finanzen zweites kind

hallo ihr lieben

ich habe im dezember 2012 mein erstes kind bekommen , habe drei jahre elternzeit .....lasse mir das elterngeld aber auf ein jahr auszahlen..... unser kleiner mann soll nicht alleine bleiben... daher meine frage...wenn unser zweites dann 2014 kommen würde, wird das elterngeld dann mit dem jetzigen elterngeld berechnet? und wird an meine elternzeit von meinem sohn dann die elternzeit vom zweiten baby angerechnet? das heisst wenn ich jetz bis 2015 in elternzeit bin , kann ich die elternzeit dann bis 2018 verlängern??? oder verliere ich dann meine vollzeit stelle?

danke euch schonmal lg

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Hallo, also, so weit ich weiß beginnt mit der Geburt deines 2. Kindes die neue Elternzeit, also wenn es 2014 kommt und du 3 Jahre nimmst, kannst du nur bis 2017 Elternzeit nehmen, die von deinem ersten Kind verfällt dann.
Und wieso sollst du dadurch deine Vollzeitstelle verlieren?
Und wegen dem Elterngeld, das weiß ich nicht.

lg favouritmum

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Hallo,

das ist so nicht richtig.

Die ElternZEIT für das zweite Kind kann man im Anschluss an die des ersten nehmen. Da verfällt gar nichts, sondern man hat insgesamt 6 Jahre Elternzeit mit allen Vorteilen und Rechten (sofern man jeweils 3 Jahre nimmt).

Soweit ich weiss beginnt aber der Bezugraum des EternGELDES fürs zweite Kind aber ab der Geburt des zweiten Kindes.

Liebe Grüße,

WIlhelmina

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Danke fürs Aufklären ;-)

deswegen hab ich ja geschrieben: "soweit ich weiß";-)

lg favouritmum

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Soweit ich weiß, bekommst du dann beim zweiten Kind, wenn du nicht gearbeitet den Mindestbetrag von 300€.

Wenn ich total daneben liege bitte Bescheid geben.

LG