mein Cousin kurze Zeit später).

Mein Cousin konnte trotzdem während der gesamten Zeit seine Angelegenheiten selbst regeln, sofern er dazu in der Lage war, d.h. die Betreuerin hatte Zugriff auf sein Konto und konnte auch seine laufenden Finanzen regeln, wenn er mal wieder länger im Krankenhaus war, aber wenn er daheim war und sich selbst darum kümmern wollte, durfte er das natürlich. Auch hatte er immer eine ec-Karte für sein Konto und konnte selbst Geld abheben.

Das einzige kleine Problem, das auftrat, war die Tatsache, dass die Betreuerin eben NUR für den Teilbereich Finanzen bestellt war, so dass sie nicht an seine Post herankam (wollte er auch nicht). Daher leitete er während längerer Krankenhausaufenthalte seine Post an mich um, ich sortierte sie, leitete alles, was unter den Aufgabenbereich der Betreuerin fiel, an sie weiter und behielt die Privatpost bis zum nächsten Besuch bei mir. Wenn mein Cousin daheim war, erledigte er z.B. normale Überweisungen selbst,konnte aber auch alles, was ihn überforderte (eben die Anträge auf Zusatzleistungen etc.) an die Rechtsanwältin weiter oder füllte mit ihr zusammen die Anträge aus.

Für euren Fall: entweder die betroffene Person kann selbst beim Amtsgericht einen Antrag auf Betreuung stellen, oder ihr könnt das dort für die Person anregen. Das geht formlos, aber wenn kein Gutachten, Attest oder Sonstiges vorliegt (das Amtsgericht gibt euch sicher gerne Auskunft, was da ausreichend wäre), wird zuerst ein Gutachter bestellt. In unserem Fall hat wie gesagt die Beurteilung des Sozialdienstes der Klinik für eine vorläufige Bestellung genügt. Gegen den Willen der betroffenen Person stehen die Chancen dagegen sehr schlecht, und das ist auch sinnvoll so.

Hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen; sorry, dass es so lang geworden ist.

LG Dany

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Hallo,

wir sind gerade in der gleichen Situation mit meinem Schwiegerpapa.

Soviel schreibe ich dir dazu:

1. Überleget es euch GUT, als Betreuer eingesetzt zu werden, den ihr müsst immer alles mit dem Gericht absprechen, den OHNE Gerichtsentscheidung geht mal garnichts.

2. Lasst euch beraten bei der Betreuungsbehörde, einfach in eure Stadtverwaltung anrufen und nach dieser Behörde fragen.

3. Entmündigungen gehen heute sehr schwer und wenn dann NUR mit Gerichtsbeschluss UND wenn ihr von einem Arzt glaubhaft beweisen könnt, das der zu Betreuende eine Gefährdung für sich und andere darstellt.

4. Nicht der Betreuende muss den Antrag bei Gericht bestellen, sondern ihr oder wenn die zu Betreuende Person im Krankenhaus ist, die dortigen Sozialarbeiter. Die zu Betreuende Person bekommt dann auch Post vom Gericht, genauso wie Ihr und dann muss die Betreuende Person und auch Ihr unterschreiben, selbst wenn es nur ganz Kracklich ist. Dies gild nicht, wenn die zu Betreuende Person im Koma / Wachkoma liegt.

5. Ihr müsst immer alles offen legen was ihr für die zu Betreuende Person macht.

6. Ein Fremder Berufsbetreuer wird wie gefolgt bezahlt:
Hat der zu Betreuende WENIGER als 3000,- Euro an Einnahmen und Bar- oder Wertgegenstände, bekommt der Berufsbetreuer monatlich 350 - 450 Euro vom STAAT
Hat der zu Betreuende MEHR als 3000,- an Einahmen und Bar- oder Wertgegenstände, muss der zu Betreuende den Berufsbetreuer bezahlen. Das wird dann vom Gericht festgestellt, denn ES muss ALLES offen gelegt werde, jeder Heller und Pfennig.

Dies gilt aber nur für den Gerichtlich bestellten Berufsbetreuer, nicht wenn es Verwante, Freunde oder Bekannte machen, für diese Personen ist dies ein Ehrenamt.

Liebe grüße claudi

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Hallo,

erstmal: Mir grauts bei so vielen falschen Antworten.

Du kannst beim Betreuungsgericht (einer Abteilung im Amtsgericht) formlos eine Betreuung anregen. Dafür solltest du einfach die Daten der Person nennen und angeben, warum die Person welche Aufgaben nicht mehr alleine erfüllen kann. Gleichzeitig solltest du angeben, ob die Person bereits eine Vollmacht für jemanden ausgestellt hat um die eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Sollte diese nämlich wirksam sein, so ist eine Betreuung in diesen Bereichen ausgeschlossen. Ebenfalls solltest du angeben, ob du mit der Person über die Anregung einer Betreuung gesprochen hast und ob sie mit der Betreuung einverstanden ist. Bitte auch, sofern bekannt, den behandelnden Hausarzt angeben.

Das Gericht wird dann entweder ein Attest vom Hausarzt anfordern oder den Sozialpsychiatrischen Dienst einschalten. In einigen Städten haben die Dienste auch andere Namen. Das Ergebnis ist aber immer das gleiche: Es wird eine ärztliche Stellungnahme nach Anhörung des Betroffenen erstellt. Sollte diese Stellungnahme nicht ausreichen, wird ein Gutachten erstellt.

Kommt man dann zur Entscheidung, dass die Person hilfe bedarf, so wird nach erneuter Anhörung durch den Richter des Gerichts entweder eine Betreuung eingerichtet oder eben nicht.

Wird eine Betreuung zb mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge eingerichtet, so kann dies auch einen Einwilligungsvorbehalt enthalten. Dieser sorgt dafür, dass finanz. Verträge nur nach Einwilligung des Betreuers gültig werden.

Die Betreuung kostet den Betroffenen im übrigen nur etwas, wenn sehr viel Vermögen vorhanden ist - das wird hier nicht der Fall sein. Die Betreuung wird daher von der Staatskasse getragen.

Der Betreuer muss nicht ehrenamtlich die Betreuung übernehmen. Es kann auch ein Berufsbetreuer vom Gericht bestellt werden. Dies sind oft Rechtsanwälte oder Betreuer von Betreuungsvereinen. Dieser bekommt seine Vergütung dann ebenfalls aus der Staatskasse, sofern das Vermögen des Betroffenen weniger als 2700 Euro beträgt.

Wenn du weitere Fragen hast, schreib mir einfach eine Pn.

Liebe Grüße

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Genau so isses!

Mir erging es vorhin ebenso bei den vielen sehr diffusen Antworten! Da rollen sich die Nägel auf...

LG

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"erstmal: Mir grauts bei so vielen falschen Antworten."

"Dieser bekommt seine Vergütung dann ebenfalls aus der Staatskasse, sofern das Vermögen des Betroffenen weniger als 2700 Euro beträgt."

STIMMT.

Schon mal einen Einwilligungsvorbehalt wegen einer Depression durchbekommen?

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