Während Elternzeit Firma zu gemacht

Hallo!

Mein ANliegen steht ja schon oben. Bin jetzt seit 5 Monaten in Elternzeit und nun hat mein Chef seine Firma zu gemacht.

Weiß einer wie ich mich jetzt verhalten muss. Bei der Eltenzeitamtstelle hab ich mich schon gemeldet. die meinten mein Elterngeld würde ich normal weiterbekommen.

Aber ab wann muss ich mich dann arbeitslosmelden, was ist da geschickt? Vor und Nachteile?

Wenn ich nach dem ersten Jahr wieder arbeiten gehen wollte...würde mir das Elterngeld als Arbeitlosengeld angerechnet, oder das Jahr davor wo ich noch gearbeitet hab. Oder wäre es geschickter doch die 3 vollen Jahren Elternzeit zu nehmen. Aber dann würde ich bestimmt gar kein Arbeitslosengeld bekommen, weil die letzten zwei Jahre ja unbezahlt waren?!
Noch läuft mein Arbeitsvertrag bis Ende Juni und es ist alles nur mündlich mit meinem Chef abgesprochen, so das ich es schriftlich noch ändern kann wegen der Elternzeitlänge.

Kennt sich damit jemand aus?!

Danke

1

Dein Chef kann dich in Elternzeit nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigen. Schliesst er seine Firma komplett wird er diese wahrscheinlich auch bekommen.

Ab Zugang der Kündigung meldest du dich vorsorglich SOFORT auf dem Arbeitsamt damit du keine Ansprüche auf ALG durch eine Sperre wegen verspäteter Meldung erhältst.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist bist du arbeitslos und da du keinen Arbeitgeber mehr bist auch nicht mehr in Elternzeit und kannst diese daher nicht verlängern oder ändern. Nicht erschrecken das ist aber für den weiteren Elterngeldbezug irrelevant wie dir ja schon mitgeteilt wurde, das erhältst du weiterhin.

Nach Ablauf des Elterngeldbezuges kannst du dich arbeitslos/suchend melden und kannst ALG1 beantragen.

Elterngeld wird nicht zur Berechnung von ALG1 herangezogen, dh. bleibst du zur Kindererziehung nun länger als 2 JAhre zu Hause (während der Kindererziehungszeiten erwirbst du weiterhin Anwartzeiten für den ALG1-Bezug) wird dein ALG1 fiktiv erechnet.
(Infos dazu hier https://www.google.de/search?q=ALG1+fiktive+Berechnung+nach+Kindererziehung )

2

Korrektur:
Ab Zugang der Kündigung meldest du dich vorsorglich SOFORT auf dem Arbeitsamt damit du deine Ansprüche auf ALG durch eine Sperre wegen verspäteter Meldung nicht verlierst.

Beim Schreiben immer mal nachlesen ;-)

3

Danke für die ausführliche Info!

Hoffe ich bekomm das alles hin. Mein Chef weigert sich nämlich in die Firma zu kommen und somit wird das mit einer offiziellen Kündigung auch echt schwer. In drei Monaten wird der Laden dicht gemacht. Ich hab quasi keinen wirklichen Nachweis über eine Kündigung.

Tja, als wenn man mit Baby an der Backe nicht andere Probleme hätte ;-) .... ich werd mich schon durchkämpfen.

LG

weiteren Kommentar laden