Frage zu Aufhebungsvertrag / Gründungszuschuss

Hallo,

mein Chef bietet mir einen Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit an und ich überlege, diesen anzunehmen da es für mich sowieso aufgrund der Arbeitszeiten fast unmöglich ist mit kleinem Kind meine alte Stelle zurück zu nehmen. Zudem werden bei uns drastisch Stellen gekürzt und da ich als letztes kam und mein AG weiß dass ich ein Betreuungsproblem fürs Kind habe und sowieso ungern zurückkomme, würde wohl sowieso bald die Kündigung drohen - darauf will ich nicht warten. Außerdem plane ich schon lange eine Selbstständigkeit und denke dass nun der richtige Zeitpunkt ist. Habe da etwas in Aussicht, was ich bald übernehmen könnte ;-)

Wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe und mich bis Beginn der Selbstständigkeit arbeitslos melden muss, bin ich ja wohl vom ALG 3 Monate ausgeschlossen oder gibt es da Ausnahmen? Wie ist das in der Zeit mit zB Krankenversicherung?

Der Gründungszuschuss zur Selbstständigkeit steht mir nur zu wenn ich ALG beziehe, könnte ich diesen also nach den 3 Monate Sperre beantragen?

Hat jemand Erfahrung wie die Chancen zur Bewilligung von diesen Zuschüssen sind?

Vielen Dank!!!

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Ja, theoretisch schon. Allerdings wird der Gründungszuschuss nicht ohne weiteres geleistet, kommt ja auf die Erfolgsaussichten für den Werdegang an. Es gibt Berufsgruppen, die nicht gefördert werden, und auch dies ist regional unterschiedlich. Für solche Fragen ist dein zuständiger Sachbearbeiter im Falle einer Arbeitslosigkeit zuständig.

Übrigens benötigt man für eine Selbständigkeit auch viel Zeit und Konzentration, sofern man diese ernsthaft betreiben möchte.

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Zum Gründungszuschuss selbst kann ich dir nix sagen, meine Selbstständigkeit hab ich in der Elternzeit so aufgebaut und mach sie nebenbei. Allerdings hat mir bei Fragen zum ganzen Gründungsthema sehr die Anmeldung bei Xing und die dortige Gruppe "Gründer und Selbstständige" geholfen. Da kannst du alle Fragen zur Gründung, Gründungszuschuss, Versicherung, Steuern und dem ganzen Kladderadatsch stellen und bekommst eigentlich immer gute Antworten.

Nix gegen Urbia - gerade zum Thema Elternzeit und Elterngeld ist das hier sehr hilfreich - aber in Sachen Gründung ist man da besser aufgehoben.

VG & viel Erfolg. #winke

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Hallo,
meine Firmengründung liegt schon 15 Jahre zurück, damals war es so: da ich gekündigt hatte habe ich drei Monate kein Arbeislosengeld bekommen. ich konnte jedoch nach dieser Wartezeit das sogenannte Überbrückungsgeld beantragen. Das war eine sechs Monate andauernde Zahlung vom Arbeitsamt, mit der jedoch alle finanzielle Ansprüche gegenüber dem Arbeitsamt abgegolten waren, d.h. wenn das mit unserer Firma nicht geklappt hätte, hätte ich trotzdem kein Arbeitslosengeld mehr bekommen. War sozusagen das "Rauskaufen" von der Arbeitslosenversicherung.
ich würde mich in dieser Hinsicht vom Arbeitsamt beraten lassen. An sich sind denen Unternehmensgründer nämlich sehr willkommen, die brauchen keine Arbeisplätze sondern schaffen welche. Wobei eines muss man sagen: So Teilzeit nebenbei klappt eine Firmengründung vermutlich nicht, Zeit und Energie muss man schon investieren können, sprich die Betreuungssituation solltest du vorher klären.
Viel Erfolg bei deinen beruflichen Plänen,
d.

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Erklär uns dummen Urbianern doch, warum Du auf Biegen und Brechen gekündigt werden willst bzw. einen Aufhebungsvertrag anstrebst, dann aber wiederum trotz Betreuungsproblem eine Selbständigkeit (mit Hilfe staatlicher Förderung) forcierst?

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Bei der jetzigen Stelle bin ich von 7 bis 20 Uhr ausser Haus, die angestrebte war schon immer mein Traum und ließe sich prima mit den Betreuungszeiten verbinden.
Falls die Diskussion wieder auf "auf dem Staat auf der Tasche liegen" hinausläuft: ich möchte arbeiten und mit der Existenzgründung meine Familie ernähren und definitiv nicht auf arbeitslos machen! Deswegen nehme ich natürlich auch eine Sperre in Kauf.

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Wenn Du mit einer Selbständigkeit Deine Familie ernähren willst, warum kündigst Du dann nicht sofort und fängst unverzüglich die Selbständigkeit an?

Von was willst Du denn in den 3 Monaten Sperrzeit leben?

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