FSJ-Kindesunterhalt?

Hallo,

mein Sohn (grade16 geworden) ist im Juni mit der Schule fertig.

Der Plan ist folgender:
Juni 2013: Oberschule fertig mit Hauptschulabschluss
1.8. 0der 1.9. 2013 beginn jmit dem FSJ
(die Stelle hat er schon(vorgestern hat er sich vorgestellt und muss nun einen Probearbeitstermin vereinbaren) nur wissen wir noch nicht, wie es vergütet wird oder wann es genau beginnt, sind grade dabei, den Zettel mit den geforderten Unterlagen abzuarbeiten)
Das FSJ möchte er zur Berufsorientierung nutzen, da er auf jeden Fall in den sozialen Bereich möchte, aber noch nicht weiss, in welche Richtung.

Evtl folgt dem FSJ eine 2jährige schulische Ausbildung zum Pflegeassistenten mit Abschluss des MSA.

Eigentlich möchte er Erzieher werden,.könnte sich aber auch andere Richtungen vorstellen.
Kindesvater zahlt Unterhalt, ich gehe aber davon aus, daß er gemindert wird, da ja mein Sohn während des FSJ über Einkommen verfügt.

Im Internet findet man vieles gegensprüchliches, Unterhaltsanspruch ja, und nein, wird gemindert usw.

Was mach ich jetzt? Gehe ich zum JA und lasse den Unterhalt neu berechnen(Wenn ich weiss, was er an Vergütung. bekommt)? Das JA hat eine "Amtsvormundschaft", da eine Kommunikation nicht mit dem Kindesvater möglich ist (er zahlt auf ein Mündelkonto).

Wer kennt sich da aus?
Man findet soviel im internet, ich weiss jetzt garnichts mehr...

Über Antworten freue ich mich!

LG
Sara#winke

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Ach vergessen: Er bleibt zuhause wohnen, da sein Einsatzort praktisch "um die Ecke " wäre. Da kann er mit Fahrrad oder dem Bus hinfahren.

#winke

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Der Unterhaltsanspruch deines Sohnes bleibt so lange ungeändert, solange er noch Minderjährig ist. Dann kann er meines Wissens Einkommen haben, ohne dass der KV aus der Pflicht genommen werden kann.

Erst wenn er volljährig ist muss er primär zusehen, dass er seinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaftet. Ab 18 kann der KV den Unterhalt also ggf. mindern, wenn dein Sohn über Einkommen verfügt.

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Hallo

Stimmt nicht so ganz. Sein Einkommen wird bis auf Freibeträge angerechnet.

Bianca

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Also geh ich am Besten, wenn ich soweit alle Unterlagen habe, zum Jugendamt und lasse den Unterhalt neu berechnen, richtig?

Freibetrag ist glaub ich pauschal 90 ,-€ , danach wird es hälftig auf beide Elternteile angerechnet, KV in unserem Fall beim Barunterhalt .

Himmel, ist das kompliziert.

Und je mehr ich drüber im Internet lese, desto komplizierter wirds. #zitter#augen

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Also ich wäre nicht bereit, Unterhalt zu zahlen, weil mein Kind meint,

Freiwillig soziale Arbeit

Für ein Butterbrot

Zu machen!

Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht.

Gruß

Manavgat

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Gut, das FSJ macht er ja zur Berufsorientierung.

Find ich besser, als zuhause rumzusitzen und drauf zu warten, das ihm ein Ausbildungsplatz "zufliegt" . Die andere Option wäre gewesen, ihn ausbildungsplatzsuchend beim Arbeitsamt zu m,elden. Auch nicht viel besser.

Er ist noch zu jung, um sooo einfach, wie es mal war, einen Ausbildungsplatz zu finden..

Und ich habe ja gefragt, wie sich der Unterhalt verändert.

Er bekommt ja ein "Taschengeld" und einen Verpflegungszuschuss, aber da es keine festgelegten Höhen gibt (glaub ich zumindest), wissen wir auch noch nicht wieviel.

Da er in den sozialen Bereich möchte, finde ich die Möglichkeit, ein FSJ zu machen, echt gut, um mal einige Bereiche kennenzulernen und vor allem auch zu sehen, wo die eigenen Stärken und Schwächen liegen.

Und Jugendliche, die auf der Strasse sitzen oder rumgammeln mit null Perspektive gibt es genug.

Meine Meinung ist lieber ein FSJ um Erfahrungen zu sammeln als nichts.

Und wie gesagt, meine Frage war ja, wie sich der Unterhalt ändert.

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Hallo

Bei uns haben die FSJ,ler 360 Euro im Monat bekommen.

Bianca

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