Haftpflichtversicherung will nicht für den Schaden aufkommen

Hallo mal eine Frage bin gerade geplättet.Also hatten einen Wasserschaden von oben,Die Mieterin über mir gab einen Waschmaschinenschaden an. Sprich das Wasser lief aus ihr Waschmaschine zu uns runter.
Der Flur wurde großflächig in Mitleidenschaft gezogen.
Sie gab an die Versicherung weiter,es kam ein Versicherungsangestellter.
Er schaute machte Bilder und sagte gleich,das es ein technischer Schaden ist und sie nicht dafür aufkommen müssen#schock.
Er bietet mir einen Geldbetrag an ( sehr gering ) und meinte den könnte ich sofort haben,wenn ich zustimme.Fand den Betrag nicht angemessen,für die ganze Arbeit die anstand.
Nun kam eine komplette Ablehnung,sie mussen nicht dafür aufkommen,soll mich an meine Hausratversicherung wenden#kratz.
Aber warum soll meine Versicherung dafür aufkommen ? Wozu hat man denn für den Fall eine Haftpflichtversicherung.#kratz

Wer kann da mal Aufklären ?

L.G Tina#winke

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Hallo,

natürlich wendest du dich an deine Hausratversicherung. die zahlt für den Schaden, "egal", wer ihn verursacht hat. UND: Sie zahlt zum Neuwert. die Haftpflicht der Nachbarin zahlt nur den Zeitwert.
Du meldest es also deiner versicherung, die ersetzt dir den Schaden zum Neuwert udn deine Versicherung wendet sich dann an die Versicherung der nachbarin, um sich da einen teil des Schadens erstatten zu lassen. Erspart dir Stress und du bekommst mehr Geld.

vg, m.

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Genau so ist es!

Gruß

Manavgat

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Melde es Deiner Hausratversicherung mit dem Hinweis auf Ablehnung durch die Haftpflicht des Nachbarn. DIe kümmern sich dann (hoffentlich) darum. Die Nachbarin sollte Einspruch gegen die Ablehnung erheben.

Eigentlich muss die Haftpflicht zahlen. Gerade bei einem technischen Schaden der Maschine. Sie müsste nicht zahlen, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde (Abwasserschlauch ins Waschbecken gehängt). Dann muss die Nachbarin den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

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"Gerade bei einem technischen Schaden der Maschine."

Im Gegenteil, gerade dann muss die Haftpflichtversicherung NICHT bezahlen!

"Sie müsste nicht zahlen, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde (Abwasserschlauch ins Waschbecken gehängt)."

Im Gegenteil, gerade in dem Fall muss die Haftpflichtversicherung bezahlen!
Zwar eventuell nach Stufenmodell, aber es muss bezahlt werden.

Gruß
Demy

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Hallo,

wenn du Mieter bist, melde deinem Vermieter den Wasserschaden und fordere ihn auf den Schaden zu beseitigen und den vertragsmäßigen Zustand der Wohnung wiederherzustellen.

Du bist nicht für die Schäden Anderer verantwortlich und auch nicht für deren Beseitigung. So jedenfalls seh ich das.

Bist du Eigentümer, würde ich den Schaden beseitigen lassen und die Rechnung der Mieterin zukommen lassen. Alles andere würde dich als Geschädigten benachteiligen und das kann es ja nicht sein.

Es schadet aber auch nichts, wenn du dich bei deinem Versicherer erkundigst. Der müßte es ja genau wissen.

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Hallo Tina.
Ich hatte auch einen Wasserschaden von der Spüle und das Bad meiner Nachbarin wurde nass.

Den Schaden hat mein Vermieter übernommen, denn ich bin über die Miete mit dessen Gebäudehaftpflicht (oder Hausrat?) versichert.

Meine Haftpflicht hatte auch abgelehnt.

,
LG palesun

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Hallo palesun ,ich habe gestern meinen Vermieter schon angerufen,der will sich noch schlau machen,da er sich da auch nicht auskennt.
Na mal sehen was er sagt. Sie haben haben vor 5 Monaten schon mal einen Wasserschaden übernommen. Da war der Geschirrspülerhahn von ihr defekt und flutete einige Wände bei mir:-[.
Der Vermieter sagte aber,diesmal nicht.

Danke schön#winke

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Dein Vermieter muss ein Wohngebäudehaftpflicht haben, und die kommt für solche Schäden auf, die eben das Gebäude betreffen, also eben auch Wände, die getrocknet, tapeziert und gestrichen werden muss - bleib da am Ball!

Bei einem technischen Defekt greift die Haftpflicht des anderen Mieters nicht. Und die Hausratversicherung tritt nur dann in Kraft, wenn der Schaden eben Hausrat betrifft, da gehören die Wände nicht zu.

LG

Anja

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Hallo ich danke euch,dann werde ich mal bei meiner Versicherung anrufen. Obwohl hmmmm hatte meine Versicherungsmakler ja mal angerufen und ihr das geschildert und die sagte,die sind dafür nicht zuständig.

Danke für die Antworten#winke#liebdrueck

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Hallo,

ich arbeite bei einer Versicherung. und wnen dein Hausrat in miteldienschaft gezogen ist (Tapeten die du eingebracht hast, Schränke, teppiche) dann wäre es "schwachsinn", es NICHT der Hausrat zu melden. Wie gesagt, die gibt dir Geld, damit du NEU kaufen kannst. Die Haftpflicht der Nachbarin gibt dir nur den Zeitwert.
müssen Wände trocken gelegt werden oder der boden rausgenommen werden, dann iost es die Sache des Vermieters, der sich dann mit der Nachbarin und deren Haftpflicht einigt.

vg, m.

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Hallo,
mal eine kurze Erklärung und Richtigstellung WARUM die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht bezahlen muss.
Ich glaube den meisten ist nicht klar was eine Haftpflichtversicherung ist und wann sie leisten muss.

Grundsätzlich, ist die Schadenersatzpflicht einer jeder Person ab dem 7. Lebensjahr (vom 7. bis zum 18. Lebensjahr noch eingeschränkt) im BGB geregelt.
Im § 823 Abs. 1 BGB steht:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderem zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

So, bis auf den Vorsatz natürlich, deckt eine Versicherung dieses Lebensrisiko ab.
Es gibt noch weitere Ausnahmen wo eine private Haftpflichtversicherung nicht leisten muss, aber die sind hier nicht relevant.

Nun ist die Waschmaschine kaputt gegangen und dann stellt sich die Frage.
Würde der Besitzer der Waschmaschine für den Schaden gesetzlich haften?
Wurde der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht?
Ein ganz klares NEIN in diesem Fall!
Der Schaden wurde aufgrund eines technischen Defektes verursacht, dafür haftet die Waschmaschinenbesitzerin/bedienerin nicht.
Damit kommt keine gesetzliche Haftung in Betracht, ergo muss natürlich die private Haftpflichtversicherung nicht bezahlen.
Eigentlich ganz logisch oder?

Gruß
Demy

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Erstaunlich, dass meine Haftpflicht exakt diesen Schadensfall mal bei mir übernommen hat.

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"Ich habe nicht richtig aufgepasst und eine voll mit Wasser gefüllte Waschtrommel geöffnet"
"Bei mir ist der Schlauch geplatzt und ich habe das erst 4 Stunden später gemerkt"
"Ich habe den Abwasserschlauch nicht richtig befestigt"

usw. usw. usw.

Alles fahrlässige Gründe da man seine Obliegenheitspflichten verletzt hat und fahrlässig gehandelt.
Eventuell war bei dir ähnliches, oder die HV hat aus Kulanz ohne weitere Prüfung bezahlt, auch das kommt vor.

Gruß
Demy

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