Kann AG meinen Urlaub streichen

Guten morgen!

Momentan geht es in unserer Abteilung drunter und drüber.

Ich habe ab nächste Woche Freitag Urlaub und wir werden zu meinen Eltern fliegen. Gestern hatte ich ein Gespräch mit meiner Kollegin, dass eine Kollegin wohl mindestens ein halbes Jahr ausfallen wird und meine andere Kollegin ab Mitte Juni in den Mutterschutz geht.
Mittlerweile wurde schon nachgefragt, ob ich meinen Urlaub brauche! #schock
Kann mir kurzfristig noch der Urlaub gestrichen werden?
Unser Urlaubsplan wurde bereits im Januar vom Betriebsrat genehmigt!

Danke für die Hilfe

LG Louisselma

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Hallo!

Dein AG kann dir den Urlaub NICHT streichen. Einmal genehmigter Urlaub ist nicht mehr "stornierbar" für den Arbeitgeber.

Hier ein Link dazu:

http://www.welt.de/reise/article2266410/Darf-der-Arbeitgeber-den-Urlaub-streichen.html

Da die beiden Kollegen ja längerfristig ausfallen, muss er wohl jemanden einstellen. Er kann ja dann auch nicht Urlaub ein paar Wochen später genehmigen, weil die beiden ja dann noch immer fehlen. Von daher muss er sich sowieso was überlegen.

LG und einen schönen Urlaub! ;)

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Hallo,
so einfach ist deine Frage nicht zu beantworten. Den Link hat dir ja meine Vorschreiberin schon geschickt.

Du solltest aber dir selbst noch die Frage beantworten, wie leicht "ersetzbar" du bist. Dein AG muß ja in der Lage sein, aufgrund des Personalmangels eine neue Kraft einzustellen, die er praktisch am Arbeitsmarkt auch sofort finden werden muß (also weitestgehend "leichte" Arbeit oder sowieso eher "überrannte" Berufe) und die im Unternehmen mehr oder weniger uneingewiesen arbeiten können muß. In vielen Berufen ist so etwas möglich - in Führungspositionen ist es definitiv unmöglich. Hast du einen Beruf erlernt, wo auf dem Arbeitsmarkt ein massiver Arbeitskräftemangel herrscht (z.B. bei uns der Beruf der Erzieherin), dann wird wohl der AG sehr wohl das Recht haben "Nein." zu sagen. Die Alternative wäre ansonsten ein Schließen (in meinem Beispiel) des Kindergartens.

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Ich gehe mal davon aus, dass du ein bis zwei Wochen bei deinen Eltern bleiben wirst. Also Mitte April, nicht Mitte Juni, wo die Kollegin in MuSchu geht. Sie ist also noch da und kann dich vertreten.

Ich stelle mir gerade vor, die andere Kollegin kommt erst zum 01.01. wieder, die schwangere vielleicht auch. Dann hattest du hält dieses Jahr keinen Urlaub. Ich würde mal deinen Chef fragen, ob er unbedingt eine erholte, hochkonzentrierte Mitarbeiterin braucht (zumal jetzt ja noch eine Vertretung da wäre) oder ob er dich lieber auf dem Zahnfleisch kriechen und viele Flüchtigkeitsfehler machen sieht. Durchgehend und mit gleichbleibender Qualität arbeiten nur Maschinen.

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Hallo,

danke für eure Antworten.

Es ist so, dass wir in unserer Abteilung grundsätzlich am Limit an Arbeitskräften arbeiten (5 Büros, 5 Mitarbeiter) Sobald einer von uns krank ist bzw. Urlaub, bekommt keiner von den anderen frei etc.

Sollte also jemand krank werden, wenn jemand Urlaub hat, können ab diesem Moment nicht alle Büro´s abgedeckt werden!
Wir hatten bereits so einen Fall im September letzten Jahres. Da wurde der Arbeitskräftemangel durch Azubi´s abgedeckt.

LG louisselma

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Hallo,

da bedeutet aber, dass dein Arbeitgeber das Problem schon länger kennt und bisher nichts dagegen unternommen hat. Miese Planung.

Gruß
Sassi