BAV - wirklich sinnvoll?

Hallo,

unser AG bietet uns mit Zuschuss von knapp 20 Eur eine BAV an.

Worauf sollte ich achten und -

wie sinnvoll ist sie wirklich (im Gegenteil zum Riester - der bei mir mit einem Minimalbeitrag läuft).

Ich selber verdiene 1000 Eur brutto ...St.kl. 5.

lg

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Hallo!

Ist schon sinnvoll.

Ich habe eine, mir werden 20 Euro und ein paar zerquetschte vom Netto abgezogen, Arbeitgeber gibt 35 Euro, und es gehen trotzdem jeden Monat 70 Euro in den Vertrag, weil ich mit Steuern und Sozialabgaben so viel einspare. Gerade bei Steuerklasse 5.

Wenn ich die 20 Euro die mir am Ende wirklich im Portemonnaie fehlen anderweitig anlegen würde, dann würde ich wesentlich weniger raus bekommen.

Aber: es macht vor allem Sinn, wenn man auch vor hat bei dem Arbeitgeber zu bleiben. wenn Du alle 2-3 Jahre wechselst bringt es wesentlich weniger.

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Hallo,

also so wie es die Makler vorgestellt haben, ist eine Übernahme des Vertrages in einen anderen Betrieb möglich.

lg

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Aber nur wenn es der dortige Chef mitmacht.

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wichtig ist, dass der ag-anteil monatlich fließt, sollte aber bei dir der fall sein.

ich finde es absolut sinnvoll.

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Hi,
"Zuschuss" würde für mich einen arbeitgeberfinanzierten Teil bedeuten. Heißt ein nettes Geschenk vom Arbeitgeber.

Was will er denn für den Zuschuss? Umwandlung in bestimmter Höhe?

Bei uns ist es so: mein AG bietet eine arbeitgeberfinanzierte BAV. Das ist ein schönes Geschenk, das natürlich das Ziel hat, die Mitarbeiter zu binden (denn zunächst muss ich um im Alter überhaupt etwas davon zu haben die gesetzliche Unverfallbarkeit erreicht haben - und das wäre in meinem Fall nach 5 Jahren Zusagedauer).

Mein Ag bietet aber auch zusätzlich Entgeltumwandlung an. Würde bedeuten, dass ich von meinem Gehalt einen bestimmten Teil unwamdle. Der vorteil ist: es geht vom Brutto ab. Ich spare Steuern und Sozialabgaben. Heute. Wenn ich in Rente bin zahle ich die aber - bei der Steuer kann man schon relativ sicher davon ausgehen, als Rentner einen niedrigeren Steuersatz zu haben. Bei den Sozialabgaben ist das definitiv fraglich - denn wie die Beitragssätze in 30, 40 Jahren sind - darüber spekulieren ist so sicher wie der Blick in die Kristallkugel.

Aber man hat ja höhere Beiträge angelegt und durch Zinseszins lohnt es sich - vermutlich - trotzdem.

Und dann gibt es bei uns einen 3. Baustein, das so genannte Matching. Heißt, wenn ICH Entgelt umwandle packt mein AG noch mal einen Zuschuss oben drauf. das macht es für mich natürlich lohnender.

Bestandteile, die du selbst umgewandelt hast sind sofort unverfallbar. Heißt, wenn du heute umwandelst und morgen wechselst verfällt es nicht. Aber viel rauskommen würde natürlich nicht - keine Versicherung (klingt nach Direktversicherung bei Dir?) arbeitet für lau, irgendwie wollen die ja auch etwas verdienen.

Für arbeitgeberfinanzierte Bestandteile gilt eben die gesetzliche Unverfallbarkeit.

Ob es jetzt sinnvoll ist muss jeder selbst entscheiden. ich habe mich (aktuell) dagegen entschieden. Weil ich schon relativ viel für die Altersvorsorge getan habe und wir momentan unser Haus abbezahlen wollen.

Es gibt aber auch noch andere Aspekte, die man berücksichtigen sollte: die BAV bei meinem AG bietet z.B. einen sehr hohen Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz an. In "normalen" Einkommensklassen (wir haben ein beitragsorientiertes System, und die Beiträge hängen vom Gehalt ab) erfolgt eine Gesundheitsprüfung nur anhand der anzahl der Kranktage vom Vorjahr - ab 4 oder 6 Wochen aufwärts könnte es verweigert werden. Aber eben keine Gesundheitsfragen.

Ich war nur eine Woche krank, würde mit Bravour bestehen. Aber: eine Invaliditätsabsicherung mit Gesundheitsfragen werde ich nie wieder bekommen im Leben.

Hätte ich also nicht schon sehr früh eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wäre allein dieser Schutz ein Argument, die BAV so voll wie möglich zu nutzen.

Umgekehrt sollte natürlich der Hinterbliebenenschutz bzw. der Sinn desselben überlegt werden. Ich bin verheiratet und habe Kinder - die dürfen Ansprüche aus der BAV haben. Eine BAV darf aber nicht vererbbar sein - hätte ich keine Kinder und/oder keinen Mann wäre niemand berechtigt, das Geld zu erhalten (auch nicht das aus Entgeltumwandlung). Eine prima Hinterbliebenenvorsorge könnte mir in dem Fall vollkommen egal sein bei der Entscheidung.

Die Frage, ob es sich speziell für DICH lohnt kann dir absolut niemand beantworten.

Die Aussage vom Makler vom "Mitnehmen" beim Arbeitgeberwechsel ist der berühmte Unterschied von Theorie und Praxis: ja, bei vielen Durchführungswegen ist das theoretisch möglich.

Nur ist dein neuer AG nicht verpflichtet, deiner Wahl zuzustimmen. Er muss dir eine Möglichkeit der BAV anbieten - aber nicht die, die du willst, sondern, er darf festlegen, wie es durchgeführt wird. Mein AG würde z.B. nicht zustimmen - weil er eben ein eigenes System hat.

Viele Grüße
miau2