Teilzeitarbeit in Elternzeit - Vertrag kündigen vor Geburt um Mutterschaftsgeld zu bekommen?

Hallo,

ich arbeite Teilzeit in Elternzeit,

bekomme im September (also während meiner Elternzeit) mein 2. Kind.

Jetzt behauptet ein Bekannter ist solle am Besten den Teilzeitvertrag kündigen, dann stünde mir das Mutterschaftsgeld aus meinem alten Vertrag zu. Würde ich nicht kündigen bekäme ich kein Geld.

Kennt sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen?
Danke

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Da du dich ja noch in Elternzeit befindest würde dir erstmal bei Kündigung der Teilzeit in Elternzeit gar kein Mutterschaftsgeld deines Arbeitgebers zustehen!

Durch die Teilzeit in Elternzeit hast du selbstverständlich Anspruch auf Mutterschaftsgeld deines Arbeitgebers auf dein Teilzeitgehalt!

Wenn man die Variante in Betracht zieht die Teilzeit in Elternzeit zu kündigen, müsste auch die Elternzeit beendet sein um Mutterschaftsgeld zu beziehen... Was machbar wäre, die Elternzeit ab dem Zeitpunkt der Geburt zu beenden und die Teilzeit bis dahin zu kündigen, da die Geburt eines Kindes einen gewichtiger Grund für die Beendigung der Elternzeit darstellt, dann gäbe es Mutterschaftsgeld vom AG ab Geburt aufstockend auf die vorherigen Bezüge.

siehe auch Seite 34/35 http://www.elterngeld.net/download/Leitfaden%20zum%20Mutterschutz.pdf

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Dein Bekannter hat in soweit Recht, dass dir jetzt nur AG-ZUschuss zu den 13 Euro von der KK bis zum Teilzeitgehalt zusteht. Sonst ständen dir aber nur die 13 Euro von der KK zu und nichts vom AG!

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Hallo,

ich bin in derselben Situation, allerdings als Beamtin im Schuldienst, daher weiß ich nicht, ob das 1:1 auf Angestellte zu übertragen ist. Denn wir bekommen während des Mutterschutzes unsere "normalen" Bezüge weiter.

Ich arbeite zurzeit Teilzeit in Elternzeit und ich breche meine Elternzeit fürs erste Kind mit dem Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig ab, mit Zustimmung des zuständigen Schulamtes. Da ich vor der Geburt unseres ersten Kindes Vollzeit gearbeitet habe, bekomme ich während der 14 Wochen Mutterschutz die vollen Bezüge und erhöhe durch die 6 Wochen Vollzeitgehalt vor der Entbindung noch geringfügig mein Elterngeld. Und meine Chefin hat den Vorteil, dass sie für mich dann während der neuen Elternzeit auch einen Vertretungskraft mit meiner alten vollen Stundenzahl bekommt.

LG

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Danke für die Antwort.

Da muss man aber erstmal drauf kommen, ich hätte gedacht ich bekomme nur Mutterschaftsgeld in Höhe meines Teilzeitarbeitslohns.

Also schreibt man als Datum zur Beendigung der 1. Elterzeit das diese mit der Geburt des zweiten Kindes endet.

Aber zu wann kündigt man den Teilzeitvertrag? Zu Beginn des Mutterschutzes oder auch zur Geburt des zweiten kindes. Wahrscheinlich zum Beginn des Mutterschutzes damit der Arbeitgeber nicht mehr zahlen muss, könnte ich mir denken. Finde aber nirgendwo passende Beispiele oder Gesetzestexte und meine Krankenkasse konnte mir ja auch nicht richtig weiterhelfen weil es Arbeitsrecht ist.

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Das ist interessant. Dazu hab ich aber auch eine frage.

Mein erstes Kind ist im März 2011 geboren. Ichbezogne 2 Jahre Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger und das Kind kommt im Juli. Wie mach ich das für mich am profitabelsten? Ich bin nebenher als Kleinunternehmer freiberuflich selbstständig, ändert das was am Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld?

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