Frage zu Anlage Kind

Hallo,

ich sitze gerade an meiner Lohnsteuererklärung und bin dort bei dem Punkt "Kinderbetreuungskosten" angekommen.

Punkt 67 ist klar und bei Punkt 69 würde ich den vollen Betrag der KiGa kosten eintragen, da ich die komplett allein bezahlt habe, richtig?

Punkt 70 / 71 ist auch klar.

Was muss ich denn bei Punkt 73 eintragen? Dort steht folgendes:

"Nur bei nicht zusammen veranlagten Eltern": Laut beigefügtem Antrag ist für das Kind der Höchstbetrag für die Kinderbetreuung in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen. Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt:__________%

Und bei 74 steht:
"Nur bei getrennter Veranlagung von Ehegatten, die beide Eltern des Kindes sind:"
Laut beigefügtem gemeinsamen Antrag soll der Abzug der Gesamtaufwendungen der Kinderbetreuungskosten im Verhältnis je zur Hälfte berücksichtigt werden. JA kann man dort ankreuzen.

Vorweg: Wir sind nicht verheiratet, ich zahlen die Betreuungskosten alleine und der Vater der Kinder macht keine Lohnsteuererklärung.

Was muss ich bei 73 / 74 eintragen?

Danke für eure Hilfe.

LG

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Zahlt der Papa keinen Unterhalt bei dem die Betreuungskosten berücksichtigt wurden? Es geht hierbei nicht darum, von welchem Konto letztendlich die Betreuungskosten abgebucht werden.

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Naja wir sind erst getrennt seit Januar diesen Jahres, also spielt das in der Lohnsteuererklärung keine Rolle.

Wir haben also normal zusammengelebt. Also gebe ich somit 50% an?

Und der letzten Frage? Muss ich da JA ankreuzen?

Danke.

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Die letzte Frage ist für EHEGATTEN ;-)

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Kinderbetreuungskosten kann bei Unverheirateten nur derjenige Absetzen, der sie tatsächlich getragen hat.

Da Du nicht verheiratet bist, kannst Du in den Zeilen 73/74 auch nix eintragen.

Einfach beachten was da steht, Steuerformulare können so einfach sein.... ;-)

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73 kann sie sehr wohl ausfüllen "getrennt veranlagte ELTERN"

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nicht verheiratete Eltern können aber nicht getrennt, sondern nur einzeln veranlagt werden....

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Da beide Punkte auf dich nicht zutreffen soltlest du dort gar nichts eintragen!

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Vergiss den Unsinn, den ich gerade geantwortet habe. Also beim ersten schreibst du 100% rein!