Elterngeld - hat hier jemand erweiterte Kenntnisse? Sehr kompliziert :-(

Hallo ihr Lieben,

ich sitze vor meinem Elterngeldantrag und weiß nicht wirklich weiter...
Ich verzweifel bald! #aerger

Also folgendes:
- Ich war bis zum 31.05.12 beschäftigt,
- bin aber seit Ende März 2012 bereits durchgängig krank geschrieben bis heute.
- Im Juni 2012 bin ich dann schwanger geworden.
- Ich bekomme seit Anfang Juni 2012 Krankengeld.
- 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung bekomme ich Mutterschaftsgeld in Höhe meines Krankengeldes von der Krankenkasse.
- Danach bekomme ich aber voraussichtlich wieder Krankengeld, da ich immer noch krank geschrieben bin oder sein werde.

Jetzt sitze ich vor dem Elterngeld-Antrag und weiß nicht was ich ankreuzen soll?!
Beantrage ich nur die 300€ oder lass ich es nach meinem Einkommen berechnen (ich war ja bis 31.05.12 beschäftigt). Letzteres würde ca. 500€ ergeben.

Wird mein Krankengeld was ich nach den 8 Wochen Mutterschaftsgeld wahrscheinlich bekomme auf mein Elterngeld angerechnet? Wenn ja, aber nur bis zu den 300€, die mir auf jeden Fall zustehen? Ahhhh, ich blick da einfach nicht durch.

Andere Frage: kann ich Elterngeld auch später beantragen oder muss ich es direkt nach der Geburt beantragen?

Wie ihr seht, ich hab null Ahnung #hicks

LG -tinkerbell-

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Huhu,

über die Berechnung kann ich dir nichts sagen, aber soweit ich weiß kannst du die Elternzeit auch später nehmen. Du kannst ja mal im Internet lesen oder auf der Elterngeldstelle anrufen in welchem Rahmen du die Elternzeit nehmen kannst.

Wenn du vorher besser verdient hast und sowieso noch krank geschrieben wirst, dann würde ich an deiner Stelle die Elternzeit auch nach hinten verschieben.

Weisst du denn wie lange du noch krank geschrieben wirst?

LG

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Hey,

danke für deine Antwort.

Ich werd da mal versuchen jemanden zu erreichen, leider haben die nur seeehr begrenzt telef. Sprechstunde. Habe auf deren Seite gelesen, dass selbst die Bearbeitung des Antrags 20 Wochen dauern soll *puh*

Wie lange ich noch krank bin ist leider noch nicht ganz absehbar #zitter

LG

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Elternzeit kann sie eh keine nehmen ohne AG!

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Erst einmal herzlichen Glückwunsch!

Es zählt das Einkommen vom letzten kompletten Monat vor dem Mutterschutz (ich vermute, dass das bei dir der November war, oder?) Also wäre das Dezember 2011 bis November 2012.

Somit hast du 6 Monate mit Einkommen. Wenn das monatlich Netto in der Zeit bei über 800 Euro lag, dann solltest du nach der Einkommensberechnung beantragen, dann gibt es mehr als 300 Euro, sonst lohnt es sich nicht, weil es eh nur 300 Euro geben wird.

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Hallo,

auch dir danke für deine Antwort.

Wie das mit dem Krankengeld vor dem Elterngeldbezug ist weiß ich schon. Mir stellt sich halt die Frage, ob mein Krankengeld was ich nach dem Mutterschaftsgeld wahrscheinlich beziehe als Einkommen auf mein Elterngeld angerechnet wird, es somit also mindert. Mein Elterngeldanspruch müsste bei ca. 500€ liegen, sollte mein Krankengeld angerechnet werden als Einkommen in der Zukunft dürfte sich das Elterngeld ja höchstens bis auf 300€ mindern oder?

Ich hoffe du verstehst was ich meine!?

LG

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Wenn du einen Vollzeitvertrag hast und daraus Krankengeld beziehst, steht dir gar kein Elterngeld zu. Sonst wird das natürlichangerechnet.