Erbengemeinschaft wer zahlt den Pflichtteilsberechtigten aus

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ist nicht aktuell, aber wir rätseln gerade, wie sich das verhält.

Person A hat ein Haus zu vererben und zwei Kinder A 1 und A 2

Aus persönlichen Gründen des Erblassers bekommt eines der Kinder nur den Pflichtteil

Das Haus/Vermögen wird wie folgt aufgeteilt (zumindest wenn das Testament so bleibt):

A2 Kind erhält 50 %
Enkel 1 = 25 %
Enkel 2 =25 %

Wer zahlt denn nun den Pflichtteilsberechtigten A1 aus ?

Alle drei, also zu 50 /25/25 oder nur die Enkel, da dem Kind A2 ja eh 50 % als Erbteil

zuständen?#kratz

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>>>A2 Kind erhält 50 %
Enkel 1 = 25 %
Enkel 2 =25 % <<<

Das wären ja schon 100% des Erbes und da bliebe für Kind A1 nichts übrig.

Soll Kind A2 den gesetzlichen Erbteil von 50% erhalten, erhält Kind A1 25 % und die Enkel teilen sich die restlichen 25%.

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Hallo,

Kind A1 wird ja im Testament gar nicht erwähnt und deshalb die genannte Aufteilung.
Laut meiner Kenntnis ist der Pflichtteil in bar aus zu zahlen und ein Anspruch auf die Immobilie besteht grundsätzlich nicht.

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Ich knn aber als Erblasser nicht mein Erbe zu 100% verteilen, wenn es daneben noch enen Pflichtteilbegünstigten gibt.
Kinder sind Erben 1. Ordnung und darum wird das so aufgeteilt, wie ich beschrieben habe.

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der pflichtteil wird von der erbmasse abgezogen....und dann wird das netto erbe an die anderen verteilt so wie es im testament steht...

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Hallo,

macht aber nur Sinn, wenn die Immobilie verkauft wird. #kratz
Das ist aber nicht vorgesehen

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dann muessen die anderen halt einen kredit aufnehmen oder kind uebernimmt freiwillig....auf jeden fall wird der pflichtteil vom ganzen gerechnet....

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Hallo,

Wenn Person A noch lebt sollte er sich vielleicht überlegen eine Personengesellschaft zu gründen (per Notar klären welche am besten ist), mit A2, Enkel1 und Enkel2 und die Personengesellschaft im Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen.

Dann kann somit auch die Erbschaftssteuer kleiner ausfallen.... *hüstel*

Gruß
Zwetschge