befristeter Vertrag, 1 Tag arbeitslos, dann Mutterschutz - wer zahlt?

Hallo,

folgende Situation:

Ich bin schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 2.4.13.
Mein Arbeitsvertrag läuft eigentlich zum 28.2. aus. Nun hab ich noch eine Verlängerung bekommen bis zum 31.3.13.

Folglich bin ich 1 Tag arbeitslos. Meldung ist schon erfolgt.

Nun meine eigentlichen Fragen:

1. Bekomme ich für den einen Tag ALG 1?
2. Wer zahlt dann Mutterschaftsgeld und wieviel ist das?

Leider konnten die mir am Tel vom Amt keine dieser Fragen beantworten....#schmoll
Termin zum Gespräch ist erst im April, soooo lange wollt ich jetzt nicht warten.

Aber vielleicht hat hier einer eine ähnliche Situation erlebt oder kennt sich vielleicht aus...

#danke schonmal

VG kleenezaubermaus

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Hallo!
Also ich hatte eine teilweise ähnliche Situtation. Bei mir wäre zwischen befristetem Vertrag und Mutterschutz ein guter Monat gewesen. Allerdings habe ich dann für diese Zeit doch noch eine Anstellung bekommen. Aber ich erzähle dir mal, wie ich es denke:

Erstmal: Wie ist es mit anderen Arbeitnehmern bei euch in der Firma? Werden die normalerweise nach einer Befristung in eine unbefristete Stelle übernommen? Wenn deine STelle nur wegen der Schwangerschaft nicht verlängert wurde, ist das Diskriminierung und kann angeklagt werden.

Aber falls das nicht der Fall ist, ist der Arbeitgeber raus aus der Sache und weil du dann arbeitslos bist, hast du auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Den hat man nur, wenn man eine Arbeitsstelle hat und selbst versichert ist...

Ich habe noch nie Arbeitslosengeld bezogen, daher kenne ich mich nicht damit aus, aber ich würde jetzt schonmal hingehen und sagen, dass du dann arbeitslos bist.. Aber da du ja durch den Mutterschutz nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, weiß ich nicht, ob nicht direkt Hartz4 bezahlt wird. Ab der Geburt bekämst du Elterngeld, auf Grundlage deines Einkommens der letzten 12 Monate. Das wird aber dann auch das Hartz4 angerechnet. Berichtigt mich, wenn ich falsch liege.

LG

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Hallo,

Der Vertrag wurde auf meine Wünsche hin verlängert. (wegen Elterngeld).
Also nix mit Diskriminierung...

Ich dachte, ich hab Anspruch auf ALG 1, da ich ja zuvor auch eingezahlt habe.
Nur von wem das Mutterschaftsgeld kommt, das versuch ich gerade irgendwie herauszubekommen....?!

Elterngeld bekommt man doch ab dem 3LM erst, da zuvor Mutterschaftsgeld bezogen wird, dachte ich zumindest...

Elterngeld bekomme ich dann bis zum 12.LM und dann geh ich ja hoffentlich wieder arbeiten und brauch keine staatlichen Bezüge. Wenn doch müsste ich aber ALG 1 bekommen, oder?!

OH man, das ist alles neu für mich...dieser Bürokratendschungel....

VG kleenezaubermaus

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Wo hast du denn den Unsinn her, dass sie kein Mutterschaftsgeld bekommt? Als arbeitsloser hat man diesen Anspruch auch!

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Ganz ehrlich - wenn es um einen Tag geht, rede mit Deinem FA und laß Deine Schwangerschaft zwei Tage vordatieren (die Meßwerte kann er bei gutem Willen sicher so hinbiegen ) ... dann fängt der Mutterschutz am letzten Tag der Arbeit an.

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Hallo,

welche Vorteile bringt mir das dann?

Arbeitslos bin ich sowieso, da der Vertrag befristet ist und definitiv beendet wird.

Schwangerschaft hin oder her. Der Vertrag war für 6 Monate befristet und nun noch auf mein Bitten (wegen Elterngeld) um 1 Monat verlängert.

Selbst wenn die FÄ das macht, was hab ich davon?

Gruß kleenezaubermaus

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Naja, der Unterschied liegt zwischen 65% Gehalt und 100% Gehalt. Was willst du lieber? Und das während des gesamten Mutterschutzes...

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Also die normale Gang wäre, dass du dich beim Arbeitsamt SOFORT meldest und du bekommst natürlich für diesen einen Tag ALG1. Für den nächsten Tag (Mutterschutzbeginn) würdest du vom Amt automatisch abgemeldet werden, da dir Mutterschaftsgeld zusteht. Deine Krankenkasse zahlt ab diesem Tag in Höhe des ALG1 das Mutterschaftsgeld bis zum Mutterschaftsende. Danach kannst du Elterngeld beziehen. Das wird nach dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet und da zählt ausschließlich dein Verdienst in dem Unternehmen. Du hast also keine finanziellen Einbußen. Anders ist es während des Mutterschutzes. Im ALG1-Bezug bekommst du nur ca. 65/67% deines Nettogehaltes. Damit verringert sich auch dein Mutterschaftsgeld empfindlich.
In deinem Sinne wäre es also, wenn du nochmal mit dem AG redest und um eine Änderung des AV bittest bis 1 Tag nach dem Mutterschutzbeginn. Der AG hat keine zusätzlichen Kosten, aber dir entgeht so nicht jede Menge an Geld. Offensichtlich hat dein AG nichts gegen dich, sonst hätte er dir ja nicht im hochschwangeren Zustand noch eine Verlängerung des AV angeboten.
Ansonsten bleibt dir nur der Weg zum FA und die Bitte den ET zu "verschieben".

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Hallo,

Danke für hilfreiche Antwort.

Nur ein Frage noch.

Wenn ich also einen Tag länger beschäftigt wäre, also quasi bis zum 2.4.13 (Tag des Mutterschutzes), dann bekomme ich mehr Mutterschaftsgeld? Vom AG oder von der KK?

Und wenn nicht bekomme ich "nur" 67% des Nettogehaltes sowohl ALG 1 als auch Mutterschaftsgeld von der KK?

Hab ich das richtig verstanden?

Gruß kleenezaubermaus

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Hallo,
du bekämst mehr Mutterschaftsgeld, wenn du in einem Beschäftigungsverhältnis stehen würdest am Tag des Mutterschutzbeginns, ja. Das würde auch für die gesamte Mutterschutzzeit zählen. Wer das zahlt, weiß ich nicht. Falls es der AG zahlt, bekäme er es sowieso wieder von der Umlagekasse.
Wenn du die Variante über das ALG1 gehst, dann bekommst du für über 1 Monat wesentlich weniger Geld. ALG1 zahlt das Arbeitsamt und Mutterschaftsgeld die KK. Und da die KK den ALG1-Bescheid des Amtes braucht, kann es bei dir passieren, dass du seeeehr lange auf dein Geld warten musst. Ein Tag ist eben verdammt wenig um Geld bei 2 Ämtern zu beantragen.

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Habe grad ähnliches durch.

Du musst dich diesen einen Tag arbeitslos melden, bekommst dann auch alg1 und danach muschugeld in Höhe des alg1.
Hast du aufgrund zu kurzer anwartszeit keinen Anspruch auf alg1, musst du alg2 beantragen und bekommst kein muschu.

Du könntest dich auch einfach ab zum Beispiel dem 29.3.-3.4. krank schreiben lassen, dann bekommst du muschugeld in Höhe des eigentlichen Krankengeldes.
Oder du lässt den ET auf den 31.3. vordatieren. Dann würde dein vertrag mit beginn des muschu auslaufen und du bekommst Geld in Höhe des Krankengeldes.

Gibt viele Lösungen!

Nur nicht auf schwammige Aussagen vom Arbeitsamt oder der KK verlassen. Ich musste lange mit den rumdiskutieren um zu meinem recht zu kommen!!!

Lg

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Supi!!

Danke für die Info!!!

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1. Ja.
2. Die KK und zwar in Höhe des ALGI.