Zulassung KFZ kann man es auf beide Ehepartner zulassen?

Hallo,

am Montag lasse ich unser neues Auto zu, kann man da beide Vornamen in den FZG Schein eintragen lassen?

Bringt das einen Vorteil oder nicht?

Wie ist das dann mit der Versicherung?

LG

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Das geht leider nicht.

Nachzulesen z.B. hier:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=88088

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Danke

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DAs geht nicht, ist aber auch nicht interessant, denn Versicherungsnehmer kann jeder von euch beiden sein, bringt also keinerlei Vorteile.

Bei uns ist mein Mann der Halter, ich der Versicherungsnehmer. War von der EInstunfung her günstiger, er war aber bei der Zulassungsstelle, deswegen ist er der Halter.

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Ich meinte nur dass es eben uns beide gehört #hicks

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Hi,

Nicht derjenige der im Brief steht, ist zwangsläufig der Eigentümer.;-) wichtig ist wer im Kaufvertrag steht.

Wir haben 2 Autos. Im grunde gehören sie eh uns beide. Eins ist auf mich zugelassen und über mich versichert (wenn der Halter vom Versicherungsnehmer abweicht, zahlt man meist einen aufschlag) und nur wir beide dürfen mit dem Wagen fahren (ist dann wie alleinfahrer und der Ehepartner wird namentlich genannt). Andersrum genauso. Mit einer Vollmacht kann man das Fahrzeug in Abwesenheit des anderen auf dessen Namen zulassen.

Lg

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Bei uns waren beide auf mich zugelassen und das neue läuft jetzt dann auf meinen Mann #schein

LG

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Ja, man kann natürlich mehr auf sich zugelassen haben. Nur was ist dann mit der Versicherung? Deine schadensfreiheitsklasse gilt nur für ein Fahrzeug. Das 2. Fahrzeug wird neu eingestuft, oder eben auf den Partner versichert. Nur da zahlt man dann einen Aufschlag wegen des abweichenden Halters....;-)

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Nein, das geht nicht.

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Okay, DANKE

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Nein, kann man nicht.

Versicherungstechnisch ist es so:

Grundsätzlich gibt es einen Aufschlag bei abweichender Halterschaft (Versicherungsnehmer und Halter sind nicht identisch).

Ich würde bei zwei Autos folgendes machen, wenn ein Kunde zu mir kommt:

Ihr habt vier Rabatte (SFR Klassen) Ich würde den besten Rabatt für das teuerste Auto nehmen und versuchen, im Vorfeld zu klären welches das ist.

Dann würde ich den besten Rabatt auf das Auto nehmen und versuchen das der Rabattinhaber auch der Halter wird. (Wäre das einfachste wenn es das neuste ist eine Ummeldung würde ich auch nicht machen)

Im Zweifelsfall muss der eine Rabatt von euren bereits angemeldeten Auto auf das neue getauscht werden und wenn alle Stricke reißen und dein Mann darauf besteht Versicherungsnehmer zu werden, dann müsstest Du ihm den Rabatt übertragen). Das ist aber bloß eine Formalie. Ein Vordruck ausfüllen und fertig.

Also: Im Vorfeld bei Besorgung der eVB den Versicherunsmokel fragen, wie er es einstufen würde. Das ist sein Job.

LG Maja (Versicherungsfachwirtin beim Makler)

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Vielen lieben DANK

LG

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Nein, das ist falsch, diesen Zuschlag gibt es eben nicht grundsätzlich!
Mag sein, dass einige Versicherungen ihn haben, aber alle, die ich probiert habe, haben keinen wenn der Ehepartner der Versicherungsnehmer ist.

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