Gebühren f. Rücklastschrift/Versicherung besteht auf Zahlung d. Gebühr-Rechtens?

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (AZ XI ZR 5/97) dürfen Gebühren für Rücklastschriften nicht erhoben werden, z. B. wenn das Konto nicht gedeckt war. Auch als Schadensersatz deklarierte Entgelte für Rücklastschriften sind ebenfalls unzulässig (AZ XI ZR 154/04).

Nun mein Problem: Versicherung wollte im Lastschriftverfahren abbuchen, Konto war nicht gedeckt, später wurde der Versicherungbeitrag + 3 € abgebucht. Im Schreiben der Versicherung heißt es: " ... wegen der Rücklastschrift wurden uns Bankgebühren in Höhe von 3,00 Euro berechnet, diese Gebühr werden wir mit dem Betrag XXX nochmals abbuchen."

Ich hatte der Versicherung unter Angabe des o. g. Urteils mitgeteilt, dass der Versicherungsbeitrag "ohne" diese Gebühr abgebucht werden darf.

Heute kam nun die Anwort der Versicherung, diese lautet wie folgt (Auszug): " ... Das Urteil, auf welches Sie uns verweisen, bezieht sich nur auf bankinternes Vorgehen. Laut Versicherungsbedingungen können wir Ihnen die durchschnittlich entstehenden Verwaltungskosten als pauschalen Betrag in Rechnung stellen ... #bla#bla#bla" Natürlich waren zusätzlich 12 Seiten der allgemeinen Versicherungsbedingungen dem Schreiben beigefügt #augen.

Meine Frage: Ist das zulässig, dass die Versicherung solche Beiträge einziehen darf? Das klingt für mich wie eine Art "Umformulierung" der Gebühren, obwohl doch eigentlich damit die Kosten für die Rücklastschrift gemeint sind, die nach dem o. g. Urteil unzulässig sind. Oder sehe ich das falsch? #kratz Das gleiche Problem habe ich auch mit einem Handyanbieter; Antwort steht allerdings noch aus.

Ich hoffe, das ist nicht zu verwirrend. Kennt sich jemand damit aus? #danke

LG Namika

1

Ich würde zukünftig mehr Zeit darauf verwenden, auf ein gedecktes Konto zu achten, als über die Rechtmäßigkeit der 3 € der Versicherung zu philosophieren.

Ich finde, mit 3 € Kostenbeteiligung am Mahnverfahren der Versicherung bist du gut bedient.

Klingt jetzt vielleicht böser von mir, als es gemeint ist. Ich würde mich wegen der 3 € nicht auf Diskussionen einlassen und zahlen.

Es sei denn, dass das für dich von grundsätzlichem Interesse ist, weil du zukünftig häufiger Abbuchungen von einem ungedeckten Konto erwartest.

9

Danke für den Tipp. Aber mehr als drei Mal täglich schaue ich nicht auf mein Konto ;-). Und wenn ein größerer Betrag unberechtigter Weise abgebucht wird, kann ich noch so oft aufs Konto schauen, um eventuell auf ein gedecktes Konto zu achten :-(. Da schaffe ich auch keinen Ausgleich von einem anderen Konto, das dauert dann zu lange.

Gruß Namika

10

"Und wenn ein größerer Betrag unberechtigter Weise abgebucht wird, kann ich noch so oft aufs Konto schauen, um eventuell auf ein gedecktes Konto zu achten."

Da würde ich mich doch ganz gepflegt an denjenigen halten, der da unberechtigt auf deinem Konto hingelangt hat.

2

ich finde es ziemlich dreist von Dir, daß Du Dich zwar mit zig Paragraphen / Gerichtsurteilen auskennst, aber erhaltene Leistungen nicht pünktlich zu zahlen bereit bist.

Geh mal davon aus, dass der Schaden der Rücklastenschriften und der interne Aufwand für Großunternehmen wie Versicherungen oder Telefonunternehmen zwischen 50 und 100 Euro pro Rücklastschrift , Anmahnung und Kontrolle sind.

Was jammerst Du da, 3 Euro zusätzlich zu zahlen ?!

Ich würde mal aufpassen, dass die Versicherung Dich zum nächsten Termin nicht rausschmeißt und auf ne Blacklist versicherungsübergreifend setzt.



K.

8

Eines vorne weg. Ich habe eine normale Frage gestellt und auch eine normale Antwort erwartet. Warum fährst du mich hier gleich so an, von wegen, ich würde erhaltene Leistungen nicht pünktlich zahlen "wollen"?

Du kennst sicherlich nicht die Hintergründe dafür, warum mein Konto zu dem Zeitpunkt ein einziges Mal (!) nicht gedeckt ist. Sonst werden von mir Rechnungen etc. immer pünktlich bezahlt, Mahnungen kenne ich nicht.

Nur um die 3 Euro geht es mir aber, Kleingeld macht auch Mist und wie oft wurde unser einer schon abgezockt mit Kosten, die nicht rechtens waren.

Einen weiteren Kommentar kannst du dir sparen.

...

3

Hallo Namika,

vorneweg: Das Problem kenne ich! Aber wenn z.B. die Gehälter der letzten 3 Monate nicht zahlt, ist auch der Dispo irgendwann erschöpft und die Bank gibt einem keinen Kredit!! Nur, um mal meinen Vorschreibern ein Beispiel zu nennen, wie man in solche Situationen geraten kann #augen

So nun zum Eigentlichen: Leider ist das rechtens so. Es ist wirklich so, dass nur die Bank selbst Dir gegenüber keine Gebühren dafür erheben darf. Die Unternehmen, die das Geld haben möchten, die dürfen ihre Unkosten auf Dich umlegen.

Was meinst Du, was uns das schon alles gekostet hat :-[

Und 3 Euro sind echt noch wenig!!

Gruß

Karen

4

Zitat
die Gehälter der letzten 3 Monate nicht zahlt


Maßnahme
- beim Arbeitsamt Zwangskonkurs beantragen
- Konkursausfallsgeld (sind ja EH MAX. 3 MONATE !)
beantragen plus Vorschuß

3 Monate braucht NIEMAND auf sein Gehalt warten !


K.

5

Hallo Klaus,

soooooo unbedarft sind wir hier alle bestimmt nicht an die Sache rangegangen.

Insolvenz zu beantragen dauert leider zu lange, wenn es Privatpersonen auslösen möchten.

Dementsprechend gibt es auch kein Insolvenzausfallgeld!

Wenn eine Firma nachweisen kann, dass demnächst z.B. von Banken Kredite genehmigt werden, dann braucht sie Insolvenz NICHT anmelden, da (zu mindest für die Ämter) die Sicherung wieder gegeben ist/sein wird.

Es ist blöd, man kann aber leider nichts machen - wir waren hier alle schon bei unseren Anwälten!!!! Zum Glück ist das jetzt zur Zeit nicht mehr akut - sind nur noch einen Monat im Rückstand. Aber wir wissen nicht, wie lange es noch so weitergeht (wenn überhaupt).

Ansonsten bleibt einem als AN leider nur die außerordentliche Kündigung, wenn das Gehalt 2 Monate überfällig ist. Und das ist leider eine Sache, die man sich heutzutage 5x überlegen muss.

Gruß

Karen, die das aber kein zweites Mal mitmachen wird und dann auf jeden Fall außerordentlich kündigt

6

Die Rücklastschriften sind rechtens. Allerdings bist du mit 3 € wirklich noch günstig davon gekommen.

7

Ich habe auch eine Klausel in meinen Verträgen, dass mir bei jeder Rücklastschrift 10 Euro zustehen.

Das Problem ist: wenn ich mich mit der Bank anlege, dann bekomme ich die Erlaubnis Lastschriften einzuziehen entzogen. Mit anderen Worten: dann kann ich meinen Laden zumachen.

Der Kunde hat das Problem verursacht. Bei 8 Euro Bankgebühr bleiben dann für meinen Aufwand noch ganze 2 Euro.

Gruß

Manavgat

11

Hi,

ich möchte dir mal eine völlig neutrale Antwort auf deine Frage geben.

Das zitierte Urteil ist falsch bzw. ist lediglich hierfür anwendbar, daß die eigene Bank keine Gebühren für Rücklastschriften dem Kontoinhaber belasten darf wenn das Konto keine Deckung hat.

Die Gebühren die der Zahlungsempfänger für eine geplatzte rechtmäßige Lastschrift in Rechnung gestellt bekommt ist absolut rechtens. Ebenso rechtmäßig ist die Weiterbelastung der Kosten an den Verursacher.

grüßle

peter







12

Zahl die 3 Euro, denn das sind Peanuts und : Die Versicherung ist im Recht.

Wegen solch Leuten wie Dir, deren Konten nicht gedeckt sind, werden sämtliche Verwaltungskosten nur umso höher und wir alle bekommen das durch höhere Beiträge zu spüren!