Versetzung nach Elternzeit?

Hallo,

ich brauche dringend einen Rat von Euch.

Mein Chef hat mich bereits in der Schwangerschaft gekündigt aufgund der Meinung einer Angestellten (nennen wir sie T.) Die Kündigung innerhalb der Schwangerschaft wurde vom Arbeitsgericht als nichtig erklärt.

Ich habe erfahren, dass T. nicht mehr dort beschäftigt ist.

Anfang Dezember war ich bei meinem Chef zum Gespräch über die Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit. Ich habe ihm eine Frist bis zum 20.12.2012 gesetzt, da ich ja auch den Betreuungsvertrag ausfüllen muss.

Auf diese Frist hat nicht reagiert, da er sich noch keine Gedanken machen konnte.

Am 28.01.2013 kam dann eine E-Mail, dass er mir meinen alten Job nicht mehr anbieten kann, dafür aber zwei Möglichkeiten.

- Büro in einer anderen Stadt - einfach Entfernung 220 km
- Tätigkeit als Außendienstmitarbeiterin - die ganze Woche unterwegs in ganz D

Meine Elternzeit endete am 31.01.2013.

Telefonisch hatten wir vereinbart, dass ich heut nicht auf Arbeit erscheinen brauch, da er zu einem Auswärtstermin ist.

Jetzt habe ich erfahren, dass auch die letzte Kollegin im Büro gekündigt hat. Dafür wurde eine NEUE eingestellt.

Ich habe Gesprächstermin am Montag, 04.02.2013.

Meine Fragen: kann mein Chef mich so weit versetzen?

In meinem Arbeitsvertrag steht drin das ich für den Ort G. eingesetzt bin, aber der Chef dies ändern kann...

Wenn meine Stelle 1 Woche vor meiner Rückkehr mit einer Neuen besetzt wurde, wo ist da die Sozialauswahl geblieben?

Ich denke, mein Chef will, dass ich selbst kündige. Ich kann mir aber eine 3 monatige Sperre vom Arbeitsamt nicht leisten.

Könnt ihr mir helfen? Am besten auch mit Angabe von §

Vielen Dank.

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Das find ich mutig... dein Chef will dich loswerden (Kündigung in der Schwangerschaft, Versuch der Versetzung an 200 km entfernte Arbeitsstelle, Weigerung der Rückkehr an den alten Arbeitsplatz...) und du lässt dich auf wahrscheinlich nicht nachweisbare telefonische Absprachen ein am ersten Arbeitstag nach deiner Elternzeit nicht am Arbeitsplatz zu erscheinen.... ob das so gut war... Ich hätt mir das schriftlich geben lassen ansonsten unter Zeugen am 1.2. auf der Matte gestanden.

Du hast nach der Elternzeit Anspruch auf einen deinem vor der Elternzeit entsprechenden Arbeitsplatz, Arbeitszeit und in deinem Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitsplatz (Tätigkeitsbeschreibung, Berufsbezeichnung). Das muss nicht zwingend dein alter Arbeitsplatz sein aber es muss gleichwertig sein.

Das folgt einfach daraus das dein Arbeitsverhältniss nur durch die Elternzeit geruht hat und nun einfach wieder auflebt.....

Zum Thema Versetzung zählt die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers und die vertraglichen Vereinbarungen. Dabei darfst du als Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt werden und die Vereinbarungen müssen klar verständlich formuliert sein.

siehe http://www.arbeitsrecht.pfgc.de/arbeitnehmer-leitende-angestellte/versetzung

Da dein Arbeitsvertrag einen Arbeitsort definiert und wie du schreibst dein Arbeitsplatz vorhanden ist und die Vertretung erst sehr kurz auf diesen Platz ist wäre es IMO für dich eine unangemessene Benachteiligung dich zu so weit versetzen zu wollen und auch dir einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen.

Da er dich aber loswerden will wird er es versuchen...

Welche Tätigkeit hast du vorher ausgeführt, was ist im Arbeitsvertrag dazu vereinbart, wie gross ist die Firma (gesamt/Niederlassung).. Gibt es einen Betriebsrat?

Lass dich nicht einschüchtern, wenn muss er kündigen und du klagst dagegen... lass dich nicht auf eine Eigenkündigung oder einen Aufhebungsvertrag ein und wenn nur mit Abfindung und vorheriger!!! Abklärung mit der Agentur für Arbeit da wenn dein Chef weiter so gegen dich fährt hier eventuell eine Kündigung auch ohne Sperre möglich ist wenn der entsprechende Sachbearbeiter entscheidet das aufgrund der Streitigkeiten mit deinem Chef die Kündigung sperrfrei möglich ist.

Ansonsten lass dich anwaltlich/gewerkschaftlich beraten und unterstützen!

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Hallo Smokefighter,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe meinem Chef nach dem Telefonat sofort eine E-Mail mit Bestätigung des Telefonates und das ich nicht zur Arbeit kommen muss am Freitag.

Die Firma hat ca. 60 Aussendienstmitarbeiter und zu meiner Elternzeit (mit mir) 3 Frauen im Büro, aber davon ist ja jetzt niemand mehr da, sondern nur noch die eine Neue seit 1-2 Wochen. Einen Betriebsrat gibt es nicht.

Hast du ein paar § für mich auf die ich mich berufen kann?

Vielen lieben Dank!!!

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Das wird nichts ohne Anwalt- kümmer Dich Montag früh schleunigst um einen Termin.

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