Wie lange Rechnungen/ Kontoauszüge aufheben????

Hallo Mädels,

wir sind am ausmisten #schwitz und deshalb meine Frage:
Wie lange muss ich des ganze Zeug aufheben????
Es ist mir klar, daß ich die Rechnung von einer Brotschneidemaschine länger aufheben muss, als die von einem neuen Spiel, und am längsten wohl die einer neuen Küche. Aber wielange insgesamt?
Stimmt es, daß ich Kontoauszüge 5 Jahre aufheben muss? Vor allem warum? #kratz - Wer will die nach fünf Jahren noch sehen?
Was ist mit Rechnungen der Telekom????? Handyrechnungen? Abgelaufene Verträge?
Wisst Ihr eine Antwort?
DANKE,

ANDREA #winke

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Wie lange muss man Gerichtsurteile aufheben? Anwaltsverkehr????

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das kommt darauf an, was es für Urteile sind.

Urteile, aus denen du noch vollstrecken kannst - 30 Jahre.

Scheidungsurteile/-beschlüsse lebenslang.

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KOntoauszüge soweit ich weiß 3 Jahre.

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Kontoauszüge auf jeden Fall 5 Jahre - warum? Vielleicht Finanzamt? Keine Ahnung.

Telefonrechnungen bekomme ich per Mail und speicher die da 2 Jahre ab - die auf Papier bewahre ich deshalb gar nicht auf.

Muss man abgelaufene Verträge überhaupt aufheben?

LG

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sorry - gefährliches Halbwissen :)

Also für Privatpersonen scheint es keine Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge zu geben - nur, wenn Du die fürs Finanzamt als Beweis brauchst, dass Du z.B. einen Handwerker bezahlt hast.

Also schau mal hier, sehr schöne Aufstellung, da lern ich vielleicht auch noch was raus :

http://www.tipps-tricks-shop.de/info/aufbewahrungsfristen-von-privaten-und-geschaftlichen-unterlagen/

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Hallo,

Privat:

Kontoauszüge hebe ich maximal 1 1/2 Jahre auf, Rechnungen/ Quittungen bis die Garantie abgelaufen ist, also in der Regel 2 Jahre. Andere Rechnungen fliegen weg, sobald sie bezahlt sind. Und einmal im Jahr schau ich, welche Papiere ich allgemein nicht mehr brauche. Privat hält sich mein Papierkram im Rahmen. Ein dicker Ordner für die Familie und ein dünner für die Kontoauszüge. Da brauch ich den Überblick!

Mittlerweile haben wir ein Haus gekauft und ein neuer Ordner ist dazu gekommen.

Gewerblich herrscht bei uns absoluter Papierkrieg. Da muss alles 10 Jahre aufgehoben werden und mit diesem Chaos an Papier und Ordnern bin ich manchmal überfordert.

Ich bin grundsätzlich eher der Weg-werf-typ und mag es minimalistisch bei unnützen Sachen.

LG

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Deine Aufbewahrungsfrist ist definitiv zu kurz.

Du solltest die Kontobezüge m.E. zumindest bis zum Ablauf der regulären Verjährungsfrist aufbewahren (also bis zu 4 Jahre).

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Ehrlich, hab da keine Lust zu, die wirklich aufzuheben. Hab ich auch noch nie gebraucht.

Die TE hat gefragt, wie es andere machen und ich hab ihr gesagt, wie ich es halte.

Rechtlich sollte sie die Dinger 4 oder 5 Jahre aufheben, das ist korrekt.

LG

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Ein "muss" gibt es nicht. Aber ein "soll". Und das sollte zumindest die reguläre Verjährungsfrist abdecken (also bis zu 4 Jahre).